Information für die Wissenschaft Nr. 77 | 7. Oktober 2022

Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften.

Kolleg-Forschungsgruppen sind ein speziell auf geistes- und sozialwissenschaftliche Arbeitsformen zugeschnittenes Förderangebot. Eine Kolleg-Forschungsgruppe ermöglicht ein Zusammenwirken besonders ausgewiesener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Weiterentwicklung und Bearbeitung eines geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsthemas an einem Ort. Es soll ein Thema bearbeitet werden, das so weit gefasst ist, dass es vorhandene Interessen und Stärken vor Ort aufgreifen und zugleich einen Rahmen für die Integration individueller Forschungsideen bieten kann.

Als besondere Orte der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung können Kolleg-Forschungsgruppen ihr spezifisches Profil und ihre Ausstrahlungskraft durch die bewusste Wahl einer vergleichsweise offenen Fragestellung oder einen dezidiert neuartigen Charakter erlangen. Es wird keine thematische Ausrichtung vorgegeben. Die Integration von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Karrierephase ist möglich, die Nachwuchsförderung steht jedoch nicht im Zentrum des Programms.

Wesentliche Merkmale der Kolleg-Forschungsgruppen sind:

  • eine intensive eigene forschende Tätigkeit der verantwortlichen in der Regel zwei bis drei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, gegebenenfalls ermöglicht durch Freistellungen;
  • ein Fellow-Programm für Gäste aus dem In- und Ausland, die für eine Dauer von bis zu zwei Jahren eingeladen werden und über diese Zeit hinaus mit der Kolleg-Forschungsgruppe verbunden bleiben.

Die Förderdauer beträgt bis zu acht Jahre. Das Verfahren der Antragstellung ist mehrstufig. Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden gebeten, sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Auf der Grundlage dieser Beratung werden Antragsskizzen bis zum 15. März 2023 entgegengenommen. Nach der Auswahl durch eine interdisziplinäre Beratungsgruppe werden Erfolg versprechende Initiativen zur Ausarbeitung eines vollständigen Antrags aufgefordert.

Weiterführende Informationen

Genaue Hinweise zur Abfassung der Antragsskizzen finden Sie unter:

Die fachlich zuständigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle finden Sie unter:

Für administrative und technische Fragen wenden Sie sich bitte an:

Für allgemeine Auskünfte stehen auch zur Verfügung:

Bitte beachten Sie die Datenschutzgrundsätze der DFG, die Sie auf der DFG-Homepage herunterladen können:

Falls nötig, leiten Sie diese Informationen bitte auch an Personen weiter, deren Daten aufgrund ihrer Beteiligung an diesem Projekt von der DFG verarbeitet werden.