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Antragsverfahren und Termine / Gremien

Das Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren im Überblick

Zu jedem Antrag werden mindestens zwei voneinander unabhängig urteilende Gutachter gehört - auf Basis ihrer Gutachten formuliert die Geschäftsstelle einen Entscheidungsvorschlag. Im Anschluss hieran werden alle Unterlagen dem Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme zur Schlussprüfung vorgelegt. Die Ausschussmitglieder tragen die Verantwortung für die Qualität des Begutachtungsverfahrens und für die Vorbereitung der Förderentscheidung durch den Hauptausschuss.

Schritt 1: Antragseingang

Die Geschäftsstelle prüft den Antrag unter formalen Aspekten und berät den Antragsteller ggf. auch bei der Ergänzung der Antragsunterlagen. Anschließend leitet die Geschäftsstelle die Antragsbegutachtung ein.

Schritt 2: Begutachtung

Die Begutachtung kann im schriftlichen und/oder im mündlichen Verfahren erfolgen.

Schriftliches Verfahren

Die Begutachtung erfolgt in der Regel unter Beteiligung fachwissenschaftlicher und informationsfachlicher Gutachter.

Mündliches Verfahren

Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch die zuständigen Unterausschüsse, in denen auch Mitglieder des "Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme" vertreten sind. In Ausnahmefällen kann der "Ausschuss für Wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationssysteme" als weitere Gutachtergruppe zu den Anträgen Stellung nehmen.

Hinweise zu den Kriterien, nach denen Ihr Antrag begutachtet wird, finden Sie in unserem Merkblatt 10.20 (Hinweise für die Begutachtung)

Schritt 3: Entscheidung

Über die Bewilligung eines Antrags entscheidet der Hauptausschuss der DFG auf der Grundlage der gutachterlichen Voten und der abschließenden Empfehlung des Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme. Unmittelbar nach der getroffenen Entscheidung erhält der Antragsteller schriftlich Nachricht über den Ausgang des Verfahrens. Vom Zeitpunkt des Antragseingangs bis zur Mitteilung der Entscheidung ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa fünf bis sechs Monaten zu rechnen.

Termine

Anträge können jederzeit eingereicht werden (mit Ausnahme des Programms "Überregionale Literaturversorgung"). In einigen Programmen gibt es zusätzlich definierte Aktionslinien, für die jeweils bestimmte Antragstermine gelten.


Zusatzinformationen

© 2010 DFG Aktualisierungsdatum: 08.02.2010Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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