Copernicus-Preis

Mit dem Copernicus-Preis zeichnen die DFG und die Stiftung für die polnische Wissenschaft (FNP) zusammen alle zwei Jahre jeweils eine Wissenschaftlerin bzw. einen Wissenschaftler in Deutschland und eine Wissenschaftlerin bzw. einen Wissenschaftler in Polen für herausragende Leistungen in der deutsch-polnischen Forschungszusammenarbeit in allen Fachbereichen aus. Das Preisgeld von 200.000 Euro, welches die DFG und FNP zu gleichen Teilen aufbringen, erhalten die Preistragenden jeweils zur Hälfte. Die Preistragenden können das Geld für alle wissenschaftlichen Vorhaben nutzen, die die beiden Organisationen mit ihren Programmen zur Förderung vorsehen. Wünschenswert ist eine weitere Intensivierung der Kooperation.

Nominierungen für den Preis können aufgrund eines Vorschlages Dritter oder durch Eigennominierungen erfolgen. Vorschlagsberechtigt sind alle promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an Hochschulen und/oder anderen Forschungseinrichtungen in Deutschland und Polen aktiv tätig sind. Die Auswahl der Preistragenden trifft ein Auswahlgremium aus acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, von denen jeweils vier in Deutschland und vier in Polen tätig sein sollen. Die Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland werden von der DFG und die Vertreterinnen und Vertreter aus Polen von FNP für jeweils vier Jahre berufen. Das Auswahlgremium kann auf bis zu zwei weitere Mitglieder aufgestockt werden, um die Vorschläge fachlich abzubilden. Die Preisverleihung erfolgt abwechselnd in Polen und in Deutschland.

Art des Preises

In der Regel alle zwei Jahre gemeinsam an jeweils eine Wissenschaftler*in in Deutschland und in Polen vergebener Preis.

Ziel der Förderung

Der Preis wird für herausragende Leistungen in der deutsch-polnischen Forschungskooperation verliehen.

Anzahl der Preise und Preissummen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Stiftung für die polnische Wissenschaft bringen jeweils zu gleichen Teilen das Preisgeld von 200.000 Euro auf. Jeweils die Hälfte der Preissumme wird dem bzw. der deutschen und dem bzw. der polnischen Preisträger*innen für maximal drei Jahre zur Verfügung gestellt. Die beiden Preisträger*innen können das Geld für alle wissenschaftlichen Zwecke verwenden, die die beiden Organisationen mit ihren Programmen fördern. Wünschenswert ist dabei eine weitere Intensivierung der Kooperation. Für die Inanspruchnahme des Preises durch die deutsche Preisträger*in gelten die Verwendungsrichtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Inanspruchnahme des Preises durch die polnische Preisträger*in erfolgt nach den dort geltenden Regeln.

Vorschlagsberechtigte

Nominierungen für den Preis können aufgrund eines Vorschlages Dritter oder durch Eigennominierungen erfolgen. Vorschlagsberechtigt sind alle promovierten Wissenschaftler*innen in Deutschland und in Polen, die an Hochschulen und/oder anderen Forschungseinrichtungen aktiv tätig sind. Sie werden durch Ausschreibungen auf den Preis aufmerksam gemacht.

Kriterien für die Auswahl der Preisträger*innen 

Es werden Einzelpersonen ausgezeichnet. Kriterien für die Preisvergabe sind die wissenschaftliche Exzellenz gemeinsamer Forschungsleistungen und der Erfolg der Kooperation. Wissenschaftler*innen können den Preis jeweils nur einmal erhalten.

Auswahl der Preisträger*innen

Die Auswahl der Preisträger*innen trifft ein Auswahlgremium aus acht Wissenschaftler*innen, von denen jeweils vier in Deutschland und vier in Polen tätig sein sollen. Sie wählen aus ihrer Mitte einen stimmberechtigten Vorsitzenden bzw. eine stimmberechtigte Vorsitzende. Die Vertreter*innen aus Deutschland werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die Vertreter*innen aus Polen von der Stiftung für die polnische Wissenschaft für jeweils vier Jahre berufen. Eine einmalige Wiederwahl der Angehörigen des Auswahlgremiums ist möglich. Das Auswahlgremium kann um bis zu zwei weitere Mitglieder erweitert werden, um die Fachbereiche der Vorschläge abzudecken.

Bewerbungsfristen

Der Preis wird mit Angabe einer Frist jeweils öffentlich bekannt gemacht.

Unterlagen

Nominierungen sollten die folgenden Dokumente in englischer Sprache beinhalten:

  • Eine Würdigung (Darstellung der gemeinsamen wissenschaftlichen Leistung)
  • Tabellarische Lebensläufe
  • Eine Liste mit bis zu zehn aus nachweislich gemeinsamer Forschung resultierenden Publikationen
  • Ein zusätzliches externes Empfehlungsschreiben für beide vorgeschlagenen Personen, im Fall der Selbstnominierung zwei externe Empfehlungsschreiben.

Die näheren Modalitäten zur Einreichung legt die Ausschreibung fest.

  • Prof. Dr. Ewa Dąbrowska, Institut für Anglistik und Amerikanistik, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Prof. Dr. Immo Fritsche, Institut für Psychologie, Universität Leipzig
  • Prof. Dr. Agnieszka Halemba, PAN Institut für Archäologie und Ethnologie, Warschau
  • Prof. Dr. Paweł M. Idziak, Abteilung Theoretische Computerwissenschaft, Jagiellonen-Universität Krakau
  • Prof. Dr. Dominika Nowis, Labor für experimentelle Medizin, Medizinische Universität Warschau
  • Prof. Dr. Marek Samoć, Institut für Materialwissenschaft, Technische Universität Breslau
  • Prof. Dr. Justyna Wolinska, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, Berlin
  • Prof. Dr. Ursula Wurstbauer, Physikalisches Institut, Universität Münster

Kontakt

Dr. Annina Lottermann
E-Mail: annina.lottermann@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2802