Pressemitteilung Nr. 43 | 27. September 2018

Entscheidungen in der Exzellenzstrategie: Exzellenzkommission wählt 57 Exzellenzcluster aus

Gemeinsame Pressemitteilung von DFG und Wissenschaftsrat

Gemeinsame Pressemitteilung von DFG und Wissenschaftsrat

Förderung ab 1. Januar 2019 für zunächst sieben Jahre / 385 Millionen Euro pro Jahr / 19 Antragsberechtigungen für Förderlinie Exzellenzuniversitäten / Bekanntgabe der Ergebnisse in Bonn

In der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Spitzenforschung an den Universitäten in Deutschland sind die Entscheidungen über die künftigen Exzellenzcluster gefallen. Die mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des internationalen Expertengremiums und den Wissenschaftsministerinnen und -ministern des Bundes und der Länder besetzte Exzellenzkommission wählte am Donnerstag, dem 27. September 2018, in Bonn aus 88 Förderanträgen insgesamt 57 Exzellenzcluster zur Förderung aus.

Eine Liste mit den Namen und den antragstellenden Universitäten der ausgewählten Exzellenzcluster findet sich unter:

Die Entscheidungen der Exzellenzkommission wurden im Anschluss an die Sitzung in Bonn in einer Pressekonferenz mit Live-Streaming im Internet durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung und Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskommission des Bundes und der Länder (GWK), Anja Karliczek, und die Bremer Wissenschaftssenatorin und stellvertretende GWK-Vorsitzende, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, bekannt gegeben. Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Prof. Dr. Peter Strohschneider, und die Vorsitzende des Wissenschaftsrates (WR), Prof. Dr. Martina Brockmeier, erläuterten das Verfahren und die Abläufe der Entscheidung.

In dem Wettbewerb um die neuen Exzellenzcluster waren nach der Ausschreibung im September 2016 im April 2017 zunächst 195 Antragsskizzen bei der DFG eingereicht worden, die gemäß der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern zur Exzellenzstrategie den Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzcluster durchführt. Die Skizzen kamen von 63 Universitäten und wurden nachfolgend in 21 international besetzten Panels nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien begutachtet.

Auf dieser Grundlage wählte das von der GWK berufene internationale Expertengremium mit 39 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern am 29. September 2017 in Bonn die 88 Projekte aus, die danach bis Ende Februar 2018 bei der DFG die ausgearbeiteten Förderanträge einreichten. Sie kamen von 41 Universitäten aus 13 Bundesländern, wobei 62 Anträge jeweils von einer einzelnen Universität, 23 von zwei Universitäten und drei von drei Universitäten im Verbund eingereicht wurden.

Die 88 Förderanträge wurden im Frühjahr und Sommer dieses Jahres in 32 Panels von insgesamt fast 400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begutachtet, von denen mehr als 90 Prozent aus dem Ausland kamen. Auf der Basis dieser wissenschaftlichen Qualitätsurteile fand am 25. und 26. September in Bonn zunächst im internationalen Expertengremium eine vergleichende Bewertung statt und traf die Exzellenzkommission schließlich die Auswahlentscheidungen.

Die jetzt ausgewählten 57 künftigen Cluster sind an 34 Universitäten angesiedelt. 40 sollen von einer einzelnen Universität durchgeführt werden, 14 von zwei Universitäten und drei von drei Universitäten im Verbund. Rund 49 Prozent der Projekte knüpfen direkt an Exzellenzcluster oder Graduiertenschulen an, die bereits seit 2012 in der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert wurden.

Kennzeichnend für die ausgewählten Cluster ist die durchgehend hohe Beteiligung außeruniversitärer Partner sowie die Multidisziplinarität der Mehrzahl der Konzepte, die auch weit über die einzelnen großen Wissenschaftsbereiche hinausgeht.

Förderbeginn für die neuen Exzellenzcluster ist der 1. Januar 2019. Die Förderdauer beträgt sieben Jahre, wobei nach einer erfolgreichen Wiederbewerbung eine zweite Förderperiode von ebenfalls sieben Jahren folgen kann. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung sind dabei insgesamt jährlich rund 385 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen, die zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom jeweiligen Sitzland bereitgestellt werden.

Die Entscheidung über die Exzellenzcluster ist zugleich grundlegend für den Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten, die der Wissenschaftsrat durchführt: Mit ihr sind nunmehr 17 Universitäten mit mindestens zwei Exzellenzclustern und zwei Universitätsverbünde mit mindestens drei Exzellenzclustern zur Antragstellung zugelassen. Sie können bis zum 10. Dezember 2018 Anträge einreichen, über die nach erfolgten Begutachtungen am 19. Juli 2019 wiederum in der Exzellenzkommission entschieden wird.