Tätigkeitsfelder und Aktivitäten
Wissenschaftspolitische Arbeit
Die Senatskommission beschäftigt sich mit der Überarbeitung der EU-Richtlinie ECC 86/609 (Directive on the protection of animals used for experimental and other scientific purposes) und deren Folgen für die tierexperimentelle Grundlagenforschung. Derzeit wird in der EU, initiiert durch die europäischen Kommission, die Novellierung der EU Tierversuchsrichtlinie angestrebt, die die Verwendung von Versuchstieren neu regeln und innereuropäisch harmonisieren soll.
Die derzeit geltende Richtlinie stammt aus dem Jahr 1986. Die Europäische Kommission veröffentlichte im November 2008 den vorliegenden Entwurf für die Novellierung der Richtlinie:
Der Richtlinienentwurf in seiner Fassung von November 2008 wurde Anfang 2009 zur Abstimmung in das Europäische Parlament eingebracht. Im Februar und März 2009 haben der federführende Agrarausschuss, sowie der Forschungs- und der Umweltausschuss der EU über die Richtlinie beraten. Der Agrarausschuss hat dem Europäischen Parlament anschließend folgenden Bericht über die Beratung der Richtlinie in den Ausschüssen und abgestimmte Änderungsvorschläge vorgelegt.
Am 5. Mai 2009 stimmt das Europäische Parlament über die Richtlinie ab. Im Anschluss wird der Entwurf an den Ministerrat weitergeleitet.
Der Zeitplan über die Abstimmung und die relevanten Dokumente sind auf der Webseite des europäischen Parlaments einsehbar.
Die DFG und Wissenschaftsorganisationen anderer europäischer Länder begrüßen eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie prinzipiell. Der Richtlinienentwurf in seiner derzeitigen Fassung droht allerdings die tierexperimentelle Forschung in Europa einzuschränken, obwohl Tierversuche für den Fortschritt in der biomedizinischen Grundlagenforschung eine unabdingbare Notwendigkeit darstellen.
Als zentrales Problem der überarbeiteten Richtlinie sieht die DFG die Benachteiligung der Grundlagenforschung. Weitere Kritikpunkte beziehen sich auf wissenschaftlich nicht gerechtfertigte Sonderstellungen einzelner Tierarten, die Einschränkung bei der Wiederverwendung von Versuchstieren, ein fehlender Belastungskatalog für die Einstufung von Tierversuchen und eine Zunahme des bürokratischen Aufwands durch überlappende Zuständigkeiten, ohne positive Auswirkungen auf den Tierschutz.
Die DFG fordert daher eine ausgewogene Balance zwischen Tierschutz und Forschung, deren Basis wissenschaftliche Erkenntnisse bilden. Die DFG plädiert im Interesse der Forschung in Europa den Richtlinienentwurf entsprechend anzupassen.
Zusammen mit der Max-Planck-Gesellschaft und der Leibniz Gemeinschaft hat die DFG eine Stellungnahme verfasst, die im Detail zu problematischen Aspekten der Richtlinie Stellung nimmt.
Die ESF hat mit Unterstützung einer internationalen Expertengruppe konkrete Änderungsvorschläge für die Überarbeitung der Richtlinie formuliert, die von der DFG unterstützt werden:
Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen und Vertreter der forschenden Industrie aus Deutschland haben ein gemeinsames Positionspapier zu der EU-Richtlinie entwickelt und an alle Mitglieder des Europäischen Parlaments versandt.
Wissenschaftsorganisationen anderer europäischer Länder haben sich ebenfalls kritisch zu dem derzeitigen Entwurf der Richtlinie geäußert. Angeführt wird eine Stellungnahme britischer Forschungsorganisationen zur Richtlinienänderung:
Beratung und Unterstützung von Forschenden
Die Durchführung und die Legitimation von Tierversuchen in der Forschung sind ein Dauerthema der politischen und gesellschaftlichen Diskussion. Die Senatskommission verfolgt die Entwicklungen und deren Einfluss auf die tierexperimentelle Forschung. Für viele wissenschaftliche Fragestellungen sind Tierversuche auch nach ethischer Abwägung unumgänglich. Die Senatskommission verfolgt daher, ob Tierversuchsgenehmigungsverfahren auf der Grundlage des geltenden Rechts frei von sachfremden Argumenten durchgeführt werden. Ein Brennpunkt der Arbeit stellen zur Zeit die Genehmigungsverfahren von Tierversuchsanträgen in der Primatenforschung dar.
Tierschutz und Optimierung der tierexperimentellen Forschung
Die Senatskommission richtet im Rahmen des Tierschutzes in der tierexperimentellen Forschung ein besonderes Augenmerk auf die Haltung von Versuchtiere, sowie auf die Ausbildung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.Im Rahmen der Forschung wird alle zwei Jahre der Ursula M. Händel Tierschutzpreis ausgelobt, der Forscherinnen und Forscher auszeichnet, die sich in besonderem Maße um den Tierschutz in der Forschung und das 3R-Prinzip (Reduction, Replacement, Refinement von Tierversuchen) verdient gemacht haben. An der Koordination der Preisvergabe ist die Senatskommission maßgeblich beteiligt.
Öffentlichkeitsarbeit
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit hat die Senatskommission im Jahr 2004 die Broschüre „Tierversuche in der Forschung“ veröffentlicht, die sich allgemeinverständlich mit dem Thema Tierversuche auseinandersetzt. Im November 2007 ist die Übersetzung der Broschüre in englischer Sprache erschienen, so dass das Informationsmaterial z.B. auch EU-weit eingesetzt werden kann.