FAQ: Personeller Mehrbedarf

Frage zu Ansprechpersonen in der DFG

Wenden Sie sich bitte an die für die Abrechnung Ihrer DFG-Förderung zuständige Sachbearbeitung in der Abteilung Z-FIN-2 der DFG (Finanzielle Umsetzung von Förderentscheidungen).

Fragen zu Kopfteil des Formulars

Tragen Sie hier bitte die abrechnende Einrichtung ein. Handelt es sich um eine „Persönliche Bewilligung“ ohne abrechnende Einrichtung, tragen Sie bitte sich selbst als Bewilligungsempfänger*in ein.

Tragen Sie hier bitte die Abrechnungsobjektnummer aus Ihrem Bewilligungsschreiben und das Geschäftszeichen ein.

Tragen Sie hier bitte das Datum ihrer Ursprungsbewilligung für das o.g. AOBJ/Gz. ein.

Zusätzliche Mittel, die mit dem Vordruck 41.44 beantragt wurden, sind personengebunden. Für jede neue Person ist ein eigener Antrag nötig – wurde bereits zuvor für eine andere Person ein tarifbedingter Mehrbedarf beantragt und schon bewilligt, aber nicht verbraucht, ist dieser unter den für Personal noch zur Verfügung stehenden Mitteln mit einzukalkulieren und darf nicht umdisponiert werden.

Es ist transparent zu dokumentieren, für welche Personen und für welche Zeiträume die zusätzlich beantragten Mittel verwendet wurden – hiermit ist dem Transparenzgebot zu genügen.

Sie dürfen ihn jederzeit stellen – wir bitten aber darum, ihn erst am Ende der Laufzeit zu stellen, wenn tatsächlich absehbar ist, dass die Mittel zum großen Teil bereits abgerufen und verausgabt sind.

Für alle durch die DFG gewährten Personalmittel muss eine eindeutige Zuordnung zu dem entsprechenden DFG-Projekt möglich sein, für den personellen Mehrbedarf zudem zur entsprechenden Person.

Gem. Verwendungsrichtlinien der DFG, ist die DFG berechtigt, die bestimmungsgemäße sowie wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung der Mittel jederzeit durch Einsicht in projektbezogene Unterlagen vor Ort, durch Anforderung von Dokumenten oder andere geeignete Maßnahmen zu prüfen und ggf. Rückforderungen geltend zu machen. Die Gründe für Umdispositionen müssen in den Abrechnungsunterlagen schriftlich festgehalten werden.

Fragen Sie bitte bei der in Ihrem Bewilligungsschreiben angegeben Ansprechperson aus dem Fachbereich der DFG nach, ob auch die Einstellung in anderer Personalkostenkategorie inhaltlich mitgetragen wird und begründen Sie, dass die Projektziele nicht gefährdet sind. Vergütung und Beschäftigungsumfang der Vertretungskraft bemessen sich nach der ursprünglich bewilligten Personalkostenkategorie und dem ursprünglich bewilligten Stellenumfang.

Die von der DFG entwickelten Personalkostenkategorien werden im Vordruck 60.12 dargestellt und regelmäßig aktualisiert. Sie beschreiben einerseits verbal die Einsatzgebiete und Entgeltgruppen und -stufen, die einer der Personalkostenkategorie zugeordnet sind, und informieren andererseits über den Durchschnittsbetrag, der für die Bewilligung der bewilligten Personalkostenkategorie zugrunde gelegt wird.

Bitte geben Sie die hierfür zuständige Person in Ihrer Personalverwaltung an.

Fragen zu Teil A und B - Tarifbedingter Mehrbedarf

Ein tarifbedingter Mehrbedarf liegt vor, wenn die für das Vorhaben bewilligten Personalmittel zur Finanzierung der tariflich gerechtfertigten Zahlungen für das zur Durchführung des Projekts notwendige Personal im Rahmen der in der Bewilligung genannten Beschäftigungsdauer nicht ausreichen und das beschäftigte Personal den bewilligten Personalkostenkategorien entspricht.

Tragen Sie hier bitte die Mittel ein, die für das Personal bewilligt wurden (Durchschnittssätze nach Vordruck 60.12), zuzüglich der Mittel, die Sie davon abweichend zusätzlich benötigen.

Tragen Sie hier bitte die Mittel ein, die in Ihrem Bewilligungsschreiben für Personal bewilligt wurden.

Erst am Ende der Laufzeit steht idR tatsächlich fest, welche Mittel schon verbraucht wurden.

Aus Transparenzgründen bittet die DFG darum, die jeweils für die Person benötigten zusätzlichen Mittel anzugeben zugeordnet zu der Person die vertreten wird. Wird die Ursprungsperson durch mehrere Personen vertreten, muss auch dies transparent dargestellt sein.

Der Mehrbedarf unter Teil B bezieht sich ausschließlich auf den Fall des Ausfalls und der damit zusammenhängenden Vertragsverlängerung aufgrund des Wunsches der nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristet eingestellten Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmers. Anzugeben sind ausschließlich die zusätzlichen Ausgaben die durch den ausgeübten Anspruch auf Vertragsverlängerung nach § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs 5 Nr. 3 oder Nr. 6 WissZeitVG entstehen.