Graduiertenkollegs

Graduiertenkollegs sind Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen, die von der DFG für maximal neun Jahre gefördert werden.

Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung von Doktorand*innen im Rahmen eines thematisch fokussierten Forschungsprogramms sowie eines strukturierten Qualifizierungskonzepts. 

Eine interdisziplinäre Ausrichtung der Graduiertenkollegs ist erwünscht. Ziel ist es, die Promovierenden auf den komplexen Arbeitsmarkt „Wissenschaft“ intensiv vorzubereiten und gleichzeitig ihre frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit zu unterstützen.

Ziel der Förderung

Förderung von graduierten Forscher*innen in frühen Karrierephasen.

Antragsberechtigung

Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht sowie Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die über ein eigenständiges Promotionsrecht verfügen oder die im Zusammenwirken mit Einrichtungen, denen das Promotionsrecht zugesprochen wurde, Doktoranden*innen in den für das Graduiertenkolleg relevanten Fächern zur Promotion führen können.

Anforderungen an das Projekt

Forschungsprogramm - hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität (möglichst auch Interdisziplinarität) auf internationalem Niveau.

Qualifizierungsprogramm - unmittelbar auf das Forschungsprogramm bezogen, mit innovativen Lehr- und Betreuungselementen, die über die üblicherweise im Promotionsstudium gebotenen Veranstaltungen (Doktorand*innenkolloquien) deutlich hinausgehen sollten.

Gastwissenschaftler*innenprogramm - in das Qualifizierungsprogramm integriert, Internationalisierung der Ausbildung.

Art und Umfang der Förderung

Stellen für Doktorand*innen sowie für Postdoktorand*innen.

Mittel u. a. für Gastwissenschaftler*innen, Hilfskräfte, Reisen, Workshops, kleinere Geräte, Verbrauchsmaterial, Koordination, Sonstiges.

Dauer der Förderung

Bis zu neun Jahre.

Bei Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag bis November 2021 entschieden wurde, umfasst eine Förderperiode viereinhalb Jahre.

Bei Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag im Mai 2022 oder später entschieden wurde, umfasst die erste Förderperiode fünf Jahre und die zweite Förderperiode vier Jahre.

Formulare und Merkblätter

Zu diesem Programm finden Sie alle notwendigen Vordrucke in der Übersicht der Formulare und Merkblätter(interner Link).

In Internationalen Graduiertenkollegs übernimmt eine Gruppe Forscher*innen an einer deutschen Hochschule zusammen mit einer Gruppe an einer Partnereinrichtung im Ausland die gemeinsame Verantwortung für das strukturierte Forschungs- und Qualifizierungsprogramm der Doktorand*innen. Die Programme werden gemeinsam entwickelt und in Doppelbetreuung durchgeführt. Für die Doktorand*innen in den beteiligten Gruppen ist ein mindestens sechsmonatiger Auslandsaufenthalt an dem jeweiligen Partnerstandort vorgesehen. Hier erfahren Sie mehr über die Internationalen Graduiertenkollegs (IGKs)(interner Link).

Die Einrichtung von Graduiertenkollegs erfolgt in einem zweistufigen Entscheidungsverfahren. Auf der folgenden Seite wird detailliert der Weg zur Antragstellung sowie zum Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren(interner Link) beschrieben.

Antragsskizzen können jederzeit eingereicht werden;
Einrichtungsanträge können - nach Absprache mit der Geschäftsstelle - ebenfalls jederzeit eingereicht werden. Fortsetzungsanträge werden etwa ein Jahr, bevor die erste Förderphase ausläuft, gestellt.

Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs

Der Senatsausschuss hat die Aufgabe, die Entscheidungsgremien der DFG in allen grundsätzlichen Angelegenheiten des Förderungsprogramms Graduiertenkollegs zu beraten, die abschließende Empfehlung für Antragsskizzen auszusprechen und die abschließende Entscheidung über Anträge auf Einrichtung und Förderung von Graduiertenkollegs in dem zuständigen Bewilligungsausschuss vorzubereiten. Die Mitglieder des Senatsausschusses(interner Link) sind zugleich auch die wissenschaftlichen Mitglieder des Bewilligungsausschusses für die Graduiertenkollegs.

Sitzungstermine des Senatsausschusses:

  • 28. Mai 2026
  • 12. November 2026

Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs

Der Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs entscheidet über die an die DFG gerichteten Anträge auf Einrichtung und Förderung von Graduiertenkollegs. Ihm gehören 39 vom Senat der DFG gewählte wissenschaftliche Mitglieder(interner Link) aus allen Fachrichtungen an sowie ein*e Vertreter*in des Bundes und je ein*e Vertreter*in der Bundesländer. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Geschäftsordnung des Bewilligungsausschusses(Download).

Sitzungstermine des Bewilligungsausschusses:

  • 29. Mai 2026
  • 13. November 2026

Zum Stichtag 1. Mai 2026 fördert die DFG 212 Graduiertenkollegs. Darunter sind 28 Internationale Graduiertenkollegs. Zur Finanzierung von Graduiertenkollegs stehen gemäß Wirtschaftsplan 2026 insgesamt rund 297 Mio. Euro (inkl. Programmpauschale) zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von rund 7 % am Gesamthaushalt der DFG.

Für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) bzw. Fachhochschulen (FH) bestehen verschiedene Möglichkeiten der Förderung im Programm Graduiertenkollegs. Unter anderem können HAW/FH, die eigenständig oder je nach landesrechtlichen Maßgaben im Zusammenwirken mit einer Promotionseinrichtung Doktorand*innen in den für das Graduiertenkolleg relevanten Fächern zur Promotion führen können, selbst Anträge für Graduiertenkollegs bei der DFG einreichen.

An dieser Stelle finden Sie weiterführende Informationen für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschulen(interner Link).

Ansprechpersonen für Fragen zur Beantragung von Graduiertenkollegs sowie zum Verfahren allgemein

Gruppe Graduiertenkollegs und Karriereförderung(interner Link)

Ansprechpersonen für die finanzielle Abwicklung in den einzelnen Bundesländern

Gruppe Finanzielle Umsetzung von Förderentscheidungen(interner Link)