Auf der Grundlage einer eigenen Verfahrensordnung führt die DFG ein zweistufiges Verfahren zur Feststellung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch.
Das zweistufige Verfahren besteht aus einem nicht-förmlichen sog. Vorprüfverfahren der Geschäftsstelle und einem förmlichen Verfahren, in welchem der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens berät.
Der Ausschuss legt dem Hauptausschuss das Ergebnis seiner Untersuchung mit einem Vorschlag zur Entscheidung vor. Je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens kann der Hauptausschuss u.a. einen mehrjährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG, die Rücknahme von Förderentscheidungen, den Ausschluss in den Gremien der DFG beschließen.
Bitte wenden Sie sich bei Verdachtsmomenten eines Fehlverhaltens gerne an das
E-Mail: | wi@dfg.de |
Alternativ können Sie Ihren Hinweis über das geschützte webbasierte Hinweissyste übermitteln, über welches auch eine anonyme Meldung und Kommunikation möglich sind.
An wen wende ich mich in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis bzw. bei dem Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens? Wie sieht eine typische Überprüfung solcher Verdachtsfälle aus? Und welche Folgen kann sie haben?
Diese und weitere Fragen beantwortet der Verfahrensleitfaden, in den die vielfältigen Erfahrungen der DFG und ihrer Geschäftsstelle im Umgang mit Verdachtsmomenten wissenschaftlichen Fehlverhaltens aus den vergangenen Jahren eingeflossen sind.
Hinweis:
Das genannte Druckwerk kann über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 0228 885-2109 bzw. presse@dfg.d, angefordert werden.
E-Mail: | kerstin.gemuend@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-3085 |
E-Mail: | Kirsten.Huettemann@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2827 |
E-Mail: | philip.ridder@dfg.de |
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E-Mail: | Martin.Steinberger@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-3204 |
E-Mail: | claudia.reitz@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-3091 |