Klinische Studien

Das Programm Klinische Studien umfasst die themenunabhängige und zeitlich begrenzte Durchführung eines Vorhabens in der patientennahen klinischen Forschung.

Gefördert werden interventionelle Studien, zu denen Pilotstudien und konfirmatorische Studien zählen. 

Ebenfalls gefördert werden Beobachtungsstudien.

Ziel der Förderung

Das Programm Klinische Studien umfasst die themenunabhängige und zeitlich begrenzte Durchführung eines Vorhabens in der patientennahen klinischen Forschung.

Gefördert werden interventionelle Studien, zu denen Pilotstudien und konfirmatorische Studien zählen. 

Ebenfalls gefördert werden Beobachtungsstudien.

Weitere inhaltliche Erläuterungen zu den o.g. Studientypen können Sie dem Merkblatt Programm Klinische Studien(interner Link) entnehmen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler  in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland, deren wissenschaftliche Ausbildung – in der Regel mit der Promotion – abgeschlossen ist.

Anforderungen an das Projekt

Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau; klinische Relevanz.

Art und Umfang der Förderung

Personalmittel, Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Sonstige Kosten (z.B. Kosten für Monitoring, Patient*innen-/ Probandenversicherungen, Rekrutierungskosten, Kosten für die studienbegleitenden Gremien (beantragt werden kann nur der studienbedingte Mehraufwand), Patientenpauschalen, Aufträge an Dritte).

Dauer der Förderung

Die Förderdauer von im Programm Klinische Studien geförderten Studien liegt zunächst bei maximal 36 Monaten. Für länger angelegte Studien kann im Anschluss ein Fortsetzungsantrag gestellt werden.

Formulare und Merkblätter

Hier gelangen Sie zur Übersicht der Formulare und Merkblätter(interner Link).

Für Pilotsstudien gilt ein einstufiges Antragsverfahren. Es werden direkt Einrichtungsanträge eingereicht. Einrichtungsanträge auf Förderung von Pilotstudien können jederzeit eingereicht werden.

Für konfirmatorische Studien und für Beobachtungsstudien gilt ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst werden Antragsskizzen eingereicht. Antragsskizzen können jederzeit eingereicht werden. Einrichtungsanträge können nur nach expliziter Aufforderung durch die DFG eingereicht werden. Die Aufforderung basiert auf einer zuvor positiv bewerteten Antragsskizze. 

Wird eine konfirmatorische Studie im Anschluss an eine im Rahmen dieses Programms geförderte Pilotstudie beantragt, ist das Einreichen einer Antragsskizze nicht erforderlich. In diesem Fall kann direkt ein Einrichtungsantrag gestellt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung können Sie dem Merkblatt Programm Klinische Studien(interner Link) entnehmen.

Für Einzelheiten:

Bei Fragen aus dem Bereich Medizin

Bei Fragen aus dem Bereich Neurologie/Psychiatrie

Bei Fragen aus dem Bereich Psychologie

Für allgemeine Fragen:

Anfangsbuchstaben A - F und S - Z

Anfangsbuchstaben G - H

Anfangsbuchstaben I - R

Weitere Informationen

Zusatzinformationen zum Förderprogramm „Klinische Studien“ können dem Artikel im Deutschen Ärzteblatt(Download) entnommen werden.

Der Artikel zum 20-jährigen Jubiläum(interner Link) des Förderprogramms „Klinische Studien“ berichtet über Erfolge und neue Perspektiven dieser Fördermöglichkeit.