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FAQ: Graduiertenkollegs

Häufig gestellte Fragen


Allgemeine Fragen


Eine Förderperiode dauert 4,5 Jahre, die DFG fördert ein GRK/IGK für maximal zwei Förderperioden. Der/die einzelne Promovierende kann höchstens 36 Monate mit einem Stipendium bzw. auf einer Stelle über das GRK finanziert werden. Das heißt, dass in den maximal neun Jahren drei Doktorand/inn/engenerationen gefördert werden.

 

Sollte die Begutachtung des Fortsetzungsantrags nicht zu einer Verlängerungsentscheidung führen, kann das Graduiertenkolleg für die noch promovierenden Doktorand/inn/en eine Auslauffinanzierung ad personam für maximal 12 Monate beantragen und zwar bis zur Erreichung der Förderhöchstdauer von 36 Monaten. Auch für Doktorand/inn/en am Ende der 9jährigen Laufzeit kann eine Auslauffinanzierung für maximal 12 Monate beantragt werden, sofern sie nicht erst im 9.Förderjahr in das Kolleg aufgenommen worden sind und sie ihre 36monatige Förderhöchstdauer noch nicht erreicht haben.

 

Eine Graduiertenschule soll die Schwerpunktbildung des Standorts durch die entsprechende Nachwuchsförderung unterstützen und dabei für die Universität und die beteiligten Fächer einen wissenschaftlichen und strukturellen Mehrwert erbringen. Hinsichtlich ihrer Größe und thematischen Breite sind also die entsprechenden Strategien der Universität leitend. Strenge Vorgaben hinsichtlich der Größe, der Struktur – beispielsweise der zu beteiligenden Wissenschaftler, Institute, Doktoranden etc. - gibt es nicht. Graduiertenkollegs verfolgen hingegen ein fokussiertes Forschungsprogramm und ihr Umfang an Beteiligten ist begrenzt.

Alle von der DFG geförderten Graduiertenkollegs bieten den Promovierenden eine Einführung in die internationale Scientific Community und ein international geprägtes Umfeld. Von einem Graduiertenkolleg wird erwartet, dass es enge Kontakte ins Ausland pflegt, Gastwissenschaftler/innen aus dem Ausland einlädt, die Doktorand/inn/en international rekrutiert und ihnen Auslandsaufenthalte und Besuche von internationalen Konferenzen ermöglicht.

 

Internationale Graduiertenkollegs zeichnen sich darüber hinaus durch eine formalisierte Kooperation mit einer Partnereinrichtung (ggf. auch zwei) im Ausland aus, mit der (denen) sie ihr Forschungsprogramm und ihr Betreuungskonzept gemeinsam realisieren und finanzieren. Die Promovierenden verbringen i.d.R. mehrmonatige Aufenthalte beim jeweiligen Partner (i.d.R. 6 bis 12 Monate) und werden auch von einer/einem Hochschullehrer/in an der Partnerinstitution mit betreut.

Wenn der Sonderforschungsbereich und das Graduiertenkolleg thematisch weitgehend deckungsgleich sind, ist es sinnvoll und notwendig, sie gebündelt zu fördern. Für Graduiertenkollegs, die unabhängig von einem Sonderforschungsbereich eingerichtet werden sollen, gelten die üblichen DFG-Verfahrensregeln zur Verhinderung einer Doppelförderung. Eine thematische Überschneidung ist dann zulässig, wenn hinreichende inhaltliche oder strukturelle Alleinstellungsmerkmale des Graduiertenkollegs vorliegen. Ein strukturelles Alleinstellungsmerkmal kann beispielsweise in der Einrichtung eines Internationalen Graduiertenkollegs gesehen werden.

Mit Forschergruppen wird im Rahmen des Normalverfahrens Forschung gefördert, die die hohe wissenschaftliche Qualität von Einzelprojekten nochmals übersteigt. Entsprechend sind hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Qualität der Forschung/der Teilprojekte die herausragenden Merkmale von Forschergruppen. Von zentraler Bedeutung sind daher die Forschungsergebnisse und nicht die – häufig damit einhergehende – Promotion der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. deren individuelle Qualifikation. Bei Forschergruppen wird im Antrag eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Teilprojekte gefordert (analog zu Einzelprojekten), deren Ergebnisse bei einer Fortsetzungsbegutachtung bewertet werden. Graduiertenkollegs sind durch ein übergreifendes Forschungsprogramm charakterisiert, das in Teilprojekte gegliedert sein kann.

 

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall beraten, welches Förderprogramm für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist.

Promovierende, deren Stipendium oder Stelle nicht aus GRK-Mitteln, sondern anderweitig finanziert wird, können als „Kollegiat/inn/en“ in das Graduiertenkolleg aufgenommen werden. Als solche können sie von den Angeboten und auch von den Mitteln (z.B. Reisemittel) des GRK profitieren. Für die Aufnahme und Betreuung von Kollegiat/inn/en gelten dieselben Kriterien wie für die Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Fragen nach der Bewilligung/während der Laufzeit eines Graduiertenkollegs (GRK) / Internationalen Graduiertenkollegs (IGK)


Sie können Ausschreibungen zu Stellen in DFG-geförderten Projekten, also auch Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen, über die DFG-Website veröffentlichen (unter dem Link "Stellenausschreibungen" finden Sie alle Informationen. Bitte beachten Sie den fett gedruckten Hinweis).

Darüber hinaus können Sie sie im "Stipendiatenforum" annoncieren.

Auch die Koordinierungsstelle EG der deutschen Wissenschaftsorganisationen (KOWI) informiert über Stellenausschreibungen an deutschen Forschungseinrichtungen:

Hinweisen möchten wir Sie auch noch auf das europäische Mobilitätsportal, in dem Sie sowohl Ihre Stellenausschreibungen veröffentlichen als auch die CVs von Bewerber/inne/n einsehen können.

Für die Auswahl und Aufnahme von Doktorandinnen und Doktoranden ist das GRK zuständig. Fragen zu Aufenthalts- und Visa-Bestimmungen etc. sollten Sie frühzeitig mit dem Akademischen Auslandsamt Ihrer Universität besprechen. Viele Universitäten haben heute schon Welcome Centre oder entsprechende Einrichtungen für Wissenschaftler/innen, die neu sind in Deutschland, um ihnen die Integration/das Einleben zu erleichtern. Hilfreiche Tipps finden Sie möglicherweise auch im Mobility Portal.

Graduiertenkollegs zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Promovierenden hervorragende Promotionsbedingungen und eine intensive Betreuung gewährleisten. Nichtsdestoweniger ist es auch im Rahmen von GRKs sinnvoll, die Aufgaben und Pflichten beider Seiten, der Betreuenden und der Betreuten, sowie die Grundsätze der Betreuung und sonstige Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten.

Unten finden Sie einen Link zu Empfehlungen, welche Punkte in einer Betreuungsvereinbarung sinnvollerweise berücksichtigt werden sollten.

Sie sollten bei der Beantragung möglichst alle Mittel beantragen, die für Ihr GRK notwendig sind. Nachanträge sind nur in folgenden Situationen möglich:

  • Erstens, wenn nach der Bewilligung ein/e neuer Hochschullehrer/in an Ihre Universität kommt, dessen/deren Einbindung in das GRK thematisch und strukturell sehr wünschenswert ist.
  • Zweitens, wenn Sie ein Forschungssemester für eine das GRK mit tragende Person beantragen möchten.
  • Drittens, um Kosten zu begleichen, die durch Schwangerschaften entstehen.
  • Viertens, wenn ein Postdoc-Stipendium beantragt und bewilligt wurde, aber für ein Stipendium keine geeignete/n Kandidat/inn/en zu finden sind und daher eine Aufstockung erfolgen soll.

(Bitte nehmen Sie in den beiden letztgenannten Fällen Kontakt mit der für Ihr Bundesland zuständigen Ansprechperson auf.)

Außerdem ist ein Nachantrag möglich, wenn Maßnahmen zur weiteren Internationalisierung in erheblichem Umfang ergriffen werden sollen.

