Information für die Wissenschaft Nr. 31 | 28. März 2024

Langfristvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften

Änderung der Antragsmodalitäten

Unter „Langfristvorhaben“ in den Geistes- und Sozialwissenschaften versteht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Forschungsvorhaben, die einer kontinuierlichen Förderung von mindestens sieben und maximal zwölf Jahren bedürfen (mögliche Beispiele: Editionen, Corpora, archäologische Grabungsprojekte, sozial- oder verhaltenswissenschaftliche Längsschnittstudien). Ihre zentrale wissenschaftliche Bedeutung, ihre gründliche Vorbereitung und durchdachte Planung sowie ihre professionelle Leitung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Anerkennung als Langfristvorhaben.

Bisher konnte die Einrichtung von Langfristvorhaben jederzeit bei der DFG beantragt werden. Die Bewertung der Anträge fand in den zweimal jährlich abgehaltenen Sitzungen der fachkollegienübergreifenden Sektion für die Langfristvorhaben statt. Ab 2025 wird die Sektion nur noch im Frühjahr eines jeden Jahres tagen. Anträge, die in dieser Sitzung bewertet werden sollen, müssen bis spätestens zum 1. Oktober des Vorjahres bei der DFG eingegangen sein. Die Entscheidung über die Aufnahme als Langfristvorhaben fällt der Hauptausschuss in seiner Sommersitzung.

Der nächste Termin für die Einreichung von Langfristvorhaben ist daher der 1. Oktober 2024. Es empfiehlt sich, vor einer Antragstellung Kontakt mit der jeweils fachlich zuständigen Person in der Geschäftsstelle aufzunehmen.

Weiterführende Informationen

Informationen zu Langfristvorhaben finden Sie im „Ergänzende[n] Leitfaden für die Beantragung von Langfristvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften“:

Fachliche Ansprechpersonen:

Ansprechpersonen für projektübergreifende Fragen der Langfristvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften: