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Graduiertenkollegs
- Informationen zur Antragstellung sowie zum Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren
Informationen zur Antragstellung sowie zum Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren
Sie haben mit einigen Kolleg/inn/en Ihrer Universität und ggf. anderer Forschungseinrichtungen, gerne aus unterschiedlichen Fachbereichen oder Fakultäten, mit denen Sie gut zusammenarbeiten, ein gemeinsames innovatives Thema gefunden, das einem Forschungsfeld entspricht, in dem Ihre Universität hervorragend positioniert ist, und das sich auch für die Ausbildung von Doktorand/inn/en eignet? Dann haben Sie den ersten wichtigen Schritt getan und können zur Antragstellung übergehen, wobei die Anträge für Graduiertenkollegs federführend immer von einer Universität gestellt werden müssen.
Eine schematische Darstellung, welchen Weg Anträge von der Einreichung bis zur Entscheidung nehmen, finden Sie unter
Skizzen
Das Verfahren ist zweistufig, das heißt, zunächst reichen Sie eine Skizze ein.Wenn Sie die Absicht haben, ein Internationales Graduiertenkolleg (IGK) zu beantragen, nehmen Sie bitte frühzeitig vor der Einreichung einer Antragsskizze mit der DFG-Geschäftsstelle Kontakt auf.
Zur Vorbereitung eines IGK können Sie Mittel für einen Vorbereitungsworkshop beantragen. Voraussetzung für einen solchen Workshop ist eine konkrete Projektidee für ein IGK. Der Workshop kann in Deutschland oder im Partnerland stattfinden. Über Gegenfinanzierungsmöglichkeiten der Partnerseite informiert die Geschäftsstelle.
Die Skizzen werden von Gutachter/inne/n und Fachkollegien/Fachkollegiat/inn/en begutachtet und bewertet. Die Skizzenbegutachtung soll den Antragstellerinnen und Antragstellern eine zügige Einschätzung des Potentials ihres Antrags bieten. Nach Abschluss der Skizzenbegutachtung werden Sie als Antragsteller/in über das Ergebnis und den Verlauf der Begutachtung informiert. Sofern Sie eine Aufforderung erhalten haben, können Sie dann in Absprache mit dem zuständigen Länderreferenten/der zuständigen Länderreferentin jederzeit einen Einrichtungsantrag einreichen.
Einrichtungsantrag
Das Verfahren zur Einreichung eines Einrichtungsantrags ist in den entsprechenden Merkblättern ausführlich beschrieben.Sobald der DFG-Geschäftsstelle Ihr Antrag vorliegt, beginnt sie mit der Organisation der Begutachtung, die an Ihrer Universität durchgeführt wird.
Sollten Sie bei der Erstellung einer Skizze oder eines Einrichtungsantrags Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich an die zuständige Ansprechperson zu wenden.
Termine
Anträge für Skizzen, Einrichtungsanträge oder für IGK-Vorbereitungsworkshops können in Absprache mit der Geschäftsstelle jederzeit eingereicht werden.
Fortsetzungsantrag
Den Fortsetzungsantrag stellen Sie etwa ein Jahr, bevor die erste Förderphase ausläuft. Sie erhalten von der DFG-Geschäftsstelle rechtzeitig ein entsprechendes Aufforderungsschreiben. Das Verfahren ist ausführlich im entsprechenden beschrieben.
Bericht
Zusammen mit dem Fortsetzungsantrag reichen Sie bitte einen Bericht über die zurückliegende Förderperiode ein. Angaben zur Form des Berichts finden Sie in Teil C des untenstehenden Merkblatts 1.30FA.Die Fortsetzungsanträge werden im Rahmen eines Berichtskolloquiums wiederum an Ihrer Universität begutachtet. Damit die Planung des Kolloquiums möglichst frühzeitig beginnen kann, reichen Sie bitte möglichst frühzeitig, spätestens aber drei Monate vor Ihrem Fortsetzungsantrag die Forschungsprofile aller am Fortsetzungsantrag beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und eine kurze Zusammenfassung des Forschungsprogramms ein, in der Sie insbesondere auf die Änderungen im Vergleich zum Einrichtungsantrag eingehen.