Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist das zentrale Entscheidungsgremium der DFG, in dem auf der Grundlage der Beschlüsse des Senats die wesentlichen die DFG betreffenden wissenschaftspolitischen Entscheidungen abschließend getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die Entscheidungen über den Wirtschaftsplan der DFG und, damit verbunden, über die allgemeine Entwicklung der Förderpolitik. Der Hauptausschuss entscheidet unter anderem über die Einführung neuer sowie die Modifizierung bestehender Förderinstrumente. Er entscheidet des Weiteren über die an die DFG gerichteten Anträge auf Förderung im Normal- und Schwerpunktverfahren, im Emmy Noether- und im Heisenberg-Programm sowie im Rahmen der Bibliotheksförderung. Er trifft ferner die Auswahlentscheidung im Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm.
Der Hauptausschuss besteht aus 39 Mitgliedern des Senats, aus Vertretern des Bundes, die insgesamt 16 Stimmen führen, aus 16 Vertretern der Länder sowie aus zwei Vertretern des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft.
Der Apparateausschuss bewertet das Ergebnis der Begutachtung von Großgeräteanträgen aus der Allgemeinen Forschungsförderung der DFG nach technischen, methodischen und grundsätzlichen Gesichtspunkten.
Der Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs entscheidet über die an die DFG gerichteten Anträge auf Einrichtung und Förderung von Graduiertenkollegs.
Der Bewilligungsausschuss für die Sonderforschungsbereiche entscheidet über die Förderung der einzelnen Sonderforschungsbereiche in jedem Haushaltsjahr.
Der Bewilligungsausschuss entscheidet über die Förderung in den drei Förderlinien "Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte.
Die Kommission für IT-Infrastruktur bewertet das Ergebnis der Begutachtung von Großgeräteanträgen mit IT-Systemen aus der Allgemeinen Forschungsförderung der DFG sowie aus den Programmen „Forschungsgroßgeräte“ und „Großgeräte der Länder“ nach technischen, methodischen und grundsätzlichen Gesichtspunkten.
Die Entscheidung über die Preisträgerinnen und Preisträger im Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm trifft der Hauptausschuss aufgrund einer Empfehlung des Nominierungsausschusses.
Der Ausschuss beschäftigt sich mit der Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei Vorwürfen insbesondere gegenüber Antragstellern und Bewilligungsempfängern sowie Gutachtern oder Fachkollegiaten.
Aufgabe des Ausschusses ist die Beratung der DFG bei allen Vorhaben und Maßnahmen, die die Entwicklung und Förderung des wissenschaftlichen Bibliotheks- und Informationswesens betreffen.