Grundsätzlich ist vor der Stellung eines Zusatzantrags zu prüfen, ob die bereits bewilligten Mittel hierfür umgewidmet werden können.

Wenn ein/e weitere/r Hochschullehrer/in in die Antragstellergruppe aufgenommen werden soll, ohne dass weitere Mittel beantragt werden (etwa, um ein ausscheidendes Mitglied zu ersetzen), dann informieren Sie bitte die für Ihr Bundesland zuständige Ansprechperson (beachten Sie dazu bitte den u.a. Link).

Zusatzanträge für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel sind zugelassen, falls die/der neu hinzukommende Antragssteller/in innerhalb der letzten zwölf Monate vor Stellung des Zusatzantrags an die Universität gekommen ist. Wenn die Anzahl der das Graduiertenkolleg tragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler infolge des Zuatzantrags den vorgegebenen Richtwert von i.d.R. max.10 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler übersteigt, so bedarf dies einer besonderen wissenschaftlichen Begründung. Die Zusatzanträge werden begutachtet und dem Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs zur Entscheidung vorgelegt.

Bitte teilen Sie uns schriftlich, aber formlos mit, zu welchem Zeitpunkt Sie Mittel in welcher Höhe (normales oder erhöhtes Stipendium?) beantragen.

Eine Reduktion aus anderen als familiären Gründen ist nicht vorgesehen. Ein Stipendium oder eine Stelle in einem GRK kann aber unterbrochen werden, wenn zum Beispiel ein Auslandsaufenthalt durchgeführt wird, der aus einer anderen Quelle finanziert wird. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an die für Ihr -> Bundesland zuständige Ansprechperson.

Sollte eine Vertretung notwendig sein, z.B. wenn die werdende Mutter mit fruchtschädigenden Stoffen forscht/Umgang hat und die Arbeit nicht fortführen darf, können die zur Vertretung erforderlichen Mittel in der Regel aus den bereits von der DFG bewilligten Mittel finanziert werden. Es werden im Bedarfsfall aber auch zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Weitergehende Fragen zur Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Karriere in Graduiertenkollegs beantwortet Ihnen

  • Sabine Mönkemöller

Fragen zu Internationalen Graduiertenkollegs (IGK)


Ein IGK funktioniert erfahrungsgemäß dann am besten, wenn die Beiträge der Partner möglichst gleichgewichtig und komplementär sind. Sie sollten ein IGK daher (nur) beantragen, wenn die Kooperation gleichberechtigt ist, das Interesse Ihrer Partner an der Zusammenarbeit und dem Austausch genauso groß ist wie Ihres. Es besteht auch die Möglichkeit, ein nationales GRK mit starker internationaler Ausrichtung zu beantragen und für die zweite Phase ggf. eine Überleitung in ein IGK anzuvisieren (auf die in der ersten Phase hingearbeitet werden kann).

Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an die zuständige Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle.

Voraussetzung für die Beantragung eines IGKs ist in der Regel, dass Sie bereits mit Ihrem Partner/Ihren Partnern in einem gewissen Rahmen erfolgreich zusammengearbeitet haben. Außerdem können Sie bei der DFG Mittel für einen Vorbereitungsworkshop beantragen (beachten Sie bitte u.a. Link).

Bitte wenden Sie sich an -> die für Ihr Bundesland zuständige Ansprechperson.

Um erfolgreich zu sein, brauchen IGKs etwa gleich starke Gruppen auf beiden Seiten sowie komplementäre Interessen und Expertisen. Auch wichtig ist, dass die Partner über die nötigen Mittel verfügen, damit die Kooperation und vor allem der Austausch der Doktorand/inn/en gut funktionieren. Aus welchen Quellen die „matching funds“ kommen, ist dabei unerheblich. Mit einer Reihe von ausländischen Partnereinrichtungen hat die DFG Vereinbarungen, in denen die bilaterale Förderung von IGKs geregelt ist. (bitte beachten Sie u.a. Link).

Aber auch mit Ländern, für die keine derartigen Abkommen existieren, lassen sich in der Regel passende Lösungen finden. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit Ihrer/Ihrem zuständigen Ansprechpartner/in Kontakt auf.

Ihr ausländischer Partner sollte möglichst frühzeitig Kontakt zu einer Förderorganisation in seinem Land aufnehmen. Bitte kontaktieren Sie vorher den/die für das jeweilige Land zuständige/n Ansprechpartner/in, um sich über das konkrete Vorgehen zu informieren.

Die Beantragungs- und Begutachtungsverfahren sind ähnlich, die Kriterien konzentrieren sich bei IGKs jedoch wesentlich stärker auf die internationale Kooperation und das gemeinsame Betreuungs- und Qualifizierungskonzept. Bei IGKs findet in einigen Fällen bereits bei der Begutachtung eine Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen der DFG statt. Richten Sie sich daher bei der Beantragung eines IGKs ausschließlich nach dem u.a. Merkblatt.

Nein, es gibt weder für Fachgebiete noch für Länder irgendwelche Quoten. Alle Anträge auf Einrichtung oder Fortsetzung von GRKs und IGKs nehmen zu den gleichen Bedingungen am Begutachtungsverfahren teil und stehen miteinander im Wettbewerb.

Fragen zur Antragstellung


Informationen zur Antragstellung und zum Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren:

Antragsberechtigt bei der DFG ist grundsätzlich jede/r Wissenschaftler/in in der Bundesrepublik Deutschland, der an einer deutschen wissenschaftlichen Einrichtung beschäftigt ist.

Der Einrichtungs- wie der Fortsetzungsantrag wird in 12 Exemplaren von der Universität oder einer ihr gleichgestellten Hochschule, die als Antragstellerin fungiert, eingereicht. Ein Exemplar reichen Sie bitte über das Land ein, das dem Antrag zustimmen muss. Der designierte Sprecher bzw. die designierte Sprecherin und die Hochschulleitung unterschreiben den Antrag.

Die Gruppe der Antragsteller/innen, die das GRK trägt, sollte zwischen fünf und zehn Mitglieder umfassen. Die verantwortliche Beteiligung von Nachwuchswissenschaftler/innen ist ausdrücklich erwünscht.

Sowohl die Einrichtungs- wie auch die Fortsetzungsbegutachtung werden an der Universität durchgeführt, an der das GRK eingerichtet werden soll bzw. ist.

Bei der Begutachtung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, der Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs tritt zweimal im Jahr zusammen. Aus diesen Gründen müssen Sie mit einer Gesamtzeit von i.d.R. 1 bis max. 1,5 Jahren rechnen. Dies beinhaltet die Beratungen, bei Internationalen Graduiertenkollegs ggf. einen Vorbereitungsworkshop, sowie die Begutachtung von Skizze und Vollantrag. Bitte nehmen Sie für die genaue Zeitplanung Kontakt mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/in in der DFG-Geschäftsstelle auf.

Kooperationen mit einem Unternehmen können für die Doktorand/inn/en sehr wertvoll sein. Insofern werden derartige Kooperationen nachdrücklich begrüßt und gefördert, wobei es natürlich verschiedene Aspekte zu berücksichtigen gilt.

Für den Fall, dass Sie mit einem Unternehmen im Rahmen Ihres GRK zusammenarbeiten wollen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Die DFG kann keine Auftragsforschung finanzieren.
  • Wissenschaftler/innen wollen und müssen ihre Forschungsergebnisse veröffentlichen, während Industrieunternehmen häufig nicht an der sofortigen/zeitnahen Publikation interessiert sind. Demzufolge ist die kommerzielle Verwertung vertraglich zu regeln, wobei die Publikationsfreiheit und die Rechte der Doktorand/inn/en nicht eingeschränkt werden dürfen, die Betriebsgeheimnisse der Industrie aber zu schützen sind.
  • Der finanzielle Beitrag des/der Industriepartner ist offen zu legen.

Beratung zur vertraglichen Gestaltung der Kooperation erhalten Sie beim

Mit Graduiertenkollegs erhalten die Universitäten und Fachhochschulen die Möglichkeit, neue Kooperationen und Strukturen in der Nachwuchsförderung zu erproben. Da Fachhochschulen nicht über das Promotionsrecht verfügen, können sie nur gemeinsam mit einer Universität ein GRK beantragen, wobei die Universität die Federführung übernehmen und den Sprecher/die Sprecherin stellen muss.

