Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist das zentrale Entscheidungsgremium der DFG, in dem auf der Grundlage der Beschlüsse des Senats die wesentlichen die DFG betreffenden wissenschaftspolitischen Entscheidungen abschließend getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die Entscheidungen über den Wirtschaftsplan der DFG und, damit verbunden, über die allgemeine Entwicklung der Förderpolitik. Der Hauptausschuss entscheidet unter anderem über die Einführung neuer sowie die Modifizierung bestehender Förderinstrumente. Er entscheidet des Weiteren über die an die DFG gerichteten Anträge auf Förderung im Normal- und Schwerpunktverfahren, im Emmy Noether- und im Heisenberg-Programm sowie im Rahmen der Förderung wissenschaftlicher Informationsinfrastruktur. Neben Entscheidungen über die Förderung von Großgeräten trifft der Ausschuss die Auswahlentscheidungen im Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm und entscheidet über Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Der Hauptausschuss besteht aus 39 Mitgliedern des Senats, aus Vertretern des Bundes, die insgesamt 16 Stimmen führen, aus 16 Vertretern der Länder sowie aus zwei Vertretern des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft.
Ansprechperson
Dr. Sarah Holthausen
Ausschüsse des Hauptausschusses
Bewilligungsausschüsse für die Graduiertenkollegs und für die Sonderforschungsbereiche
Die Bewilligungsausschüsse für die Graduiertenkollegs und für die Sonderforschungsbereiche entscheiden über die an die DFG gerichteten Anträge auf Einrichtung und Förderung in den beiden Programmen.
Ausschuss für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme
Aufgabe des Ausschusses für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme ist die Beratung der DFG bei allen Vorhaben und Maßnahmen, die die Entwicklung und Förderung der wissenschaftlichen Informationsinfrastruktur betreffen.
Apparateausschuss
Der Apparateausschuss bewertet das Ergebnis der Begutachtung von Großgeräteanträgen aus der Allgemeinen Forschungsförderung der DFG nach technischen, methodischen und grundsätzlichen Gesichtspunkten.
Kommission für IT-Infrastruktur
Die Kommission für IT-Infrastruktur bewertet das Ergebnis der Begutachtung von Großgeräteanträgen mit IT-Systemen aus der Allgemeinen Forschungsförderung der DFG sowie aus den Programmen „Forschungsgroßgeräte“ und „Großgeräte der Länder“ nach technischen, methodischen und grundsätzlichen Gesichtspunkten.
Nominierungsausschuss für das Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm
Die Entscheidung über die Preisträgerinnen und Preisträger im Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm trifft der Hauptausschuss aufgrund einer Empfehlung des Nominierungsausschusses.
Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens wird bei Vorwürfen insbesondere gegenüber Antragstellerinnen und Antragstellern, Bewilligungsempfängerinnen und Bewilligungsempfängern sowie Gutachterinnen und Gutachtern oder Fachkollegiatinnen und Fachkollegiaten tätig.
Weitere Gremien
Bewilligungsausschuss für die Exzellenzinitiative
Der Bewilligungsausschuss für die Exzellenzinitiative entscheidet über die Förderung in den drei Förderlinien "Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte“.