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Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder

Mit der „Exzellenzstrategie“ soll der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessert werden. 

Damit wird die im Rahmen der Exzellenzinitiative erfolgreich initiierte Weiterentwicklung und Stärkung der deutschen Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildung und Kooperationen im Wissenschaftssystem fortgeführt.

Informationen zur zweiten Wettbewerbsphase

In den Sitzungen am 29. - 30. November 2021 sowie am 30. November - 1. Dezember 2022 hat das Committee of Experts wegweisende Entscheidungen über die zweite Wettbewerbsphase getroffen.

Vorstellung der Förderlinien

Auf der Basis der von Bund und Ländern am 16. Juni 2016 getroffenen und am 4. November 2022 aktualisierten Verwaltungsvereinbarung führen die DFG und der Wissenschaftsrat das Programm Exzellenzstrategie gemeinsam in zwei Förderlinien durch:

Exzellenzcluster (EXC)

Die Förderlinie Exzellenzcluster zur projektförmigen Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder in Universitäten bzw. Universitätsverbünden. Die Entwicklung und Durchführung des Verfahrens in dieser Förderlinie hat die DFG übernommen und veröffentlicht regelmäßig aller 7 Jahre eine Ausschreibung. Anträge werden in einem wettbewerblichen und wissenschaftsgeleiteten Verfahren begutachtet und entschieden. Neue Initiativen durchlaufen eine Skizzen- und eine Antragsphase. In der ersten Förderperiode (1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2025) werden insgesamt 57 Exzellenzcluster mit einem jährlichen Volumen von 385 Mio. Euro gefördert. In der zweiten Förderperiode (1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2032) können bis 70 Exzellenzcluster gefördert werden und es stehen dafür jährlich 539 Mio. Euro zur Verfügung.

Exzellenzuniversitäten (EXU)

Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten zur dauerhaften Stärkung der Universitäten entweder als Einzelinstitutionen oder als Verbünde von Universitäten und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster. Die Entwicklung und Durchführung des Verfahrens in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten hat der Wissenschaftsrat übernommen. In der ersten Förderperiode (2020 bis 2026) stehen jährlich rund 148 Mio. Euro zur Verfügung für die Förderung von zehn Exzellenzuniversitäten und einem Exzellenzverbund. Für die zweite Förderperiode (2027 bis 2033) werden bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren bis zu maximal 4 neue Förderfälle aufgenommen.

Die nächste Ausschreibung für die zweite Wettbewerbsphase wird voraussichtlich in 2024 erfolgen.

Inhalte zum Förderprogramm

Das Committee of Experts hat in der Sitzung am 29. - 30. November 2021 einen ersten Zeitplan für die zweite Wettbewerbsphase der Exzellenzstrategie verabschiedet.

Förderlinie Exzellenzcluster:

  • Der Start der zweiten Wettbewerbsphase erfolgte mit der für EXC-Skizzen am 15. Dezember 2022. Wir bitten alle neuen Initiativen um Absichtserklärungen für ihre EXC-Skizzen bis zum 1. Februar 2023. Für Fortsetzungsanträge ist es nicht nötig, bereits zu diesem frühen Zeitpunkt eine Absichtserklärung einzureichen.
  • Abgabefrist für die Antragsskizzen für Neuanträge ist der 31. Mai 2023. Die Begutachtung der Antragsskizzen wird etwa zwischen Ende August und Mitte November 2023 und die Entscheidung über die Antragstellung am 01. Februar 2024 stattfinden. Fortsetzungsanträge durchlaufen die Skizzenphase nicht.
  • Im Vorfeld der Antragsphase bitten wir um erste Absichtserklärungen zu den Fortsetzungsanträgen und Updates der Absichtserklärungen für Neuanträge, um etwaige zwischenzeitliche Änderungen in die Begutachtungsplanung zu integrieren. Die diesbezügliche Deadline ist für Fortsetzungsanträge der 29. Januar 2024, für Neuanträge der 15. April 2024.
  • Die Abgabefrist für alle EXC-Anträge ist der 22. August 2024. Die Begutachtung der Anträge ist für den Zeitraum von etwa Anfang Oktober 2024 bis Mitte Februar 2025 geplant. Die Förderentscheidung über die zukünftigen Exzellenzcluster erfolgt am 22. Mai 2025.
  • Für die Begutachtungen im Rahmen der Förderlinie Exzellenzcluster gelten die Befangenheitsregeln der DFG als Mindeststandard.

Förderlinie Exzellenzuniversitäten:

  • Ende März 2024 startet voraussichtlich die Neuausschreibung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten. Auf Basis der Entscheidungen über die Exzellenzcluster im Mai 2025 sind bis voraussichtlich Mitte November des gleichen Jahres die Neuanträge einzureichen. Von April bis Juni 2026 finden die Ortsbesuche statt, um Ende September 2026 die Entscheidungen über die Neuaufnahme von vier neuen Förderfällen in der Programmlinie durch die Exzellenzkommission zu treffen.
  • Die Evaluation der geförderten zehn Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbundes beginnt mit der Abgabe von Selbstberichten voraussichtlich im August 2025. Von Oktober bis Dezember des gleichen Jahres erfolgen die Ortsbesuche; im März 2026 bewertet das Committee of Experts die Ergebnisse der Einzelevaluationen und legt der Exzellenzkommission eine entsprechende Empfehlung vor.

Weitere Informationen zur Förderlinie Exzellenzuniversitäten finden Sie auf der Webseite des Wissenschaftsrats.

Über Antragsskizzen und Anträge entscheiden das Expertengremium (Committee of Experts) und die Exzellenzkommission für die Exzellenzstrategie.

Das Committee of Experts besteht aus insgesamt 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen, das gesamte Spektrum der Disziplinen repräsentierenden Personen, die auch über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen.

Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats und der Präsident oder die Präsidentin der DFG gehören dem Committee of Experts ohne Stimmrecht an und führen den Vorsitz.

Zu den Aufgaben des Committee of Experts gehören unter anderem die Festlegung der Förderbedingungen, die Bewertung der Skizzen und Anträge auf der Grundlage (fach-)wissenschaftlicher Begutachtungen, die Förderempfehlungen für die Exzellenzkommission, die Entscheidung über die zur Antragstellung berechtigenden Skizzen sowie die Bewertung der Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzuniversitäten.

Die Exzellenzkommission besteht aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder. Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis der Empfehlungen des Committee of Experts über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.

Am 27. und 28. September 2017 traf das Committee of Experts für die Exzellenzstrategie die ersten Entscheidungen in der Förderlinie Exzellenzcluster und wählte 88 Antragsskizzen zur Antragstellung aus. Sie wurden aus insgesamt 195 Antragsskizzen ausgewählt, die von 63 Hochschulen bei der DFG eingereicht und in international besetzten Panels nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien begutachtet worden waren.

Zum 21. Februar 2018 reichten 41 Universitäten 88 Anträge in der Förderlinie Exzellenzcluster bei der DFG ein. 26 von ihnen waren von mehreren Universitäten eingereicht worden, darunter drei von drei Universitäten gemeinsam. Knapp die Hälfte der eingereichten Projekte knüpften unmittelbar an Exzellenzcluster oder Graduiertenschulen an, die bereits in der vorausgegangenen Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert wurden. Die im Rahmen der Exzellenzinitiative geförderten Exzellenzcluster und Graduiertenschulen, die keine Fortsetzung in der Exzellenzstrategie erfuhren, erhielten bis Ende Oktober 2019 eine Abschlussförderung.

Am 27. September 2018 fiel die Entscheidung über die Exzellenzcluster in der Exzellenzstrategie. Die mit dem internationalen Committee of Experts und den Wissenschaftsministerinnen und -ministern des Bundes und der Länder besetzte Exzellenzkommission wählte aus 88 beantragten Projekten 
57 Exzellenzcluster, die sieben Jahre gefördert werden.

Zum 21. Februar 2018 waren beim Wissenschaftsrat 26 Absichtserklärungen zur Antragstellung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten eingegangen. Mit den Entscheidungen über die Exzellenzcluster vom September 2018 erfolgte zugleich die Zulassung zur Antragstellung für 19 Konzepte für Exzellenzuniversitäten. Bis zum 10. Dezember 2018 wurden 19 Anträge eingereicht – dabei handelte es sich um 17 Anträge als Einzeluniversität und um zwei Anträge als Verbund von Universitäten. Die Entscheidung zur Förderung von 
10 Exzellenzuniversitäten und einem Universitätsverbund traf die Exzellenzkommission am 19. Juli 2019.

Weitere Zahlen und Fakten finden sich in verschiedenen Veröffentlichungen der DFG unter "Sprecherbriefe, Pressemitteilungen und Publikationen".

Der DFG Infobrief „Von null auf hundert? Personalaufbau in Exzellenzclustern“ fasst die im Rahmen des jährlichen Monitorings der DFG erhobenen soziodemografischen Daten der beteiligten Wissenschaftler*innen zusammen und gibt einen Gesamtüberblick über die Zusammensetzung der Exzellenzcluster nach Karrierestufe, Geschlecht, Fachrichtung sowie der Internationalität der beteiligten Forscher*innen.

Der Bericht „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder – Statistische Übersichten zu den Förderentscheidungen zu Exzellenzclustern (September 2018)“ beschreibt die Skizzen- und Antragsphase bis zu den Bewilligungen der neuen Exzellenzcluster. Neben Kennzahlen zur regionalen und fachlichen Verteilung der Vorhaben werden auch Themen wie die Interdisziplinarität der Cluster und die Zusammensetzung der Begutachtungsgruppen näher beleuchtet

Im Auftrag der DFG hat das Sozialforschungsinstitut infas zur Evaluation des Begutachtungsverfahrens der Exzellenzstrategie eine Online-Befragung unter allen Gutachter*innen durchgeführt. An der Umfrage haben sich zwei Drittel der Gutachter*innen beteiligt. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse zusammen.

Die DFG-Geschäftsstelle lud am 29. und 30. April 2021 Verantwortliche der Exzellenzcluster aus der ersten Förderrunde und Vertreter*innen der Universitäten sowie Mitglieder des Committee of Experts und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zu einem gemeinsamen Austausch über die Rahmenbedingungen exzellenter Forschung in Deutschland ein. Die Veranstaltung bot die Möglichkeit des Austauschs verschiedener Perspektiven auf das Programm, von der Antragstellung über die praktische Arbeit der Exzellenzcluster. Der folgende Bericht gibt weitere Einblicke.

In der Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft stehen Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung:

Für das gesamte Programm

Für die Wettbewerbsphase in der Förderlinie "Exzellenzcluster"

Ansprechpersonen für einzelne Exzellenzcluster sowie zu Verfahrensfragen

Mittelverwendung

Nordrhein-Westfalen

Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Hamburg, Sachsen

Bayern, Hessen

Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland

Berlin, Niedersachsen

In der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats steht Ihnen als Ansprechperson zur Verfügung:

Für das gesamte Programm sowie die Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“

Für die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder (ExStra) wurde ein Logo entwickelt. Es steht in Farbe oder Schwarz-Weiß sowie in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Das Manual regelt die Verwendung.

Hinweis

Weitere Informationen zur Exzellenzstrategie aktualisieren wir auf dieser Seite im Laufe des Verfahrens. Für einen Schnellzugriff nutzen Sie bitte die URL