FAQ: Projektakademien

Projektakademien sollen interessierten Professor*innen an Fachhochschulen im frühen Stadium ihrer Karriere (bis zu 6 Jahren nach dem ersten Ruf) einen Einstieg in die Durchführung von Forschungsprojekten auf der Grundlage von DFG-Drittmitteln bieten.

Zunächst beantragen in der Einwerbung von Drittmitteln erfahrene Wissenschaftler*innen die Einrichtung einer Projektakademie. Wird die Projektakademie eingerichtet agieren diese Wissenschaftler*innen als Koordinator*innen der Akademie. Sie schreiben die Projektakademie öffentlich und überregional aus und wählen die Teilnehmer*innen aus. Sie konzipieren die Workshops in deren Verlauf sie die Teilnehmer*innen bei der Ausarbeitung eines kleinen Antrags unterstützen, der auf Durchführung von Vorarbeiten und Pilotstudien gerichtet ist und den Teilnehmer*innen nach erfolgreicher Durchführung als Einstieg in die Einzelförderung der DFG dient.

Mittel zur Einrichtung einer Projektakademie können von in der Einwerbung von Drittmitteln erfahrenen Wissenschaftler*innen beantragt werden. Dies können sowohl Wissenschaftler*innen an Fachhochschulen als auch solche an Universitäten sein. Insbesondere ist es auch möglich, dass Wissenschaftler*innen an Fachhochschulen gemeinsam mit Wissenschaftler*innen an Universitäten einen solchen Antrag stellen.

Als Koordinator*in können Sie Mittel zur Durchführung von in der Regel zwei Workshops beantragen. Dies beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer*innen , ebenso wie sonstige Mittel, die zur Durchführung der Workshops notwendig sind. Hierzu zählen beispielsweise auch Mittel für Personal, das die Koordinator*innen bei der Vorbereitung und Durchführung der Workshops organisatorisch unterstützt. Wenn zu den Workshops externe Referent*innen eingeladen werden, können auch deren Fahrt- und Aufenthaltskosten mit beantragt werden. Honorare für die Referent*innen können dann beantragt werden, wenn sie nicht aus wissenschaftlichem Eigeninteresse sondern ausschließlich im Interesse der Wissensvermittlung an die Teilnehmer*innen teilnehmen.

Die Bewerbung um die Teilnahme an einer Projektakademie erfolgt bei der Koordinator*in.

Wenn eine Projektakademie eingerichtet ist, wird diese öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird auch über die DFG durch die „Informationen für die Wissenschaft“ kommuniziert.

Als Teilnehmer*in nehmen Sie zunächst an den angebotenen Workshops teil. Im Anschluss daran arbeiten Sie ein erstes kleines Projekt aus, in dessen Rahmen Sie Vorarbeiten oder Pilotstudien für einen ersten Sachbeihilfeantrag bei der DFG durchführen. Die Dauer dieses Projektes sollte ca. ein Jahr betragen.

Sie können zunächst einen Antrag auf Mittel für Vertretung stellen. Damit können Sie sich an Ihrer Fachhochschule von Lehr- und Verwaltungsaufgaben freistellen lassen. Die Freistellung kann sowohl den Zeitraum der Workshops, als auch die Zeit, die die Ausarbeitung und Durchführung des Projektes betrifft, umfassen. Die im Modul Vertretung vorgesehene maximale Freistellungdauer von 12 Monaten kann anteilig über die gesamte benötigte Zeit gestreckt werden. Der Umfang der Freistellung muss mit der Fachhochschule, an der Sie tätig sind, abgestimmt werden.

Darüber hinaus können Sie nach Abschluss der Workshops einen Antrag auf Sach- und Personalmittel zur Durchführung eines ersten Projektes (insbes. Pilotstudien und Vorarbeiten für einen nachfolgenden DFG-Sachbeihilfeantrag) stellen.

Die Reise- und Aufenthaltskosten zur Teilnahme an den Workshops sind bereits in den vom Koordinator/der Koordinatorin beantragten Mittel für Workshops enthalten.

Nein, Wissenschaftler*innen an Fachhochschulen können jederzeit nach den allgemeinen Regeln einen Antrag auf Projektförderung bei der DFG stellen.

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