FAQ: Antragstellung im Weave Lead Agency-Verfahren

Allgemeine Informationen zum Weave Lead Agency-Verfahren finden Sie hier:

Das Weave-Verfahren findet Anwendung auf Projekte, die im Rahmen der Sachbeihilfe (Einzelförderung) gefördert werden. Bei anderen Förderinstrumenten (wie bspw. Klinische Studien, Forschungsgruppen o.ä.) ist das Verfahren derzeit nicht vorgesehen.

Für den D-A-CH-Raum gilt weiterhin: eine gemeinsame Antragstellung im Rahmen von koordinierten Programmen wie Forschungsgruppen und Schwerpunktprogrammen sind im Rahmen des D-A-CH-Lead Agency-Verfahren möglich.

Weitere Informationen zum D-A-CH-Lead Agency-Verfahren finden Sie hier:

Partizipierende Länder und Partnerorganisationen finden Sie hier:

Im Antragsdokument sollen – neben den Antragsteller*innen aus Deutschland - auch Wissenschaftler*innen im Ausland, die bei der dortigen Partnerorganisation Mittel beantragen, als Antragsteller*innen angegeben werden.

Im elan-Portal sind alle Personen, die bei der DFG Mittel beantragen (also nur Antragsteller*innen mit Institutssitz in Deutschland) als „Antragsteller*innen“ zu erfassen; Die Projektpartner*innen im Ausland sind im elan-Portal als „Kooperationspartner“ anzugeben. Auch weitere am Antrag beteiligte Wissenschaftler*innen aus dem Ausland, die zwar keine eigenen Mittel beantragen, jedoch einen maßgeblichen Beitrag zum Projekt leisten, können im elan-Portal als Kooperationspartner erfasst werden.

NCN Sonderregelung:

Bei Anträgen in Kooperation mit Polen (NCN) dürfen Postdocs sowie Doktorand*innen als Kooperationspartner nicht namentlich genannt werden. Mehr Informationen finden Sie unter:

Ist die DFG Lead Agency, kann die Anzahl die Antragsteller*in frei gewählt werden. Es handelt sich jedoch um ein Einzelprojekt (Sachbeihilfe), bei dem die einzelnen Projektteile gleichgewichtet sein sollen.

NCN Sonderregelung:

Zu beachten ist, dass bei Anträgen in Kooperation mit Polen (NCN) mit der DFG als Partner Agency lediglich eine deutsche Antragsteller*in am Projekt beteiligt sein darf. Diese Regelung gilt nicht, wenn die DFG als Lead Agency ausgewählt wurde.

Die Lead Agency ist frei wählbar.

Die Antragsunterlagen werden immer nach den Vorgaben der Lead Agency eingereicht, jedoch können von den Partner Agencies projektspezifisch zusätzliche Dokumente eingefordert werden. Nach Einreichung des Antrages bei der Lead Agency muss eine Kopie der Antragsunterlagen innerhalb von 7 Tagen durch die Kooperationspartner*innen bei der Partnerorganisation eingereicht werden.

DFG als Lead Agency

Es lädt immer nur eine antragstellende Person mit Institutionssitz in Deutschland den Antrag im elan-Portal hoch. Dabei sind die deutschen Antragsteller*innen „Antragsteller/ Antragstellerin“ und die ausländischen Kooperationspartner „Kooperationspartner / Kooperationspartnerin“.

DFG als Partner Agency

Bitte informieren Sie sich bei der gewählten Lead Agency über die Vorgaben zur Antragseinreichung. Laden Sie im elan-Portal bitte das Dokument „Project Data Form“ hoch. Sollte der wissenschaftliche Lebenslauf in einem Dokument bei den Antragsunterlagen beigefügt sein, können Sie das Dokument Project Data Form an der Stelle für den wissenschaftlichen Lebenslauf hochladen.

Nein. Nur die deutschen Antragsteller*innen brauchen ein elan-Konto, da nur sie formal Antragstellenr*innen bei der DFG sind.

Ja, es gelten die Regelungen der Sachbeihilfe zur Kooperationspflicht. Weitere Informationen finden Sie unter:

Die Kooperationspflicht kann nicht durch die internationale Kooperation erfüllt werden.

DFG als Lead Agency

Anträge, bei denen die DFG als Lead Agency fungiert, können jederzeit eingereicht werden. Aufgrund von Vorgaben einiger Partnerorganisationen kann es Fristen zur Antragseinreichung geben, wenn Ihr Antrag noch im laufenden Jahr entschieden und im Folgejahr angetreten werden soll. Bitte informieren Sie sich bei der Geschäftsstelle.

DFG als Partner Agency

Einige ausländische Förderorganisationen arbeiten mit Antragsfristen, die entsprechend zu beachten sind. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich beraten.

Eine Kopie der Antragsunterlagen muss innerhalb von 7 Tagen durch die Kooperationspartner*innen bei der Partner Agency eingereicht werden.

Es können alle Module im Rahmen einer Sachbeihilfe beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier:

Eine Programmpauschale für den deutschen Projektteil wird bei der DFG nicht beantragt, sondern im Bewilligungsfall automatisch auf die bewilligte Summe aufgeschlagen. Die Regelungen für den ausländischen Projektteil sind je nach Partnerorganisation unterschiedlich – bitte informieren Sie bzw. Ihre Kooperationspartner*innen sich direkt bei der jeweilig zuständigen Partnerorganisation, ob dort Overheads beantragt werden müssen. Muss ein Overhead beantragt werden, müssen diese ebenfalls aufgeführt werden, wenn die DFG Lead Agency ist.

Die DFG-Programmpauschale muss bei einem Antrag, bei dem die ausländische Partnerorganisation den Lead übernimmt, nicht aufgeführt werden.

Die Budgetplanung muss für die einzelnen Projektteile getrennt vorliegen und begründet werden. D.h. auch die Mittel für die ausländischen Kooperationspartner*innen , die bei den Partnerorganisationen beantragt werden, müssen im Antragsdokument unter Punkt 5 aufgeführt und begründet werden. Bitte tragen Sie jedoch über das elan-Portal nur die bei der DFG beantragten Mittel zu den jeweiligen Modulen ein.

Nein, für das beantragte Fördervolumen gibt es auf DFG-Seiten keine Vorgaben, und die Höhe der bei der DFG beantragten Mittel muss nicht exakt mit der von Ihren Kooperationspartner*innen bei der Partnerorganisation beantragten Summe übereinstimmen. Es sollte sich bei Ihrem Vorhaben jedoch um ein integriertes Projekt mit gleichgewichteten Projektteilen handeln. Bitte informieren Sie sich bezüglich der formalen Vorgaben zu den Mitteln der jeweiligen Partnerorganisation bei den dort zuständigen Ansprechpersonen.

Haben Sie bereits ein Projekt mit Eigener Stelle beantragt oder begonnen, setzen Sie sich vor Beantragung eines neuen Projektes unbedingt mit den fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung.

Die Beantragung ist in Ausnahmefällen möglich. Weitere Informationen zur Eigenen Stelle finden Sie hier:

Die Lead Agency organisiert federführend die Begutachtung und leitet der Partnerorganisation die Ergebnisse aus der Begutachtung und einen Entscheidungsvorschlag weiter. Auf dieser Grundlage entscheiden die jeweiligen Gremien aller am jeweiligen Antrag beteiligten Förderorganisationen. Seitens der DFG trifft diese Entscheidung der Hauptausschuss. Ein Projektantrag kann nur dann gefördert werden, wenn alle beteiligten Förderorganisationen einer Bewilligung zustimmen; andernfalls müssen alle Antragsteile abgelehnt werden. In der Regel folgen die Partner Agencies jedoch dem Entscheidungsvorschlag der Lead Agency.

Von der Antragseinreichung bis zur Entscheidungsfindung dauert es durchschnittlich 9 Monate.

Wenn ein Ethikvotum für den deutschen oder den ausländischen Projektteil notwendig ist, ist dieses mit dem Antrag einzureichen. Ein Ethikvotum der zuständigen deutschen Ethikkommission kann jedoch ausnahmsweise bis spätestens drei Monate nach Antragseingang vorgelegt werden, ansonsten behalten sich die Förderorganisationen vor, die Bearbeitung des Antrags einzustellen.  

Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines Ethikvotums auch notwendig ist, wenn nur der Projektteil im Ausland betroffen ist, da es sich um ein Kooperationsprojekt handelt.

Für den Projekttitel gibt es in elan eine Begrenzung von 300 und für die Zusammenfassung eine Begrenzung von 3.000 Zeichen. Titel und Zusammenfassung sind entsprechend so abzufassen, dass diese bei allen beteiligten Förderorganisationen gleichermaßen genutzt werden können.

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, richten Sie diese bitte schriftlich an .