Sachbeihilfe

Die Sachbeihilfe ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung themenunabhängig die jederzeitige Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.

Ziel der Förderung

Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens

Antragsberechtigung

Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion)

Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, denen es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen

Anforderungen an das Projekt

Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau

Art und Umfang der Förderung

Beantragbare Module:

Dauer der Förderung

projektspezifisch (i.d.R. mehrere Jahre)

Formulare und Merkblätter

Neuantrag: keine Einreichungsfrist

Fortsetzungsantrag: spätestens 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel

Die DFG verfügt über vielfältige Möglichkeiten, internationale Kooperationen zu unterstützen.

Unterstützung der Kooperation durch die DFG

  • Reisemittel und Gästemittel für Kooperationspartner*innen im Ausland im Rahmen des Basismoduls
  • Reisemittel sowie ggf. Vergütung für ausländische Kooperationspartner*innen im Rahmen des Moduls Mercator Fellow
  • Reisemittel für ausländische Kooperationspartner*innen im Rahmen des Moduls Projektspezifische Workshops
  • Mittel für die Projektdurchführung der Kooperationspartner*in im Ausland im Rahmen besonderer Verfahren über eine Mittelweiterleitung der bei der DFG antragsberechtigten Projektleitung (Kooperation mit Nahost und mit Entwicklungsländern)

Unterstützung der Kooperation durch ausländische Partnerorganisationen

Darüber hinaus ist die Beteiligung von Wissenschaftler*innen einer ausländischen Forschungseinrichtung im Rahmen einer sogenannten „allgemeinen internationalen Kooperation“ möglich.

Weitere Informationen

Unter "Langfristvorhaben" versteht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) For­schungs­vorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften, die einer kontinuierlichen För­derung von mindestens 7 und maximal 12 Jahren bedürfen (mögliche Beispiele: Editionen, Corpora, ar­chäo­logische Grabungsprojekte, sozial- oder verhaltenswissenschaftliche Längsschnitt­studien). Ihre zentrale wissenschaftliche Bedeutung, ihre gründliche Vorbereitung und durch­dachte Planung sowie ihre professionelle Leitung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Anerkennung als Langfristvorhaben.

Gerne informiert Sie der für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten.