Gemeinsame Antragstellung mit Luxemburg (D-LUX)

Zwischen der DFG und ihrer Partnerorganisation FNR (Fonds National de la Recherche Luxembourg, Luxemburg) gibt es Vereinbarungen über eine gegenseitige Öffnung von Förderverfahren (Lead Agency-Verfahren), um die Durchführung grenzüberschreitender Forschungsprojekte zu erleichtern. Im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) ist dies ab dem 1. Januar 2021 das Weave Lead Agency-Verfahren und in den koordinierten Programmen weiterhin das D-Lux Lead Agency-Verfahren.

Informationen zum Weave Lead Agency-Verfahren entnehmen Sie bitte der entsprechende DFG-Webseite (siehe unten weitere Informationen).

Die folgenden Ausführungen betreffen nur das D-Lux Lead Agency-Verfahren in den koordinierten Programmen der DFG.

Ziel der Förderung

Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens in den koordinierten Programmen „Forschungsgruppen“, „Schwerpunktprogramme“ oder „Sonderforschungsbereiche“ mit Partner*innen aus Luxemburg.

Antragsberechtigung

Für die Programme „Forschungsgruppen“ und „Schwerpunktprogramme“ Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) und deren Partner*innen aus Luxemburg, die ihrerseits bei der luxemburgischen Förderorganisation FNR antragsberechtigt sein müssen, für das Programm „Sonderforschungsbereiche“ deutsche Universitäten (und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht).

Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.

Anforderungen an das Projekt

Die Projekte stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.

Federführende Förderorganisation (Lead Agency) ist stets die DFG. Die Finanzierung dieser D- LUX-Projekte erfolgt immer getrennt durch die jeweils national zuständige Förderorganisation.

Art und Umfang der Förderung

Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich vollständig nach den Regeln für die Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme und Sonderforschungsbereiche.

Dauer der Förderung

projektspezifisch (i.d.R. mehrere Jahre)

Formulare und Merkblätter

Informationen zur Antragstellung beim FNR entnehmen Sie bitte der Internetseite (siehe unten weitere Informationen).

  • Neuantrag: keine Einreichungsfrist;
  • Fortsetzungsantrag: spätestens 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel.

Darüber hinaus sind die Antragsfristen der Partnerorganisation zu beachten.

Gerne informiert Sie unser für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten

Antragstellung bei Forschungsgruppen und im Schwerpunktprogramm:

Antragstellung bei Sonderforschungsbereichen:

Bei fachlichen Fragen:

Informationen des FNR zu Lead Agency-Verfahren mit der DFG

Informationen zum weave Lead Agency-Verfahren (in der Sachbeihilfe)

Allgemeine Informationen zu internationalen Kooperationen