Nahostkooperation

Im Rahmen der Einzelförderung unterstützt die DFG deutsch-israelische Kooperationsprojekte, gegebenenfalls mit Einbindung weiterer Partner*innen aus Palästina oder Nachbarländern von Israel (Ägypten, Jordanien, Libanon, Syrien). Wissenschaftler*innen in Deutschland können neben den eigenen Mitteln auch projektbezogene Mittel zugunsten der ausländischen Projektteile beantragen, die im Bewilligungsfall an die betreffenden Projektpartner*innen in Nahost weiterzuleiten sind. Nahostkooperationen können bis zu einer Dauer von sechs Jahren gefördert werden. Erstanträge laufen über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Nahostkooperation fasst die früheren Förderinstrumente „Sachbeihilfe im Rahmen einer Kooperation mit Israel“ und „Trilaterale Projekte“ zusammen.

Ziel der Förderung

Die DFG fördert Forschungsprojekte, die von Wissenschaftler*innen aus Deutschland in Zusammenarbeit mit Wissenschaftler*innen aus Israel durchgeführt werden. Das Ziel ist hierbei, die Kooperation zwischen Wissenschaftler*innen aus beiden Ländern zu stärken. Zusätzlich ist die Einbindung von palästinensischen Wissenschaftler*innen möglich. In geeigneten Fällen kann statt der palästinensischen Partner*in oder zusätzlich zu diesen auch eine Wissenschaftler*in aus einem Nachbarland Israels (Ägypten, Jordanien, Libanon, Syrien) in einer Nahostkooperation eingebunden werden.

Antragsberechtigung

Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i.d.R. Promotion) unter Beachtung der Regeln zur Kooperationspflicht (Merkblatt 55.01).

Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.

Art und Umfang der Förderung

Sachbeihilfe (Merkblatt 50.01); für die ausländischen Partner*innen Mittel für Personal, Reisen, Verbrauchsmaterial und wissenschaftliche Geräte (es können nur Geräte bis zu 10.000 € pro Gerät beantragt werden). Die DFG finanziert die Projektkosten jeweils für alle beteiligten Partner*innen. Die Bewilligungsempfänger*in auf deutscher Seite leitet die Mittel entsprechend der Bewilligung an die ausländischen Partner*innen weiter.

Dauer der Förderung

In der Regel bis zu 6 Jahren (mit einer dreijährigen Anfangsphase).

Formulare und Merkblätter

Neuantrag (bis zu drei Jahre): keine Einreichungsfrist,
Fortsetzungsantrag (bis zu drei Jahre).

Kontakt

Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an den entsprechenden fachlich zuständigen Bereich der DFG-Geschäftsstelle:

Oder die regional fachlich zuständigen Person der DFG-Geschäftsstelle:

Ute Stotz
E-Mail: Ute.Stotz@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2429