Information für die Wissenschaft Nr. 18 | 6. März 2023

Großgeräte-Sachbeihilfe an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften

Zweite Ausschreibungsrunde: GG-SBH 2023

Zweite Ausschreibungsrunde: GG-SBH 2023

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) ein, im Rahmen dieser Ausschreibung Anträge auf Sachbeihilfen einzureichen, die sich auf die Nutzung von DFG-begutachteten Großgeräten beziehen.

Diese speziell auf HAW ausgerichtete Ausschreibung besteht aus drei Ausschreibungsrunden (jeweils eine in den Jahren 2022, 2023 und 2024) und möchte eine Fördermöglichkeit für Arbeitsgruppen an HAW schaffen, die bereits im Rahmen von DFG-Großgeräteanträgen mit relevantem Nutzungsanteil ihr Forschungsinteresse im Zusammenhang mit dem Großgerät demonstriert hatten. Konkret muss die antragstellende Person bereits in einem in den letzten drei Jahren bewilligten DFG-Großgeräteantrag einer HAW der Programme „Forschungsgroßgeräte“, „Großgeräteaktion HAW“ oder „Großgeräte der Länder“ namentlich vertreten sein und dort zur Begründung der Anschaffung mit Forschungsvorhaben in relevantem Umfang beigetragen haben. Vorhaben, die im Rahmen der ersten Ausschreibung „Großgeräte-Sachbeihilfe 2022“ zur Antragstellung zugelassen worden waren und nicht gefördert wurden, können einen überarbeiteten Antrag im Rahmen dieser Ausschreibung einreichen, müssen aber wie alle Vorhaben dieser Ausschreibung die unten beschriebene Skizze fristgerecht einreichen.

Die in dieser Ausschreibung eingereichten Sachbeihilfeanträge müssen in wesentlichem Umfang die Nutzung des entsprechenden Großgeräts vorsehen, sind aber nicht auf die im Großgeräteantrag beschriebenen Projektansätze beschränkt. Die thematische Ausrichtung der gerätebezogenen Forschungsvorhaben ist frei, die Auswahl der Förderfälle erfolgt nach den üblichen wissenschaftlichen Kriterien für DFG-Sachbeihilfen.

In Bezug auf Laufzeit und beantragbare Mittelarten gelten die Regelungen zur Sachbeihilfe, der beantragte Gesamtförderumfang pro Antrag sollte in der Regel 300 000 Euro (zzgl. Programmpauschale) nicht überschreiten. Für jede der drei Ausschreibungsrunden sind 3 Millionen Euro (zzgl. Programmpauschale) vorgesehen.

Wie üblich wird die Grundfinanzierung für den Gerätebetrieb vorausgesetzt, gefördert werden spezifisch Mittel für die Projektdurchführung.

Die DFG bietet eine digitale Informationsveranstaltung zu dieser Ausschreibung an. Diese findet statt am 15. März 2023 von 13–15 Uhr. Für die Teilnahme ist eine Registrierung notwendig (s. u.).

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe ist bis zum 5. April 2023 eine verbindliche Projektskizze gemäß der dafür vorgesehenen Vorlage (s. u.) per E-Mail an mit Betreff „Großgeräte-Sachbeihilfe 2023 – [Nachname der antragstellenden Person]“ einzureichen. Anhand der Projektskizzen wird festgestellt, ob die formalen Voraussetzungen für einen Antrag in dieser Ausschreibung gegeben sind, insbesondere die Beteiligung an dem benannten DFG-Großgeräteantrag. Bis zum 19. April 2023 erfolgt eine Rückmeldung per E-Mail über die Zulassung zur Antragstellung.

Zugelassene Anträge müssen spätestens am 30. August 2023 eingereicht sein. Für die Erstellung der Anträge sind die Merkblätter und Vordrucke für Sachbeihilfen zwingend zu beachten beziehungsweise zu benutzen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elan-Portal zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten. Bitte wählen Sie im elektronischen Formular unter „Antragstellung – Neues Projekt/Antragsskizze – Einzelförderung – Antrag auf eine Sachbeihilfe“ die entsprechende Ausschreibung „Großgeräte-Sachbeihilfe 2023“ aus der angebotenen Liste. Nach der elektronischen Einreichung erhalten Sie ein Quittungsdokument per E-Mail. Dieses ist von der/den antragstellenden Person(en) zu unterschreiben und postalisch innerhalb von vier Wochen an die DFG zu schicken.

Zur Einreichung eines Antrags müssen die antragstellenden Personen im elan-Portal registriert sein. Ohne Registrierung bis zum 23. August 2023 ist eine Antragstellung gegebenenfalls nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen.

Der Start der geförderten Projekte ist für Frühjahr 2024 geplant.

Weiterführende Informationen

Registrierung für die Infoveranstaltung:

Vorlage für die Projektskizze GG-SBH 2023:

Merkblätter und Vordrucke zur Sachbeihilfe:

Elan-Portal zur Antragseinreichung (und gegebenenfalls vorheriger Registrierung):

Informationen zum DFG-Angebot zur gerätebezogenen Forschungsinfrastruktur:

Fachliche Ansprechpersonen der DFG:

Ansprechpersonen für Beratungen zu dieser Ausschreibung: