Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe
Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, die so genannte MAK-Kommission, berät wissenschaftlich den Senat der DFG sowie Bundes-/Landesregierungen, Parlamente und Behörden zu Fragen des Gesundheitsschutzes beim Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere im Arbeitsschutz.
Die MAK-Kommission ist die älteste Kommission der DFG und besteht bereits seit mehr als sechzig Jahren. Vorsitzende der Kommission ist aktuell Frau Professorin Andrea Hartwig, Professorin für Lebensmittelchemie und Toxikologie, Karlsruhe.
Feiern Sie mit – beim offenen Tag der Wissenschaft!
Am 01.10.2025 veranstaltet die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu diesem Zweck einen offenen Tag der Wissenschaft im Futurium (Berlin)(externer Link).
Von 10 bis 17 Uhr erhalten Sie Einblicke in die Arbeit der Kommission und können sich zu relevanten Arbeitsthemen informieren und mit den Kommissionsmitgliedern ins Gespräch kommen.
Warum ist für diese Aufgabe eine wissenschaftliche Kommission nötig?
Gesunde und sichere Arbeitsplätze sind von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Hierbei stellen sich immer wieder neue Herausforderungen durch die Verwendung und das Auftreten neuer Substanzen und Stoffgemische, deren Auswirkungen auf die Gesundheit zunächst oft nur unzureichend bekannt sind. Ein gutes und prominentes Beispiel hierfür ist der wachsende Einsatz von Nanomaterialien.
Der Arbeitsschutz wird auf der regulatorischen Ebene im Bereich Chemikalien und Substanzen durch die Festsetzung von Grenzwerten gewährleistet, deren Einhaltung durch den Arbeitgeber sichergestellt werden muss. Die wissenschaftliche Grundlage für diese Grenzwertsetzung, die im Ausschuss für Gefahrstoffe, einem Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, stattfindet, erarbeitet in vielen Fällen die MAK-Kommission. Dabei stellt sie mit Unterstützung des wissenschaftlichen Sekretariats der Kommission alle verfügbaren Informationen über Stoffe zusammen und leitet auf dieser Grundlage wissenschaftlich basierte Empfehlungen für Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) in der Luft, aber auch für Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte in Blut und Urin (BAT-Werte), ab. Ergänzend dazu werden krebserzeugende, keimzellmutagene, sensibilisierende, hautresorptive und die Schwangerschaft beeinträchtigende Stoffe spezifisch markiert und entsprechende Messmethoden für die Einhaltung der Grenzwerte beschrieben.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Die Empfehlungen sind ausführlich begründet und stehen der Wissenschaft, der Politik und der Öffentlichkeit in der MAK Collection(externer Link) in deutscher und englischer Sprache frei zur Verfügung. Aufgrund des wachsenden Wissens und der Veröffentlichung neuer Studien und Befunde müssen die Begründungen und die darauf basierenden Grenzwertempfehlungen ständig überarbeitet und geprüft werden. Dies begründet unter anderem den Status der Kommission als Ständige Senatskommission. Eine Liste mit dem aktuellen Erkenntnisstand zu allen bisher betrachteten Stoffen wird als MAK- und BAT-Werte-Liste(externer Link) jährlich veröffentlicht und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben.
Die Liste wird in deutscher, englischer und seit 2018 auch in spanischer Sprache veröffentlicht, da die Kommission eng mit europäischen und internationalen Kommissionen wie dem Scientific Committee for Occupational Exposure Limits (SCOEL) der EU-Kommission [die Arbeit von SCOEL wird seit ihrer Auflösung im Februar 2019 durch das RAC („Risk Assessment Committee“, Ausschuss für Risikobeurteilung) der ECHA) weitergeführt] oder der International Agency for Research on Cancer (IARC) zusammenarbeitet. Da die Einhaltung von Grenzwerten nur überprüft werden kann, wenn auch entsprechende Messverfahren vorhanden sind, erarbeitet, prüft und veröffentlicht die Kommission in zwei Arbeitsgruppen Analysenmethoden zur Messung in der Luft und in biologischem Material.
Unabhängigkeit und wissenschaftliche Beiträge
Die Senatskommission wählt frei ihre Themen und Prioritäten und unterbreitet Grenzwertvorschläge ausschließlich aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. Neben der wissenschaftsgeleiteten Zusammenführung, Diskussion und Veröffentlichung von Stoffbeurteilungen und Messverfahren leistet sie in erheblichem Umfang auch konzeptionelle Arbeiten, die wiederum in die Grenzwertvorschläge einfließen.
So entwickeln die beteiligten Forscher*innen beispielsweise Verfahren, die eine Übertragung von Erkenntnissen aus tierexperimentellen Arbeiten auf den Menschen ermöglichen oder die es möglich machen, besondere Umstände im Arbeitsalltag (erhöhtes Atemvolumen o.ä.) zu berücksichtigen. Ferner entstehen im wissenschaftlichen Diskurs generelle Konzepte zum Beispiel zur differenzierten Beurteilung von krebserzeugenden Substanzen, von Stäuben und Nanomaterialien sowie Kriterien zur Interpretation entzündlicher Effekte. Neben der Diskussion in Symposien und Expert*innengesprächen werden die Ergebnisse in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht. Die Kommission gibt auf diese Weise wichtige Impulse in die Forschungsbereiche der Toxikologie und Prävention.
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