Information für die Wissenschaft Nr. 22 | 8. März 2022

Hinweise für deutsch-russische Anträge und Kooperationsprojekte

Kooperationen sollen als Konsequenz des russischen Angriffs auf die Ukraine ruhen / Finanzierung deutscher Projektteile durch DFG weiter gewährleistet

Kooperationen sollen als Konsequenz des russischen Angriffs auf die Ukraine ruhen / Finanzierung deutscher Projektteile durch DFG weiter gewährleistet

Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine lässt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihre Aktivitäten im Rahmen der deutsch-russischen Kooperation ruhen. Die DFG ist sich der Folgen dieser Maßnahmen bewusst und bedauert diese für die Wissenschaft zugleich außerordentlich. Die Solidarität gilt dabei sowohl den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Ukraine, die um ihr Leben und ihre Gesundheit fürchten und ihre Heimat verlassen müssen, als auch unseren langjährigen Kooperationspartnern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an russischen Forschungseinrichtungen, die über das Handeln der russischen Regierung selbst entsetzt sind.

Nachfolgend finden Sie Hinweise der DFG zum Umgang mit deutsch-russischen Förderanträgen und Kooperationsprojekten.

Hinweise für Antragstellende

Die DFG nimmt zurzeit weder Neuanträge noch Fortsetzungsanträge entgegen, denen eine deutsch-russische Kooperation zugrunde liegt. Anträge, die bereits eingereicht worden sind, beispielsweise im Rahmen der gemeinsamen Ausschreibung mit der Russian Science Foundation (RSF) ruhen bis auf Weiteres und werden nicht weiterbearbeitet. Aus diesem Grunde kann auch nicht über Fortsetzungsanträge zu laufenden Projekten entschieden werden. Auch eine Überbrückungsfinanzierung ist deshalb nicht möglich.

Hinweise für Gutachterinnen und Gutachter

Gutachterinnen und Gutachter, die von der DFG-Geschäftsstelle bereits für einen Antrag mit russischer Beteiligung um Begutachtung gebeten wurden, steht es frei, das Gutachten fertigzustellen und an die Geschäftsstelle zu übermitteln. Die Begutachtung kann auch bis auf Weiteres ruhen oder an die Geschäftsstelle zurückgegeben werden.

Hinweise für Geförderte

Kooperationen, die von der DFG und einer russischen Partnerorganisation (Russian Science Foundation oder Russian Foundation for Basic Research) gemeinsam gefördert werden, sollen ruhen. Konkret sollen in den bestehenden Kooperationen ab sofort insbesondere keine Daten, Proben und Geräte sowie anderes wissenschaftliches Material ausgetauscht werden. Ob und in welchem Maße die Projekte ohne diese Grundlagen fortgeführt oder abgeändert werden können, liegt in der Entscheidung der Projektverantwortlichen in Deutschland. Insgesamt sollen die Projekte auch ohne Kooperation möglichst fortgeführt werden; die Finanzierung des deutschen Projektteils ist durch die DFG weiterhin gewährleistet.

Bitte beachten Sie, dass die in allen Formaten der Projektförderung möglichen Auslandsreisen nach Russland, Workshops und Veranstaltungen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern russischer Forschungseinrichtungen nicht durchgeführt werden sollen. Laufende Gastaufenthalte müssen nicht abgebrochen werden. Neue Gastaufenthalte sollen hingegen grundsätzlich nicht geplant und durchgeführt werden.

Die Hinweise zu Reisen und Gastaufenthalten gelten auch für Kooperationen ohne Kofinanzierung durch eine russische Partnerorganisation, bei denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer russischen Forschungseinrichtung arbeiten, am Projekt beteiligt sind, auch ohne selbst projektleitend zu sein.

Sofern die DFG russische Projektteile beispielsweise im Rahmen von Forschungsgruppen oder Schwerpunktprogrammen direkt fördert, können diese nicht weiter finanziert werden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aktuell ein Auslandsstipendium für Russland beantragt haben, können ihre Anträge ändern und andere Zielländer angeben. Bereits bewilligte Stipendien sollen nicht angetreten werden. Laufende Stipendien können nach Zustimmung der DFG-Geschäftsstelle in Inlandsstipendien oder -stellen umgewandelt werden; auch hier besteht die Möglichkeit, in ein anderes Land zu wechseln.

Aufgrund der Vielzahl der Einzelfälle bitten wir um Verständnis, dass wir Antragstellende, Gutachterinnen und Gutachter sowie Geförderte nicht einzeln informieren können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit gern an die zuständige Ansprechperson aus dem Fachbereich.

Weiterführende Informationen

Fachzuständige Ansprechpersonen der Geschäftsstelle:

Weitere Informationen werden demnächst bereitgestellt unter:

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