Information für die Wissenschaft Nr. 23 | 8. März 2022

Aktualisierung des Leitfadens für Projektanträge

Sachbeihilfe, Teilprojekte in FOR, Klinische FOR und SPP, Emmy Noether-Programm

Sachbeihilfe, Teilprojekte in FOR, Klinische FOR und SPP, Emmy Noether-Programm

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat den Leitfaden für Projektanträge (Vordruck 54.01) aktualisiert. Das betrifft die Beschreibung des Vorhabens bei Projektanträgen im Rahmen einer Sachbeihilfe, des Emmy Noether-Programms, einer Forschungsgruppe, einer Klinischen Forschungsgruppe oder eines Schwerpunktprogramms.

  • Insbesondere soll der gestiegenen Relevanz des Themas „Umgang mit Forschungsdaten“ (Kapitel 2.4) Rechnung getragen werden. Antragstellende werden nunmehr gebeten, sich innerhalb der Projektbeschreibung und ausführlicher als bisher mit diesem Thema zu befassen. Als Orientierungshilfe zu den erforderlichen Angaben steht eine Checkliste zur Verfügung. Darüber hinaus sind weitere Informationen zum Umgang mit Forschungsdaten und den Maßnahmen der DFG zur Förderung eines adäquaten Umgangs mit Forschungsdaten abrufbar (Link siehe unten).
  • Durch die Verortung des Kapitels „Umgang mit Forschungsdaten“ sowie des Kapitels „Relevanz von Geschlecht und/oder Vielfältigkeit“ im ersten, wissenschaftlichen Teil der Beschreibung des Vorhabens, wird nun die Seitentrennung von bisher 15 + 10 Seiten auf 17 + 8 Seiten im Programm Sachbeihilfe angepasst. Das bedeutet, dass für den wissenschaftlichen Teil nun 17 Seiten zur Verfügung stehen. Für den zweiten Teil, der aus den Kapiteln „Begleitinformationen“ sowie „Beantragte Module/Mittel“ besteht, stehen zusätzlich acht Seiten zur Verfügung.
  • Im Kapitel 2.3 „Arbeitsprogramm“ wurde ein Hinweis dazu aufgenommen, dass im Arbeitsprogramm gegebenenfalls Qualitätssicherungsmaßnahmen für das Projekt erläutert werden können.
  • Das Kapitel 4.1.2 „Erläuterung zu den vorgesehenen Untersuchungen bei Versuchen am Menschen oder an vom Menschen entnommenem Material“ wurde um den Bereich Versuche mit „identifizierbaren Daten“ in der Überschrift erweitert und um Hinweise bezüglich der Darstellung des Versuchsplans ergänzt.
  • Die Hinweise zum „Dual Use Research of Concern“ (Kapitel 4.1.5) wurden aufgrund geänderter rechtlicher Normierungen aktualisiert.

Übergangsweise werden Anträge nach der bisherigen Versionierung bis zum 31. Mai 2022 angenommen.

Weiterführende Informationen

Zum neuen Vordruck „Leitfaden für die Antragstellung – Projektanträge“:

Allgemeine Hinweise zum adäquaten Umgang mit Forschungsdaten:

Zugang zum elan-Portal der DFG:

Fachlich zuständige Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle: