Graduiertenkollegs

Graduiertenkollegs sind Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung von Forscherinnen und Forschern in frühen Karrierephasen, die von der DFG für maximal neun Jahre gefördert werden.

Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden im Rahmen eines thematisch fokussierten Forschungsprogramms sowie eines strukturierten Qualifizierungskonzepts. 

Eine interdisziplinäre Ausrichtung der Graduiertenkollegs ist erwünscht. Ziel ist es, die Promovierenden auf den komplexen Arbeitsmarkt „Wissenschaft“ intensiv vorzubereiten und gleichzeitig ihre frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit zu unterstützen.

Ziel der Förderung

Förderung von graduierten Forscher*innen in frühen Karrierephasen.

Antragsberechtigung

Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht sowie Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die über ein eigenständiges Promotionsrecht verfügen oder die im Zusammenwirken mit Einrichtungen, denen das Promotionsrecht zugesprochen wurde, Doktoranden*innen in den für das Graduiertenkolleg relevanten Fächern zur Promotion führen können.

Anforderungen an das Projekt

Forschungsprogramm - hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität (möglichst auch Interdisziplinarität) auf internationalem Niveau.

Studienprogramm - unmittelbar auf das Forschungsprogramm bezogen, mit innovativen Lehr- und Betreuungselementen, die über die üblicherweise im Promotionsstudium gebotenen Veranstaltungen (Doktorand*innenkolloquien) deutlich hinausgehen sollten.

Gastwissenschaftler*innenprogramm - in das Studienprogramm integriert, Internationalisierung der Ausbildung.

Art und Umfang der Förderung

Stellen für Doktorand*innen sowie für Postdoktorand*innen.

Mittel für Gastwissenschaftler*innen, Forschungsstudent*innen, Reisen, Workshops, kleinere Geräte, Verbrauchsmaterial, Koordination, Sonstiges.

Dauer der Förderung

Bis zu neun Jahre.

Bei Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag bis November 2021 entschieden wird, umfasst eine Förderperiode viereinhalb Jahre.

Bei Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag im Mai 2022 oder später entschieden wird, umfasst die erste Förderperiode fünf Jahre und die zweite Förderperiode vier Jahre.

Formulare und Merkblätter

In Internationalen Graduiertenkollegs übernimmt eine Gruppe Forscher*innen an einer deutschen Hochschule zusammen mit einer Gruppe an einer Partnereinrichtung im Ausland die gemeinsame Verantwortung für das strukturierte Forschungs- und Qualifizierungsprogramm der Doktorand*innen. Die Programme werden gemeinsam entwickelt und in Doppelbetreuung durchgeführt. Für die Doktorand*innen in den beteiligten Gruppen ist ein mindestens sechsmonatiger Auslandsaufenthalt an dem jeweiligen Partnerstandort vorgesehen. mehr

Antragsskizzen jederzeit;

Einrichtungsanträge - nach Absprache mit der Geschäftsstelle - auch jederzeit

Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs

Der Senatsausschuss hat die Aufgabe, die Entscheidungsgremien der DFG in allen grundsätzlichen Angelegenheiten des Förderungsprogramms Graduiertenkollegs zu beraten, die abschließende Empfehlung für Antragsskizzen auszusprechen und die abschließende Entscheidung über Anträge auf Einrichtung und Förderung von Graduiertenkollegs in dem zuständigen Bewilligungsausschuss vorzubereiten. Die Mitglieder des Senatsausschusses sind zugleich auch die wissenschaftlichen Mitglieder des Bewilligungsausschusses für die Graduiertenkollegs.

Sitzungstermine des Senatsausschusses:

  • 7. Mai 2024
  • 14. November 2024

Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs

Der Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs entscheidet über die an die DFG gerichteten Anträge auf Einrichtung und Förderung von Graduiertenkollegs. Ihm gehören 39 vom Senat der DFG gewählte wissenschaftliche Mitglieder aus allen Fachrichtungen an sowie zwei Vertreter*innen des Bundes und je ein Vertreter der Bundesländer.

Sitzungstermine des Bewilligungsausschusses:

  • 8. Mai 2024
  • 15. November 2024

Ansprechpersonen für Fragen zur Beantragung von Graduiertenkollegs sowie zum Verfahren allgemein

Ansprechpersonen für die finanzielle Abwicklung in den einzelnen Bundesländern