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Sonderforschungsbereiche
- Informationen zur Antragstellung sowie zum Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren
Informationen zur Antragstellung sowie zum Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren
Die Entscheidungen zur Einrichtung und Förderung von Sonderforschungsbereichen und Sonderforschungsbereich/Transregio erfolgen in einem zweistufigen Verfahren:
Die erste Stufe, das Beratungsgespräch, soll den SFB-Initiatorinnen und -Initiatoren dabei helfen, das passgerechte Förderinstrument zu finden und die Erfolgsaussichten des Verbundvorhabens im Hinblick auf die strengen Qualitätskriterien einzuschätzen sowie Empfehlungen zur konzeptionellen Verbesserung bieten.
Das Beratungsgespräch erfolgt dabei auf der Grundlage eines maximal 100-seitigen Konzepts. Das Konzept sollte die gemeinsame Zielrichtung und das gemeinsame Arbeitsprogramm, den Forschungsstand, die institutionellen Voraussetzungen sowie die geplanten Teilprojekte und deren Vernetzung vorstellen.
Ziel des Gesprächs ist es, den Initiatorinnen und Initiatoren für ihre weiteren Überlegungen einen Rat zu geben, ob das Konzept vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen eine geeignete Grundlage für einen Sonderforschungsbereich darstellt und welche Veränderungen sinnvoll sein könnten. Gleichzeitig dient das Ergebnis des Beratungsgesprächs dem SFB-Senatsausschuss als Grundlage für seine vergleichende Diskussion aller im jeweiligen Zeitraum beratenen Konzepte. Mit dem Ziel, nur wirklich aussichtsreiche Konzepte zur Antragstellung aufzufordern, spricht der Senatsausschuss zu jedem Konzept eine Empfehlung aus. Der selektive Effekt dieser Empfehlungen ist hoch.
An dem halbtägigen Beratungsgespräch in der DFG-Geschäftsstelle in Bonn nehmen bis zu fünf Projektinitiatorinnen bzw. -initiatoren, rund fünf fachnahe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ein Mitglied des DFG-Senatsausschusses für die Sonderforschungsbereiche sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DFG-Geschäftsstelle teil.
Formulare und Merkblätter
Die zweite Stufe umfasst die Begutachtung und Entscheidung über den von der jeweiligen Hochschule eingereichten, schriftlichen Vollantrag. Bei SFB/Transregio stellen in der Regel bis zu drei wissenschaftliche Hochschulen einen gemeinsamen Antrag.
Bereits eingerichtete Sonderforschungsbereiche können am Ende einer vierjährigen Förderperiode ohne weiteres Beratungsgespräch Fortsetzungsanträge für eine zweite bzw. dritte Förderperiode einreichen.
Die Begutachtung erfolgt vor Ort, dauert zwei Tage und verläuft nach einem für alle Sonderforschungsbereiche einheitlichem Schema. Die für den jeweiligen Sonderforschungsbereich spezifisch zusammengestellte Prüfungsgruppe besteht aus etwa zehn fachnahen Gutachterinnen und Gutachtern. Hinzu kommen zwei wissenschaftliche Mitglieder des Senats- und Bewilligungsausschusses für die Sonderforschungsbereiche (s. u. „Entscheidungsgremien“), die als fachnahe bzw. fachferne Berichterstatterinnen bzw. Berichterstatter im Senats- und Bewilligungsausschuss über den Verlauf und das Ergebnis der Begutachtung berichten. Ferner nehmen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der DFG-Geschäftsstelle teil. Diese Prüfungsgruppe erarbeitet Entscheidungsempfehlungen zu den einzelnen Teilprojekten und zum Sonderforschungsbereich insgesamt. Diese Empfehlungen werden in einem von der DFG-Geschäftsstelle zu erstellenden Ergebnisprotokoll festgehalten und dem zuständigen Bewilligungsausschuss zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Die Entscheidung über die Einrichtung bzw. Förderung von Sonderforschungsbereichen erfolgt in den zweimal jährlich (Mai und November) stattfindenden Sitzungen des Senats- und Bewilligungsausschusses (s. u. „Entscheidungsgremien“): Nach vorbereitender Diskussion im SFB-Senatsausschuss entscheidet der SFB-Bewilligungsausschuss auf der Grundlage eines Ergebnisprotokolls der Vor-Ort-Begutachtung und der Referate der beiden bei der Begutachtung anwesenden Berichterstatter bzw. Berichterstatterinnen auf der Basis einer fächerübergreifenden und vergleichenden Diskussion über die Förderung.
Formulare und Merkblätter
Alle weiteren Merkblätter sowie die entsprechenden Vorlagen in englischer Sprache finden Sie auch unter: