FAQ: Open Access

Wissenschaftler*innen sind darauf angewiesen, die Arbeiten anderer rezipieren und ihre eigenen Beiträge optimal verbreiten zu können, da der intensive Austausch von Erkenntnissen ebenso wie die kritische Prüfung der Ergebnisse wesentlicher Teil der Forschung ist. Allerdings erschweren oftmals hohe Lizenzgebühren für elektronische Publikationen den wissenschaftlichen Austausch gerade im internationalen Kontext, und die forschungsrelevanten Daten, auf deren Grundlage die publizierten Erkenntnisse beruhen, sind in herkömmlichen Medien oft nicht oder in einer für eine umfassende Nachnutzung nur unzureichenden Form darstellbar. Demgegenüber können über das Internet entgeltfrei zugängliche elektronische Veröffentlichungen (Open-Access-Publikationen) ohne jede Einschränkung rezipiert werden und wissenschaftliche Roh- und Primärdaten für eine produktive Nachnutzung verfügbar machen. Zwar kommt der elektronischen Veröffentlichung je nach Disziplin ein unterschiedlicher Stellenwert zu, in manchen Fächern ist sie umstritten, und die Entwicklung ist noch im Fluss. Doch werden Open-Access-Publikationen nach gegenwärtiger Erfahrung häufiger zitiert als herkömmliche Publikationen und lenken die Aufmerksamkeit der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in hohem Maße auf sich; ihr umfassender Nachweis schafft eine breite Basis für innovative Forschungen. Deshalb hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft bereits am 22. Oktober 2003 die „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ unterzeichnet und sich so zu den Bemühungen bekannt, den Fortschritt der Wissenschaft durch die Förderung leicht zugänglicher, über das Internet frei verfügbarer elektronischer Ressourcen zu unterstützen. Zuletzt hat die DFG im Frühjahr 2016 die DFG die Expression of Interest der OA2020-Initiative unterzeichnet.

Im Januar 2006 hat der Hauptausschuss der DFG Richtlinien für die Bereitstellung von Ergebnissen aus DFG-geförderten Projekten im Open Access verabschiedet, die 2020 aktualisiert worden sind. Die DFG erwartet die Veröffentlichung von Ergebnissen aus den Projekten in geeigneten Open-Access-Zeitschriften oder die Bereitstellung bereits publizierter Aufsätze über Open-Access-Repositorien (s. DFG-Vordruck 2.00 – 1/20, S. 41).

Nein. Die allgemeinen Verwendungsrichtlinien (DFG-Vordruck 2.00 – 1/20) enthalten jedoch eine Aufforderung zur Veröffentlichung im Open Access:

„Projektergebnisse, die aus mit DFG Mitteln finanzierten Projekten resultieren, sollen publiziert werden. Die Bewilligungsempfänger*innen der DFG sind dabei aufgefordert, ihre Projektergebnisse zum Zweck der wissenschaftsadäquaten Kommunikation im Open Access zu veröffentlichen. Die entsprechenden Beiträge sollten entweder direkt in qualitätsgesicherten bzw. fachlich anerkannten Open-Access-Zeit-schriften oder auf Open-Access-Plattformen publiziert werden oder zusätzlich zur Ver-lagspublikation möglichst ohne Zeitverzug in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt werden."
(S. 41).

In der Förderung des Open Access arbeitet die Deutsche Forschungsgemeinschaft eng mit Partnern aus Deutschland, Europa und der Welt zusammen. Im Kontext der Allianz-Initiative "Digitale Information" hat sich die DFG unter anderem für die Einführung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts eingesetzt. Über Organisationen und Netzwerke wie Knowledge Exchange, Science Europe und den Global Research Council wirkt die DFG auch im europäischen und internationalen Kontext mit, die Transformation des wissenschaftlichen Publizierens vom Subskriptions- in das Open-Access-Modell zu gestalten. Im Frühjahr 2016 hat die DFG die Expression of Interest der OA2020-Initiative unterzeichnet.

DFG-geförderte Autor*innen können die im Rahmen der Einzelförderung bzw. Koordinierter Programme eingeworbene Publikationspauschale auch nutzen, um die bei der Veröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften ggf. erforderlichen Artikelbearbeitungsgebühren zu bestreiten.

Die DFG bietet zudem Förderprogramme an, über welche Open-Access-Infrastrukturen und Dienste aufgebaut werden können

Mit den Anträgen zur Durchführung von Forschungsvorhaben können pauschale Publikationsmittel eingeworben werden. So stellt die DFG in der Einzelförderung Publikationsmittel in Höhe von 750 € pro Jahr der DFG-Förderung zur Verfügung. Diese Mittel können auch genutzt werden, um die Gebühren für Open-Access-Veröffentlichungen zu finanzieren.

Sofern die für eine Open-Access-Veröffentlichung anfallenden Gebühren die bewilligten Publikationsmittel übersteigen, ist es bei einer flexibilisierten Förderung möglich, die Publikationsmittel zu Lasten von Personal- oder Sachmitteln aus derselben Bewilligung zu verstärken.

Die DFG nimmt keine Anträge entgegen, die ausschließlich die Finanzierung einer Open-Access-Publikation erbitten.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Weitere Informationen

zu den DFG-Förderprogrammen: