Graduiertenkollegs
Graduiertenkollegs sind Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen, die von der DFG für maximal neun Jahre gefördert werden.
Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung von Doktorand*innen im Rahmen eines thematisch fokussierten Forschungsprogramms sowie eines strukturierten Qualifizierungskonzepts.
Eine interdisziplinäre Ausrichtung der Graduiertenkollegs ist erwünscht. Ziel ist es, die Promovierenden auf den komplexen Arbeitsmarkt „Wissenschaft“ intensiv vorzubereiten und gleichzeitig ihre frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit zu unterstützen.
Ziel der Förderung
Förderung von graduierten Forscher*innen in frühen Karrierephasen.
Antragsberechtigung
Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht sowie Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die über ein eigenständiges Promotionsrecht verfügen oder die im Zusammenwirken mit Einrichtungen, denen das Promotionsrecht zugesprochen wurde, Doktoranden*innen in den für das Graduiertenkolleg relevanten Fächern zur Promotion führen können.
Anforderungen an das Projekt
Forschungsprogramm - hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität (möglichst auch Interdisziplinarität) auf internationalem Niveau.
Qualifizierungsprogramm - unmittelbar auf das Forschungsprogramm bezogen, mit innovativen Lehr- und Betreuungselementen, die über die üblicherweise im Promotionsstudium gebotenen Veranstaltungen (Doktorand*innenkolloquien) deutlich hinausgehen sollten.
Gastwissenschaftler*innenprogramm - in das Qualifizierungsprogramm integriert, Internationalisierung der Ausbildung.
Art und Umfang der Förderung
Stellen für Doktorand*innen sowie für Postdoktorand*innen.
Mittel u. a. für Gastwissenschaftler*innen, Hilfskräfte, Reisen, Workshops, kleinere Geräte, Verbrauchsmaterial, Koordination, Sonstiges.
Dauer der Förderung
Bis zu neun Jahre.
Bei Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag bis November 2021 entschieden wurde, umfasst eine Förderperiode viereinhalb Jahre.
Bei Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag im Mai 2022 oder später entschieden wurde, umfasst die erste Förderperiode fünf Jahre und die zweite Förderperiode vier Jahre.
Formulare und Merkblätter
Zu diesem Programm finden Sie alle notwendigen Vordrucke in der Übersicht der (interner Link).
In Internationalen Graduiertenkollegs übernimmt eine Gruppe Forscher*innen an einer deutschen Hochschule zusammen mit einer Gruppe an einer Partnereinrichtung im Ausland die gemeinsame Verantwortung für das strukturierte Forschungs- und Qualifizierungsprogramm der Doktorand*innen. Die Programme werden gemeinsam entwickelt und in Doppelbetreuung durchgeführt. Für die Doktorand*innen in den beteiligten Gruppen ist ein mindestens sechsmonatiger Auslandsaufenthalt an dem jeweiligen Partnerstandort vorgesehen. Hier erfahren Sie mehr über die (interner Link).
Die Einrichtung von Graduiertenkollegs erfolgt in einem zweistufigen Entscheidungsverfahren. Auf der folgenden Seite wird detailliert der Weg zur (interner Link) beschrieben.
Antragsskizzen können jederzeit eingereicht werden;
Einrichtungsanträge können - nach Absprache mit der Geschäftsstelle - ebenfalls jederzeit eingereicht werden. Fortsetzungsanträge werden etwa ein Jahr, bevor die erste Förderphase ausläuft, gestellt.
Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs
Der Senatsausschuss hat die Aufgabe, die Entscheidungsgremien der DFG in allen grundsätzlichen Angelegenheiten des Förderungsprogramms Graduiertenkollegs zu beraten, die abschließende Empfehlung für Antragsskizzen auszusprechen und die abschließende Entscheidung über Anträge auf Einrichtung und Förderung von Graduiertenkollegs in dem zuständigen Bewilligungsausschuss vorzubereiten. Die (interner Link) sind zugleich auch die wissenschaftlichen Mitglieder des Bewilligungsausschusses für die Graduiertenkollegs.
Sitzungstermine des Senatsausschusses:
- 28. Mai 2026
- 12. November 2026
Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs
Der Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs entscheidet über die an die DFG gerichteten Anträge auf Einrichtung und Förderung von Graduiertenkollegs. Ihm gehören 39 vom Senat der DFG gewählte (interner Link) aus allen Fachrichtungen an sowie ein*e Vertreter*in des Bundes und je ein*e Vertreter*in der Bundesländer. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der (Download).
Sitzungstermine des Bewilligungsausschusses:
- 29. Mai 2026
- 13. November 2026
Zum Stichtag 1. Mai 2026 fördert die DFG 212 Graduiertenkollegs. Darunter sind 28 Internationale Graduiertenkollegs. Zur Finanzierung von Graduiertenkollegs stehen gemäß Wirtschaftsplan 2026 insgesamt rund 297 Mio. Euro (inkl. Programmpauschale) zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von rund 7 % am Gesamthaushalt der DFG.
Für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) bzw. Fachhochschulen (FH) bestehen verschiedene Möglichkeiten der Förderung im Programm Graduiertenkollegs. Unter anderem können HAW/FH, die eigenständig oder je nach landesrechtlichen Maßgaben im Zusammenwirken mit einer Promotionseinrichtung Doktorand*innen in den für das Graduiertenkolleg relevanten Fächern zur Promotion führen können, selbst Anträge für Graduiertenkollegs bei der DFG einreichen.
An dieser Stelle finden Sie weiterführende Informationen für (interner Link).
- (externer Link)
- (externer Link)
- Personalstruktur in Graduiertenkollegs, Januar 2020
- Monitoring des Förderprogramms Graduiertenkollegs, 2011
- (interner Link)
- 20 Jahre Graduiertenkollegs, September 2010
- 20 Years of Research Training Groups, September 2010
- Graduiertenkollegs – Beilage zu "Spektrum der Wissenschaft", Juli 2005
- Research Training Groups – English Version of the Supplement to the Monthly Science Magazin "Spektrum der Wissenschaft", Juli 2005
Ansprechpersonen für Fragen zur Beantragung von Graduiertenkollegs sowie zum Verfahren allgemein
Ansprechpersonen für die finanzielle Abwicklung in den einzelnen Bundesländern