Das ist prinzipiell nicht ausgeschlossen. Da aber GRKs auch dazu dienen, die strukturelle Entwicklung des jeweiligen Standorts voranzutreiben, ist dies bei einem GRK an zwei Standorten womöglich schwieriger und weniger aussichtsreich. Sie sollten ein ortsverteiltes GRK nur beantragen, wenn das gemeinsame Forschungsthema dies erfordert und die Standorte komplementär und synergetisch ihren Beitrag leisten.

Wenn Sie ein ortsverteiltes GRK beantragen, beschreiben Sie bitte sehr klar, wie die Kooperation der beiden Standorte konkret umgesetzt werden soll und wie sichergestellt wird, dass sich die Promovierenden standortübergreifend austauschen. Die Durchführung des Qualifizierungsprogramms stellt für ortsverteilte GRK eine besondere Herausforderung dar, die in dem Entscheidungsprozess besonders beurteilt wird. Je weiter die Standorte auseinander liegen, desto wichtiger ist, dass an beiden Standorten eine kritische Masse an Betreuerinnen/Betreuern und Promovierenden vorhanden ist. Beschreiben Sie bitte den Mehrwert, der durch die überörtliche Zusammenarbeit entsteht, und warum eine allein örtliche Zusammensetzung der Antragstellergruppe für Ihr Thema nicht möglich ist.

Das ist möglich, sofern die betroffene Person bereits die ihr zustehenden Landes-Forschungsfreisemester ausgeschöpft hat. Bedingung ist, dass sie während des Forschungssemesters für das GRK/IGK weiter verfügbar ist und das Forschungsvorhaben, das während des Forschungssemesters durchgeführt wird, im Zusammenhang mit dem Graduiertenkolleg steht. Mit dem Einrichtungs- bzw. Fortsetzungsantrag kann bereits für eine/n Hochschullehrer/in ein Forschungssemester beantragt werden. Während einer Förderphase können dann nachträglich maximal drei weitere Anträge für Vertretungsmittel gestellt werden.

Fragen rund um die Aufnahme in ein Graduiertenkolleg (GRK) / Internationalen Graduiertenkolleg (IGK)


Nein, denn eine individuelle Doktorandenförderung bietet die DFG nicht an. Aber sie fördert Promovierende indirekt über

  • Graduiertenkollegs,
  • Graduiertenschulen oder über
  • Mitarbeiterstellen in Projekten.

Auch in den Sonderforschungsbereichen (SFBs) werden Doktoranden und Doktorandinnen zur Mitarbeit eingestellt. Einige SFBs haben so genannte Integrierte Graduiertenkolleg-Module, das heißt, dass den Promovierenden genauso wie in den Graduiertenkollegs ein maßgeschneidertes Ausbildungs- und Betreuungsangebot gemacht wird.

Die Stellen oder Stipendien werden von den Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen, Projekten oder SFBs ausgeschrieben. Bitte bewerben Sie sich direkt bei diesen.

Um bei der DFG einen Antrag stellen zu können, ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung die Voraussetzung, die durch die Promotion nachgewiesen wird. Wer noch nicht promoviert ist, kann sich nicht bei der DFG um Förderung bewerben. Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist darüber hinaus, dass der Antragsteller/die Antragstellerin in Zukunft in Deutschland leben und arbeiten möchte und dass eine deutsche Forschungseinrichtung bereit ist, als Gastgeber/Arbeitgeber zu fungieren.

Die DFG-Geschäftsstelle ist an die Vergabe von Stipendien und Stellen für Doktorandinnen und Doktoranden nicht beteiligt. Bitte wenden Sie sich an die Leitung des Graduiertenkollegs, der Graduiertenschule des Projekts oder des SFBs, in dem Sie mitarbeiten möchten.

Zunächst sollten Sie prüfen, wo ein Graduiertenkolleg, eine Graduiertenschule oder ein Projekt existiert, das für Sie aus wissenschaftlichem Grunde interessant ist.

In der Liste der derzeit geförderten Graduiertenkollegs können Sie nach Fächern und Bundesländern sortiert suchen. Zweimal im Jahr entscheidet der Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs über die Bewilligung neuer Graduiertenkollegs. Informationen über bewilligte, aber noch nicht eingerichtete Graduiertenkollegs finden Sie in der  Pressemitteilung, die über die letzte Senatsausschusssitzung berichtet.

Ob Stipendien in Graduiertenkollegs oder freie Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Projekten vorhanden sind, erfahren Sie direkt bei der Leitung der Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen und Forschungsprojekte. Diese wählen ihre Doktorandinnen und Doktoranden bzw. ihre wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst aus. Die DFG nimmt hierauf keinen Einfluss.

Die Stipendien und Stellen werden von den Graduiertenkollegs vergeben. Für Informationen über freie Stipendien oder Stellen wenden Sie sich bitte an die Sprecherin bzw. den Sprecher des jeweiligen Kollegs. Alle zur Zeit laufenden Kollegs sind in der Liste der Graduiertenkollegs aufgeführt.

Die konkreten Voraussetzungen legt das jeweilige Graduiertenkolleg fest. Allgemein lässt sich aber Folgendes feststellen: Sie sollten Ihr Universitätsstudium mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen haben und Talent sowie Motivation für die Forschung mitbringen. Auch sollte Ihr Interessenschwerpunkt zum Thema des Kollegs passen. Für weitere Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an das Kolleg Ihrer Wahl. Zu den Auswahlkriterien zählen dabei u.a. ein zügig und mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine ausgewiesene Qualifikation speziell für die Mitarbeit in dem jeweiligen Graduiertenkolleg. In Ihrem bisherigen Werdegang sollten Sie Leistungsbereitschaft und wissenschaftliches Interesse gezeigt haben und nach Möglichkeit erste Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten vorweisen können. Die Promotion sollte sich zudem sinnvoll in den bisherigen beruflichen Lebenslauf und die zukünftige Karriereplanung des Kandidaten bzw. der Kandidatin einfügen.

Das hängt von den Aufnahmebedingungen des jeweiligen Graduiertenkollegs ab. Einige Graduiertenkollegs bieten Qualifizierungsstipendien für maximal 12 Monate an, die für Interessenten mit einem (ausländischen) BA-Abschluss und Absolventen von Fachhochschulen gedacht sind, um Ihnen einen zügigen Zugang zur Promotion zu eröffnen.

Nein. Die Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber soll in einem leistungsbezogenen und transparenten Verfahren erfolgen. (s.o. unter -> Voraussetzungen)

Ja. Wenn Sie nach Deutschland kommen möchten, können Sie in DFG-geförderten Projekten, Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen promovieren. Bewerbungen von ausländischen Doktorandinnen und Doktoranden sind den Projektleitungen und Sprechern der Graduiertenkollegs und –schulen willkommen. Immer mehr Graduiertenkollegs bieten auch ihr Studienprogramm auf Englisch an und führen für ihre ausländischen Promovierenden Sprachkurse durch.

Welche Sprachkenntnisse für die Aufnahme als Doktorandin und Doktorand erforderlich sind, erfahren Sie von den GRK-, GSC- und Projektleitungen.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Fragen an die zuständige Stelle an Ihrer Universität (Akademisches Auslandsamt). Hilfreiche Tipps für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die neu sind in Deutschland, finden Sie im Mobility Portal

Im Ausland fördert die DFG keine Promotionen. Als Doktorandin un Doktorand in einem GRK oder IGK können Sie aber von den internationalen Kontakten profitieren und Auslandsaufenthalte absolvieren. Bei IGKs gehören mehrmonatige (6- bis 12-monatige) Besuche bei der Partnereinrichtung zum Programm. Ein Promotionsstudium, das durchweg im Ausland erfolgt, ist mit dem Stipendium eines GRK nicht möglich.

In der Regel schließt die Universität mit Ihnen einen Stipendienvertrag. Ferner empfehlen wir den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung, in der für beide Seiten – die betreuenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer wie die Promovierenden – die jeweiligen Aufgaben und Pflichten sowie die Grundsätze der Betreuung und die Rahmenbedingungen festgehalten werden.

Fragen zur Förderung


Die maximale Förderdauer für Doktorandinnen und Doktoranden in einem Graduiertenkolleg beträgt 36 Monate, die Laufzeit eines Postdoktorandenstipendiums 24 Monate. Die gleiche Höchstförderdauer gilt für Stellen in Graduiertenkollegs.

Die Stipendienhöhe für Doktorandinnen und Doktoranden beträgt mindestens 1000 EUR und maximal 1356 EUR pro Monat, hinzu kommt ein Sachkostenzuschuss von 103 EUR pro Monat. Eine Reihe von Graduiertenkollegs vergeben auch Stellen. Bitte erkundigen Sie sich bei dem Graduiertenkolleg, für das Sie sich interessieren, nach den jeweiligen Konditionen.

Gegebenenfalls erhalten Sie auch einen Familien und Kinderbetreuungszuschlag.

Als Doktorandinnen und Doktoranden in einem GRK erhalten Sie zusätzlich Reise- und Verbrauchsmittel, um Ihre Forschungen durchzuführen und auf Konferenzen vorzustellen.

Ein Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis, d.h. weder die Universität noch die DFG werden Arbeitgeber. Das Stipendium ist steuerfrei und unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Von daher haben Sie als Stipendatin und Stipendiat keine Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und auch keine Kranken- und Unfallversicherung. Bitte erkundigen Sie sich aber bei der Universität nach den örtlichen Regelungen zur Unfallversicherung. Bei dem privaten Abschluss weiterer Versicherungen, insbesondere der Krankenversicherung, empfehlen wir Ihnen, die Angebote zu vergleichen. Hier kann auch die Verbraucherberatung weiterhelfen. Für ausländische Doktorandinnen und Doktoranden bietet der DAAD eine Gruppenversicherung mit vergleichsweise günstigen Konditionen an.

Wenn Sie zu einer Konferenz fahren oder kurzfristig (bis X Tage) im Ausland einen Partner besuchen, im Archiv recherchieren oder Vorträge halten etc., können Sie Tagegelder erhalten, die die Mehrkosten im Ausland abdecken. Die Höhe richtet sich nach dem an der Einrichtung geltenden Bundes- bzw. Landesreisekostenrecht. Sind Sie im Rahmen Ihrer Promotion im GRK/IGK für mehrere Monate im Ausland, gelten andere Zuschläge.

Alle nicht-wissenschaftlichen Tätigkeiten werden auf das Stipendium angerechnet, d.h. das Stipendium verringert sich um den Betrag der Zusatzeinnahmen(ggf. einschl. Steueranteil (brutto)). Verdienste durch wissenschaftliche Tätigkeiten sind hingegen möglich, dürfen die Zuverdienstgrenze von 6000 EUR im Jahr nicht überschreiten. Nebenverdienste müssen dem Sprecher bzw. der Sprecherin des Kollegs mitgeteilt werden.

Die Förderdauer eines Graduiertenkollegs beträgt zweimal 4,5 Jahre; die zweite Förderphase ist abhängig von einer erfolgreichen Zwischenbegutachtung. Doktorandinnen und Doktoranden, die im Falle der Nichtverlängerung nach den ersten 4,5 Jahren noch keine 36 Monate gefördert wurden, erhalten bis zu 12 Monate, aber maximal bis zur Höchstförderdauer ihre Förderung weiter. Auch Promovierende, die am Ende der 9jährigen Laufzeit ihre 36monatige Höchstförderdauer noch nicht erreicht haben, können für maximal 12 Monate, aber insgesamt höchstens 36 Monate, weiter gefördert werden. Bitte beachten Sie: Im 9. Förderjahr sollen keine neuen Doktorandinnen und Doktoranden mehr aufgenommen werden. Wenn das doch geschieht, sind die GRK-Verantwortlichen aufgefordert, für eine Weiterfinanzierung sorgen. Doktorandinnen und Doktoranden, die im 9. Jahr aufgenommen wurden, können keine Auslauffinanzierung durch die DFG erhalten.

Nein, die DFG gewährt keine Abschlussförderung. Von den Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen wird erwartet, dass sie durch intensive Betreuung, ein günstiges Forschungsumfeld und passende Promotionsthemen möglichst sicherstellen, dass die Promovierenden ihre Doktorarbeiten innerhalb von drei Jahren abschließen. Gelingt die Fertigstellung ausnahmsweise nicht während der maximalen Förderdauer, sind die Betreuerinnen und Betreuer bzw. die Universität aufgerufen, eine Abschlussfinanzierung zu gewähren/zu vermitteln.

Wenn Sie Mitglied in einem GRK sind, können Sie an den Publikationsmitteln partizipieren, die im Rahmen des GRK zur Verfügung stehen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Graduiertenkolleg und die es tragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sind Sie nicht Mitglied in einem GRK, ist es zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, von der DFG eine Druckkostenbeihilfe für eine Dissertation zu erhalten, aber die Hürden sind hoch. Im Merkblatt zu den Sachbeihilfen steht unter 5.2:

Anträge, die ausschließlich Publikationskosten zum Gegenstand haben, sind möglich

  • für Werke, die Grundlagenmaterial für die weitere Forschung zugänglich machen (im wesentlichen Quellen- und Werkeditionen) sowie
  • für Werke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, in denen herausragende Forschungsleistungen erstmals veröffentlicht werden. Die Förderung von Dissertationen ist dabei nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich; Antragsvoraussetzung ist deshalb die Bewertung mit der nach der jeweiligen Promotionsordnung möglichen Höchstnote.

Falls die DFG Ihnen nicht weiterhelfen kann, gibt es noch eine Reihe von Stiftungen oder Organisationen, die möglicherweise Unterstützung bieten können.

Weitere Informationen für Doktorandinnen und Doktoranden


Wenn Sie als Stipendiatin und Stipendiat eines Graduiertenkollegs für einige Zeit (> 2 Monate?) ins Ausland gehen, erhalten Sie zu Ihrem Stipendium einen Auslandszuschlag. Die Höhe unterscheidet sich je nach Zielland.

Chancengleichheit und die Möglichkeit, Wissenschaft und Familie zu vereinbaren, sind für die DFG nicht nur Schlagworte. Die DFG setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten in vielfacher Weise dafür ein, dass Frauen wie Männer die gleichen Chancen auf eine Karriere in der Wissenschaft haben.

Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der DFG und der Studienstiftung des Deutschen Volkes haben Sie als Doktorandin und Doktorand aus einem Graduiertenkolleg die Möglichkeit, an den Doktorandenforen der Studienstiftung in ihrem Fachgebiet teilzunehmen. Es gibt die Doktorandenforen in den folgenden Gebieten: Literatur; Geschichte; Gesellschaft; Natur und Wissenschaft.

Promovierende aus Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereichen in den Natur- und Ingenieurwissenschaften können ihre „eigenen“ Forschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten aus Nordamerika einladen und betreuen.

Durch die Vernetzung thematisch verwandter Kollegs im Rahmen von Workshops, die von Promovierenden selbst organisiert werden, sollen der fachliche Austausch und die Eigenständigkeit der Geförderten angeregt und unterstützt werden. Wenn die Teilnehmenden ihre Ideen und Erfahrungen aus ihren jeweiligen Graduiertenkollegs diskutieren, trägt das dazu bei, besonders vorteilhafte Förderstrukturen innerhalb eines Fachgebiets zu identifizieren und somit allgemein die Qualität in der strukturierten Promotionsförderung zu erhöhen. Schließlich schafft der Erfahrungsaustausch GK-übergreifende Verbünde und trägt so zur meist dauerhaften persönlichen Vernetzung der Geförderten bei. Die Doktorandinnen und Doktoranden der GRK selbst ergreifen die Initiative für diese 2- bis 3-tägigen Vernetzungstreffen und stellen bei der DFG einen entsprechenden Antrag. Interessiert?

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© 2010 DFG Aktualisierungsdatum: 27.01.2010Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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