Tätigkeitsfelder und Aktivitäten

Die Senatskommission für tierexperimentelle Forschung berät die Gremien der DFG sowie Parlamente und Behörden auf EU-, Bundes- und Landesebene in allen Fragen des Tierschutzes und der tierexperimentellen Forschung. In Gesetzgebungsverfahren bringt sie Sichtweisen aus dem Kreis der Wissenschaft ein. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen steht die Senatskommission bei konkreten Fragen oder Problemfällen beratend zur Verfügung. Die Kommission fördert die fundierte Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in der tierexperimentellen Forschung durch die (Weiter-)entwicklung spezifischer Lehrangebote. Zur Unterstützung des offenen Dialogs mit der Öffentlichkeit bringt die Senatskommission ihre Expertise bei der Erstellung fundierter Informationsmaterialien und in öffentlichen Gesprächs- und Diskussionsrunden ein.

Wissenschaftspolitische Arbeit

Die Senatskommission begleitet den Prozess der Novellierung des nationalen Tierschutzgesetzes (TierSchÄndG) und die Änderung der Verordnung versuchstierrechtlicher Vorschriften. Anlass der Novellierung war ein im Juli 2018 von der EU Kommission eröffnetes Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Umsetzung der „EU Richtlinie 2010/63 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ gegen Deutschland. Die EU-Kommission warf der Bundesregierung vor, EU Richtlinien nicht 1:1 in deutsches Recht umgesetzt zu haben. Die Bundesregierung wurde daher aufgefordert, den geforderten Anpassungen nachzukommen. Mit Blick auf die Forschungsfreiheit und zur Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland haben die DFG und die Allianz der Wissenschaftsorganisationen im Zuge des Gesetzgebungsprozesse Stellungnahmen erarbeitet, in denen auf problematische Aspekte für die Wissenschaft hingewiesen wird.

Grundsätzlich begrüßt die Senatskommission die nun erfolgte Anpassung des Tierschutzgesetzes, die zu einer Harmonisierung der tierexperimentellen Forschung in der EU beitragen wird bei gleichzeitiger Wahrung hoher Tierschutzstandards.

Mit Blick auf die praktische Umsetzung des geänderten Tierschutzgesetzes fordert die Senatskommission die Bundesregierung und die Bundesländer auf, bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen und Standards zu entwickeln, insbesondere für die Praxis der Genehmigung von Tierversuchen.

Bislang wurde diese sehr uneinheitlich gehandhabt, da die Genehmigungsverfahren in den Händen der jeweiligen Landesbehörden der Bundesländer liegen. So wurde die in der EU-Richtlinie festgeschriebene Genehmigungsfrist von 40 Tagen in den vergangenen Jahren in Deutschland in 79% der Fälle überschritten, was im europäischen Vergleich eine hohe Quote darstellt. Die Senatskommission beobachtet schon seit einigen Jahren eine erhebliche Zunahme des bürokratischen Aufwands ohne dass dadurch eine Verbesserung des Tierschutzes erreicht würde. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat die Senatskommission die Ausarbeitung einer ausführlichen Stellungnahme koordiniert, und diese als gemeinsames Votum dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zugeleitet. Während zahlreiche Vorschläge aus dieser Stellungnahme bei der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes berücksichtigt wurden, blieben einige Einwände unberücksichtigt. In der Folge sind derzeit in der alltäglichen Praxis der Genehmigungsverfahren vermehrt Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten zu beobachten, die häufig auch Verzögerungen von Forschungsprojekten nach sich ziehen. Die Senatskommission setzt sich dafür ein, Wissenschaftler*innen umfassend über die Neuerungen zu informieren und ihre Probleme zusammenzutragen und zu artikulieren.

Die Senatskommission begleitet außerdem die politische Meinungsbildung in der Frage der Einführung eines Verbandsklagerechts auf Bundes- und Länderebene und vertritt hier die Sicht der Wissenschaft.

Beratung und Unterstützung von Wissenschaftler*innen

Die Senatskommission berät Wissenschaftler*innen sowie ihre Universitäten und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung der Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Sie gibt Empfehlungen für die Umsetzung des 3R-Prinzips in der tierexperimentellen Forschung und für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten für den Tierschutz in der Forschung. Weiterhin berät und begleitet die Senatskommission Wissenschaftler*innen in Rechtsfragen und versuchstierkundlichen Einzelfällen. Sie beschäftigt sich intensiv mit den Genehmigungsverfahren von Tierversuchsanträgen in der Primatenforschung.

Tierschutz in der tierexperimentellen Forschung

Um ein Höchstmaß an Tierschutz in der tierexperimentellen Forschung sicherzustellen, beschäftigt sich die Senatskommission intensiv mit den Haltungsbedingungen der Versuchstiere und mit den Maßgaben des 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine). Danach verpflichten sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Tierversuche dort, wo es möglich ist, durch andere Methoden zu ersetzen, die Anzahl der eingesetzten Versuchstiere auf das notwendige Maß zu reduzieren und die Belastung der Versuchstiere zu verringern. In diesen Fragen berät die Kommission die Gremien und die Geschäftsstelle der DFG sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Alle zwei Jahre verleiht die DFG den Ursula M. Händel-Tierschutzpreis, der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auszeichnet, die sich vorbildlich und nachhaltig darum bemühen, den Tierschutz in der Forschung zu verbessern. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung von Verfahren im Sinne des 3R-Prinzips. Die Senatskommission begleitet und unterstützt das Auswahlverfahren und das inhaltliche Rahmenprogramm der Preisverleihung.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Durchführung und die Legitimation von Tierversuchen in der Forschung sind und bleiben ein Dauerthema der politischen und gesellschaftlichen Diskussion. Die Senatskommission stellt sich dem Dialog mit der Öffentlichkeit und möchte durch fundierte Informationsmaterialien und die Teilnahme an Fachgesprächen und Diskussionsveranstaltungen zur Versachlichung der kontrovers und oftmals emotional geführten Diskussion zum Thema Tierversuche beitragen. Als Expertengremium steht die Kommission für alle Anfragen aus der interessierten Öffentlichkeit und aus der Politik zur Verfügung. Umfassende allgemeinverständliche Informationen zum Thema hat die Senatskommission in der Broschüre „Tierversuche in der Forschung“ zusammengestellt. Die Broschüre informiert über Einsatzbereiche von Tierversuchen in der Forschung und wissenschaftliche Durchbrüche, die durch tierexperimentelle Studien erzielt wurden. Sie liefert aktuelle Daten und Fakten und erläutert den gesetzlichen Rahmen zur Durchführung von Tierversuchen. Zudem beschäftigt sie sich ausführlich mit den ethischen Grundlagen tierexperimenteller Forschung sowie den Möglichkeiten und Grenzen von Alternativmethoden. Die Broschüre wurde 2016 neu aufgelegt und ist auch in einer englischsprachigen Version verfügbar.

Die Senatskommission unterstützt die gemeinsame Informationsinitiative „Tierversuche verstehen“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Diese bietet auf einer Internetplattform und über die Sozialen Medien vielfältiges Informationsmaterial an, vermittelt Experten und ermöglicht interaktive Diskussionen. Die in enger Kooperation zwischen Wissenschaft und Kommunikationsfachleuten entstandene Initiative richtet sich an Öffentlichkeit und Medien und versteht sich als weiterer Beitrag der Wissenschaft zur Versachlichung der Diskussion über Notwendigkeiten, Nutzen und Alternativen tierexperimenteller Forschung.

Ausbildung

Die hochwertige Ausbildung und Anleitung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in der tierexperimentellen Arbeit ist der Senatskommission ein besonderes Anliegen, weil sie unbedingte Voraussetzung sowohl für die Gewährleistung höchster Standards im Sinne des Tierschutzes als auch für die Qualität und Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen ist. Neue Lehrmedien können hier wertvolle Unterstützung bieten. Die Senatskommission betreut die eLearning-Plattform „vtk online“ im Rahmen des Portals „LAS interactive“ mit dem Ziel, eine wissenschaftlich aktuelle Informationsgrundlage für die Methoden der tierexperimentellen Forschung und für die Ausbildung in diesem Bereich zu schaffen.