Mitgliederversammlung
Mitglieder der DFG sind wissenschaftliche Hochschulen, größere Forschungseinrichtungen von allgemeiner Bedeutung, die Akademien der Wissenschaft sowie ein Reihe von wissenschaftlichen Verbänden. Die Mitgliederversammlung besteht aus je einem Vertreter der Mitglieder und tritt einmal jährlich zusammen. Sie bestimmt die Richtlinien für die Arbeit der DFG, nimmt Jahresbericht und Jahresrechnung entgegen, entlastet das Präsidium, wählt den Präsidenten und die übrigen Mitglieder des Präsidiums sowie des Senats und entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder in die Deutsche Forschungsgemeinschaft.