Information für die Wissenschaft Nr. 24 | 11. März 2022

Aktualisierung des Merkblatts im Walter Benjamin-Programm mit Leitfaden für die Antragstellung

Das Walter Benjamin-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist im Jahr 2019 in Kraft getreten. Das Merkblatt im Walter Benjamin-Programm mit Leitfaden für die Antragstellung (Vordruck 50.10) wurde nunmehr aktualisiert und angepasst an die zwischenzeitlichen Entwicklungen für Projektanträge.

Die Änderungen im Einzelnen (die Kapitelangaben beziehen sich, wenn nichts weiter angemerkt ist, auf den Leitfaden des Vordrucks):

  • Neu ist, dass Antragstellende nun auch in diesem Programm gebeten werden, Ausführungen zu treffen zur Relevanz von Geschlecht und/oder Vielfältigkeit (Kap. B 2.7), zu Allgemeinen ethischen und/oder rechtlichen Aspekten (Kap. B 4.1.1) sowie bei Vorhaben an genetischen Ressourcen aus dem Ausland (Kap. B 4.1.4).
  • Das bisherige Kapitel Umgang mit Forschungsdaten wurde grundlegend aktualisiert und mit einer Verlinkung zu einer informierenden Webseite ergänzt. Das Kapitel ist nunmehr in den wissenschaftlichen Kernbereich des Antrags (Kap. B 2.6) eingeordnet worden.
  • Daraus folgt eine Neueinteilung der Seitenzahlbegrenzung für den wissenschaftlichen Kernbereich (Kap. B 1–3) mit maximal 17 Seiten sowie des Bereichs für „weitere Angaben“ (Kap. B 4 ff.) mit maximal 8 Seiten.
  • Das Kapitel zu Versuchen am Menschen, an vom Menschen entnommenem Material wurde um identifizierbare Daten erweitert (Kap. B 4.1.2) und textlich neu gefasst.
  • Die Kapitel zu Tierversuchen (Kap. B 4.1.3) wurde an die Aktualisierung in der Projektförderung angepasst, ebenso wurden die Erläuterungen zu sicherheitsrelevanten Aspekten aktualisiert sowie um einen Hinweis zum Außenwirtschaftsrecht (Kap. B 4.1.5) ergänzt.
  • Ferner wird klarer erläutert, welche Anlagen für einen Antrag notwendig sind (Kap. C).
  • Zudem wurde das Merkblatt klarer strukturiert. Das Mobilitätserfordernis wird weiter erläutert, insbesondere wird klargestellt, dass dieses Kriterium auch bei Walter Benjamin-Kombinationen in der gesamten Förderzeit zu beachten ist (Merkblatt Kap. 2.1, Leitfaden Kap. B 2.5).

Anträge im Programm können jederzeit eingereicht werden. Übergangsweise werden Anträge nach der bisherigen Strukturierung bis zum 31. Mai 2022 angenommen.

Weiterführende Informationen

Den neuen Vordruck 50.10 finden Sie unter:

oder

Der Zugang zum elan-Portal der DFG erfolgt über:

Die fachlich zuständigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle finden Sie unter: