Bereichsnavigation

Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung

Die Senatskommission für tierexperimentelle Forschung beschäftigt sich mit aktuellen Problemen der tierexperimentellen Forschung und des Tierschutzes in der Forschung. Dabei bilden gesellschaftliche, politische und wissenschafltiche Entwicklung wichtige Gegenstände der Diskussion.

Die Senatskommission berät Regierungen, Parlamente und Behörden auf EU-, Bundes- und Landesebene zu Fragen der Gesetzgebung und informiert im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über die Notwendigkeit von Tierversuchen in der Grundlagenforschung. Die Senatskommission stellt ihre Expertise zur Verfügung, wenn Stellungnahmen zur tierexperimentellen Fragen benötigt werden. Dabei unterstützt sie die DFG-Geschäftsstelle und Forschende bei Anfragen und Problemen beratend.

Tätigkeitsfelder und Aktivitäten

Wissenschaftspolitische Arbeit, Beratung und Unterstützung von Forschenden, Tierschutz und Optimierung der tierexperimentellen Forschung und Öffentlichkeitsarbeit

Rechtliche Rahmenbedingungen zu Tierversuchen in der Forschung

Maßgeblich für die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Tierversuchen ist in erster Linie das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen.


Ansprechperson

Dr. Jan Kunze

Zusatzinformationen

Ursula M. Händel-Tierschutzpreis

Der Ursula M. Händel-Tierschutzpreis zeichnet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus, die sich vorbildlich und nachhaltig darum bemühen, den Tierschutz in der Forschung zu verbessern.

Weitere Informationen im DFG-Magazin im Internet

© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 05.01.2012Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

Textvergrößerung und Kontrastanpassung