Information für die Wissenschaft Nr. 25 | 26. März 2021

Verlängerung der finanziellen Unterstützung für DFG-geförderte Forschungsarbeiten während der Coronavirus-Pandemie

Ausweitung der Förderdauer und zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Programmbereiche

Ausweitung der Förderdauer und zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Programmbereiche

Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat angesichts der weiterhin andauernden Beeinträchtigungen durch die Coronavirus-Pandemie eine Verlängerung der im letzten Jahr beschlossenen finanziellen Unterstützung DFG-geförderter Forschungsprojekte und zusätzlich eine Ausweitung der Maßnahmen in bestimmten Programmbereichen verabschiedet.

Projektförderungen

Wie bisher stellt die DFG zusätzliche Personal- und Sachmittel (einschließlich Mittel für die Eigene Stelle) für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass durch die Vorsichts- und Schutzmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie zeitliche Verzögerungen in einem DFG-geförderten Projekt eingetreten sind und zusätzliche Mittel für die sachgerechte Beendigung des Projekts erfordern. Die Mittel können für Projekte beantragt werden, deren Förderzeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2021 (bislang: 30. Juni 2021) geendet hat oder enden wird. Damit wird der Zeitraum für die Corona-Sofortmaßnahmen nun um sechs Monate ausgeweitet. Die Regelungen gelten wie bisher für Sachbeihilfen und zahlreiche andere Verfahren der sogenannten Projektförderung und damit für den Großteil der DFG-geförderten Projekte. Ausgenommen sind die Förderungen im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder, Forschungszentren, Hilfseinrichtungen der Forschung und Forschungsgroßgeräte. Die Antragstellung erfolgt mit dem DFG-Vordruck 41.47 an das zentrale Postfach .

Forschungsgruppen und Schwerpunktprogramme

Forschungsgruppen (inkl. Klinische Forschungsgruppen und Kolleg-Forschungsgruppen) und Schwerpunktprogramme (ausgenommen Infrastruktur-SPP), deren letzte Förderperiode bis 30. Juni 2022 endet, können eine zusätzliche Abschlussfinanzierung beantragen unter der Voraussetzung, dass durch die Eindämmungsmaßnahmen zeitliche Verzögerungen aufgetreten sind, die das Erreichen der Projektziele des Gesamtkonsortiums beeinträchtigt haben. Gewährt werden Mittel in Höhe von bis zu 80 Prozent der bisherigen Förderung zeitanteilig für sechs Monate. Bereits bewilligte Corona-Sofortmaßnahmen werden dabei angerechnet. Koordinatorinnen und Koordinatoren beziehungsweise Sprecherinnen und Sprecher der antragsberechtigten Verbünde werden mit weiteren Informationen zur Antragstellung von der DFG-Geschäftsstelle kontaktiert. Nach Rücksprache im Verbund wird der Antrag auf Abschlussfinanzierung von der jeweiligen (Teil-)Projektleitung via elan über das laufende (Teil-)Projekt gestellt (über Antragstellung – Antragsübersicht/Folgeantrag – Formular für Mitteilungen, Anfragen und Ergänzungen an die Geschäftsstelle). Als Antrag ist der DFG-Vordruck 41.48 im Korrespondenzformular hochzuladen.

Emmy Noether- und Heisenberg-Programm

Geförderten im Emmy Noether-Programm sowie Inhaberinnen und Inhabern von Stellen im Heisenberg-Programm, deren letzter Förderabschnitt bis 30. Juni 2022 endet, wird ebenfalls auf Antrag eine zusätzliche Abschlussfinanzierung in Höhe von bis zu 80 Prozent der sich rechnerisch für sechs Monate ergebenden ursprünglichen Bewilligungssumme gewährt. Bereits bewilligte Corona-Sofortmaßnahmen werden dabei angerechnet. Ein Antrag auf Abschlussfinanzierung wird über das laufende Emmy Noether- beziehungsweise Heisenberg-Projekt via elan gestellt (über Antragstellung – Antragsübersicht/Folgeantrag – Formular für Mitteilungen, Anfragen und Ergänzungen an die Geschäftsstelle); als Antrag ist der DFG-Vordruck 41.48 im Korrespondenzformular hochzuladen.

Sonderforschungsbereiche

Bisher erhielten alle Sonderforschungsbereiche, deren Förderung zum 30. Juni 2020, 31. Dezember 2020 oder 30. Juni 2021 ohne die Möglichkeit eines Fortsetzungsantrags endet, auf formlosen Antrag pauschal eine Zusatzfinanzierung von drei Monaten ab dem jeweiligen Förderende. Diese Maßnahme wird ausgeweitet. Alle Sonderforschungsbereiche, deren Förderung zum 31. Dezember 2021 oder zum 30. Juni 2022 endet, können eine Zusatzfinanzierung von sechs Monaten beantragen. Für den Zeitraum der Zusatzfinanzierung werden weiterhin 80 Prozent der bisherigen zeitanteiligen Förderung gewährt. Im Antrag auf Zusatzfinanzierung ist der Kausalzusammenhang mit den Eindämmungsmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie kurz zu begründen.

Graduiertenkollegs

Aufgrund einer Modifikation des Programms Graduiertenkolleg, die der Hauptausschuss in seiner Dezember-Sitzung 2020 beschlossen hat, können alle Graduiertenkollegs grundsätzlich die Vertragslaufzeit für aus Mitteln des Graduiertenkollegs finanzierte Doktorandinnen und Doktoranden – über die Regellaufzeit von 36 Monaten hinaus – um bis zu zwölf Monate auf bis zu 48 Monate kostenneutral verlängern. Die Entscheidung, in welchen Fällen eine Verlängerung gewährt wird und für welchen Zeitraum (bis zu 48 Monate; max. zwölf Monate), trifft das Graduiertenkolleg. Falls die bewilligten Mittel – auch nach Umdisposition innerhalb des Haushaltsjahrs – hierfür nicht ausreichen, und unter der Voraussetzung, dass es durch die Eindämmungsmaßnahmen gegen das Coronavirus zu Beeinträchtigungen in der Forschung gekommen ist, stellt die DFG folgende Mittel für Vertragsverlängerungen zusätzlich zur Verfügung:

  • Drei Stellen-/Stipendienmonate für alle Promovierenden, deren Vertrag im Jahr 2020 endete oder im Jahr 2021 begonnen hat.
  • Sechs Stellen-/Stipendienmonate für alle Promovierenden, deren Vertrag vor oder im Jahr 2020 begonnen hat und im Jahr 2021 weiterläuft.

Im begründeten Einzelfall können weiterhin auch für andere Personalkategorien Mittel im Umfang von bis zu drei Stellen-/Stipendienmonaten zusätzlich bewilligt werden. Die Mittel sind in dem Jahr, in dem sie für die Vertragsverlängerungen benötigt werden, bis spätestens 30. September des Jahres bei der DFG zu beantragen. Dafür wird ein Formular zur Verfügung gestellt.

Stipendien

Für Stipendien außerhalb der Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereiche werden die mit Schreiben vom 20. März 2020 und 17. Juli 2020 veröffentlichten Regelungen (s. „Weiterführende Informationen“) fortgeführt und erweitert auf die folgende Regelung (unter der Voraussetzung, dass wissenschaftliches Arbeiten, wenn auch nur eingeschränkt, möglich ist):

  • Stipendien, die aufgrund der Pandemie nicht im Gastland wahrgenommen werden können, können
    • bei Restlaufzeiten von weniger als sechs Monaten in ein Inlandsstipendium, Stipendiengeberin DFG, umgewandelt werden. Eine Verlängerung über die bestehende Regelung hinaus um weitere drei Monate ist möglich;
    • bei Restlaufzeiten von mehr als sechs Monaten in eine Stelle im Inland umgewandelt werden. Die Verlängerung der Stelle um drei Monate ist möglich.
  • Stipendien, die im Ausland durchgeführt werden, und Rückkehrstipendien mit einer Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten können über die bestehenden Regelungen hinaus um weitere drei Monate verlängert werden.
  • Im Rahmen von Kombinationsanträgen im Walter Benjamin-Programm können In- und Auslandsphasen flexibel angepasst werden.
  • Stipendien im Heisenberg-Programm können auf Antrag verkürzt und in Stellen umgewandelt werden.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten, die ihr Projekt aufgrund von aktuell fehlenden Arbeitsmöglichkeiten (Schließung von Laboren, Archiven etc.) nicht beginnen können, können das Stipendium nach Rücksprache mit der Gastgeberinstitution dennoch in Anspruch nehmen.

Alle Anträge werden formlos an die Stipendienstelle gestellt.

Stornierungsausgaben und wissenschaftliche Veranstaltungen

Stornierungsausgaben für Veranstaltungen, die aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen abgesagt werden mussten, können in allen Programmen als Projektausgaben abgerechnet werden. Die Frist zum Nachholen bereits bewilligter wissenschaftlicher Veranstaltungen wird vom 30. September 2021 auf den 30. Juni 2022 verlängert. Für diese Veranstaltungen bleibt die ursprüngliche Bewilligung erhalten, und die Stornierungsausgaben ergänzen bei Bedarf die Bewilligungssumme. Die Mittel können ebenfalls über den DFG-Antragsvordruck 41.47 beantragt werden.

Weiterführende Informationen

Den DFG-Vordruck 41.47 finden Sie unter:

Die Antragstellung erfolgt an das Postfach:

Den DFG-Vordruck 41.48 finden Sie unter:

Die Antragstellung erfolgt via elan-Portal im Korrespondenzformular:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte bei Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs, Forschungsgruppen, Schwerpunktprogrammen, Emmy Noether- und Heisenberg-Förderungen an Ihre jeweils programmverantwortlichen Ansprechpersonen.

Bei Fragen zu Stipendien wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson in der Stipendienstelle.

Zum Schreiben an die Stipendiatinnen und Stipendiaten vom 20. März 2020:

Zum Schreiben an die Stipendiatinnen und Stipendiaten vom 17. Juli 2020:

Darüber hinaus gehende Fragen, insbesondere zu den dreimonatigen Soforthilfen für Sachbeihilfen und andere Verfahren der sogenannten Projektförderung, richten Sie bitte per E-Mail an das zentrale Postfach: