Ja, es gibt ein Muster für Lebensläufe:
Ab 1. März 2023 ist es verpflichtend in allen DFG-Programmen zu verwenden.
Hintergrund für das Lebenslauf-Template der DFG ist, eine noch stärker individuelle, qualitative Beurteilung der Person und ihrer jeweiligen wissenschaftlichen Leistung zu ermöglichen. So sollen bspw. öffentlich gemachte Ergebnisse in unterschiedlichen Publikationsformen und nicht-publikationsbezogene Forschungsleistungen sichtbarer als bisher gemacht werden können, wobei eine Abkehr von Metriken stattfindet. Auch für die Einschätzung der Forschungsleistung relevante private Rahmenbedingungen – beispielsweise „Karrierepausen“ und/oder Zusatzbelastungen – sollen angegeben werden können. So kann trotz unvermeidbarer Verzögerungen im Lebenslauf allein die bisherige, sichtbare wissenschaftliche Leistung zu Gunsten der Antragstellenden bewertet werden.
Im Antragsstellungs-, Begutachtungs- und Entscheidungsprozess durchläuft der Lebenslauf gemeinsam mit dem Antrag die gleichen Schritte. Eine Übersicht über den Ablauf finden Sie hie.
Der Lebenslauf wird so wie von Ihnen eingereicht, das heißt mit allen enthaltenen Angaben, an Gutachter*innen und Gremienmitglieder der DFG sowie bei internationalen Verfahren auch an die beteiligte(n) Partnerorganisation(en) und ggf. deren Gutachter*innen und Gremienmitglieder zur Begutachtung und vergleichenden Bewertung weitergegeben.
Ja, das CV-Template ist ab 1. März 2023 verpflichtend für alle Antragsteller*innen in allen DFG-Programmen. Bei internationalen Kooperationsanträgen im Rahmen von Ausschreibungen oder ständigen Antragsmöglichkeiten mit ausländischen Forschungsförderorganisationen (z. B. Weave) kann es Ausnahmen zur Verwendung des CV-Templates geben, wenn die Verfahrenshoheit nicht ausschließlich bei der DFG liegt. Ob Sie das CV-Template bei einer Ausschreibung ebenfalls nutzen müssen, können Sie dem jeweiligen Ausschreibungstext (Information für die Wissenschaft) oder den einschlägigen DFG-Vordrucken entnehmen.
Durch optionale Kategorien weist das Template ein gewisses Maß an Flexibilität beim „Befüllen“ der Inhalte auf; eine Anleitung zum Befüllen ist enthalten.
Anliegen und Feedback können Sie richten an:
Ja, der Lebenslauf darf nicht mehr als vier Seiten umfassen (inkl. „Einwilligung“ unabhängig davon, ob die Checkbox angekreuzt ist oder nicht). Vergleichbarkeit ohne Wettbewerbsverzerrung und Chancengleichheit können nur so gewährleistet werden.
Bitte entfernen Sie graue und rote Texte nach dem Ausfüllen des CV komplett und fügen kein Foto bei. Auch die vorgegebene Formatierung ist beizubehalten, insbesondere soll die Schrift Arial 11 Punkt, Zeilenabstand 1,2 nicht unterschritten werden.
Generell sind Angaben zu besonderen persönlichen Situationen freiwillig. Die DFG rät jedoch dazu, Ausfallzeiten, Verzögerungen und Besonderheiten im Werdegang (und ggf. damit einhergehende besondere Erfahrungen und Kompetenzen) im CV offenzulegen und darzustellen.
Um die wissenschaftlichen Leistungen einer Person angemessen zu beurteilen, muss Gelegenheit bestehen, auch deren individuelle Lebensumstände zu beachten. Erst dann besteht die Möglichkeit, diese Umstände im Rahmen der Prüfung und Beurteilung der Qualifikation einer Person und der Bewertung des geplanten wissenschaftlichen Vorhabens angemessen zu berücksichtigen. Dafür sollten insbesondere die individuellen ggf. zeitlichen Auswirkungen nachvollziehbar dargestellt werden, damit Gutachter*innen oder Fachkollegien einen individuellen Umstand einordnen können.
Im Kontext von Lebensläufen fallen z. B. Mutterschutzzeiten oder Informationen zu längerfristigen Erkrankungen oder einer Behinderung (auch von Dritten, z. B. von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen) darunter (vgl. Artikel 9 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung). In der Begutachtung und vergleichenden Bewertung können beispielsweise biographische Besonderheiten oder unvermeidbare Verzögerungen (von mindestens 2-3 Monaten pro Jahr) in Ihrer wissenschaftlichen Karriere angemessen zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.
Alle optionalen Abschnitte im CV sind freiwillige Angaben. Wenn Sie diese Abschnitte ausfüllen, kreuzen Sie bitte die Checkbox am Ende des Lebenslaufs an und willigen damit in die Datenverarbeitung während des Begutachtungsprozesses und seine Weitergabe an Gutachter*innen, Gremien der DFG und in internationalen Verfahren an ausländische Partnerorganisationen ein.
Daten Dritter im Kontext des Lebenslaufes sind z. B. Informationen zu Ehe- oder Lebenspartnerschaften, Geburtsdaten von Kindern oder Angaben zur Pflege von Angehörigen.
Bitte nennen Sie Ehe- oder Lebenspartner*innen nicht im Lebenslauf. Bitte nennen Sie auch keine Namen Ihrer Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen.
Geburtsmonat und -jahr Ihrer Kinder ohne Namensnennung können relevant sein für die Beurteilung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen, zur Prüfung der Antragsberechtigung im Emmy Noether-Programm bzw. zur Einschätzung, ob Sie der Zielgruppe des Walter Benjamin-Programms zuzurechnen sind (frühe Karrierephase nach der Promotion).
Ebenso können auch Verzögerungen oder Ausfallzeiten aufgrund der Pflege von Angehörigen angegeben werden. Ausreichend ist die Angabe z. B. zum Zeitraum der Pflege von Angehörigen bzw. zur Ausfallzeit aufgrund von familiären Verpflichtungen (ohne Namen, Verwandtschaftsverhältnis und Gesundheitszustand).
Ja, dies können Sie in Ihrem Lebenslauf (DFG-Vordruck 53.20) unter „Ergänzende Angaben zum Werdegang“ darstellen. Auf Teilzeittätigkeiten können Sie ggf. bei Ihrer aktuellen Position bzw. den Stationen Ihres Werdegangs hinweisen. Ausfallzeiten aufgrund von Mutterschutz und/oder Elternzeit dürfen in der Begutachtung und Bewertung ausschließlich zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.
Wenn Sie in den Abschnitt „Ergänzende Angaben zum Werdegang“ Informationen eintragen, dann kreuzen Sie bitte die Checkbox am Ende des Lebenslaufs an und willigen damit in die Datenverarbeitung während des Begutachtungsprozesses und seine Weitergabe an Gutachter*innen, Gremien der DFG und in internationalen Verfahren an ausländische Partnerorganisationen ein.
Dies können Sie in Ihrem Lebenslauf (DFG-Vordruck 53.20) unter „Ergänzende Angaben zum Werdegang“ darstellen. Nennen Sie Anzahl, Geburtsmonate und -jahre Ihrer Kinder (z. B. 2 Kinder, geb. 05/2017 und 12/2020) sowie die damit konkret verbundenen Verzögerungen in Ihrer Promotion bzw. generell in Ihrem wissenschaftlichen Werdegang, Mutterschutz-, Elternzeiten, Teilzeittätigkeiten, Erziehungszeiten (von [Datum] – bis [Datum]).
Wenn Sie in den Abschnitt „Ergänzende Angaben zum Werdegang“ Informationen eintragen, dann kreuzen Sie bitte die Checkbox am Ende des Lebenslaufs an und willigen damit in die Datenverarbeitung während des Begutachtungsprozesses und seine Weitergabe an Gutachtenr*innen, Gremien der DFG und in internationalen Verfahren an ausländische Partnerorganisationen ein.
Ja, langfristige Erkrankungen von mindestens 3 Monaten pro Jahr können Sie in Ihrem Lebenslauf (DFG-Vordruck 53.20) unter „Ergänzende Angaben zum Werdegang“ darlegen. Nennen Sie ggf. den Zeitraum der Erkrankung bzw. von Ausfallszeiten oder von Teilzeittätigkeiten oder Zeiträumen mit eingeschränkter Tätigkeit. Aus Ihren Angaben sollte hervorgehen, wie sich die Erkrankung und ggf. Einschränkungen auf Ihre wissenschaftliche Tätigkeit ausgewirkt haben. Die Angabe von Details zur Erkrankung ist nicht notwendig.
Wenn Sie in den Abschnitt „Ergänzende Angaben zum Werdegang“ Informationen eintragen, dann kreuzen Sie bitte die Checkbox am Ende des Lebenslaufs an und willigen damit in die Datenverarbeitung während des Begutachtungsprozesses und seine Weitergabe an Gutachter*innen, Gremien der DFG und in internationalen Verfahren an ausländische Partnerorganisationen ein.
Die Angabe von Gesundheitsdaten oder von anderen „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ im Lebenslauf ist freiwillig. Informationen, deren Weitergabe Sie nicht wünschen, sollten nicht im Lebenslauf (und auch nicht im Antrag oder im Anschreiben) enthalten sein.
Möchten Sie Informationen zu einer besonderen persönlichen Situation nur an die DFG-Geschäftsstelle übermitteln und um Berücksichtigung allein von Ausfallzeiten oder Einschränkungen in der Begutachtung und Bewertung bitten ohne Weitergabe der Gründe hierfür an Gutachter*innen und Gremienmitglieder der DFG, nutzen Sie bitte DFG-Vordruck 73.0 (Einwilligung A). Bitte übermitteln Sie den ausgefüllten Vordruck im Rahmen der Antragstellung über Elan, „Weitere Anlagen“; Bezeichnung der Datei: 73.01_vertraulich_<Nachname>). Bitte wenden Sie sich in solchen Ausnahmefällen (bei Bedarf zur Vereinbarung eines Telefontermins) an:
Ohne Darstellung der persönlichen Situation (und daraus resultierender Auswirkungen auf Ihre wissenschaftliche Karriere) im Lebenslauf kann eine angemessene Berücksichtigung in der Begutachtung und vergleichenden Bewertung jedoch nicht immer oder nur eingeschränkt erfolgen. Die DFG bemüht sich, dies dennoch zu ermöglichen.
Wenn Ihr Antrag und Lebenslauf von einer anderen Person als von Ihnen selbst hochgeladen werden, übermitteln Sie uns den ausgefüllten DFG-Vordruck 73.0 bitte separat über das Elan-Portal, sobald Sie die Bestätigung über den Eingang des Antrags inkl. Geschäftszeichen erhalten haben.
Möchten Sie als beteiligte Person an oder teilprojektleitende Person in einem koordinierten Programm (GRK, SFB, EXC) entsprechende Informationen der Geschäftsstelle zur Verfügung stellen, so wenden Sie sich bitte an die Sprecher*in Ihres Verbundes und lassen sich über die abgeschlossene Antragseinreichung und das entsprechende Geschäftszeichen informieren. Bitte senden Sie selbstständig unter Nennung des Geschäftszeichens den ausgefüllten DFG-Vordruck 73.0 per E-Mail oder per Post an die DFG-Geschäftsstelle.
Im wissenschaftlichen Lebenslauf können bis zu 10 Publikationen mit wissenschaftlicher Qualitätssicherung und bis zu 10 weitere Publikationen und öffentlich gemachte Ergebnisse angegeben werden.
Die Angabe von Publikationen mit Qualitätssicherung ist obligatorisch, weitere Publikationen und öffentlich gemachte Ergebnisse können zusätzlich aufgeführt werden.
Zu Publikationen mit Qualitätssicherung zählen Artikel in Fachjournalen mit Peer Review, referierte Konferenzbeiträge und Bücher. Preprints, Protokolle von Klinischen Studien, Datensätze, oder Patente sind dagegen bei weiteren Publikationen aufzuführen.
Bitte geben Sie den Titel der Publikation und, soweit möglich, alle Autorinnen und Autoren an. Bitte führen Sie, soweit vorhanden, jeweils eindeutige Identifikatoren (z.B. ISBN oder DOI) oder einen Zugangs-Link an.
Die optionalen Abschnitte im CV-Template können Sie freiwillig ausfüllen. Angaben zu den optionalen Abschnitten enthalten z. T. „besondere Kategorien personenbezogener Daten“, die gemäß Datenschutzgrundverordnung Artikel 9 Absatz 1 besonderem Schutz unterliegen. Daher benötigt die DFG für die Datenverarbeitung während des Begutachtungsprozesses und die Weitergabe des Lebenslaufs an Gutachter*innen, Gremien der DFG und in internationalen Verfahren an ausländische Partnerorganisationen Ihre Einwilligung. Diese können Sie durch Ankreuzen der Checkbox im Lebenslauf erteilen.
Nein, diese darf nicht gelöscht werden. Der Text zur Erklärung der Einwilligung muss aus Transparenzgründen im CV verbleiben, auch wenn keine optionalen bzw. „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ im Lebenslauf enthalten sind und die Checkbox nicht angekreuzt wurde.
Dieses Vorgehen führt darüber hinaus zu einem etwa gleichen Raum für die Darstellung des Werdegangs, unabhängig davon, ob die Einwilligung genutzt wird oder nicht.
Durch Ankreuzen der Checkbox unter „Datenschutz und Einwilligung in die Verarbeitung optionaler Angaben“ im CV-Template willigen Sie in die Verarbeitung der freiwilligen (optionalen) Angaben, einschließlich „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ sowie deren Weitergabe an Gutachter*innen, Gremien und in internationalen Verfahren an ausländische Partnerorganisationen ein. Diese Einwilligung gilt für im Lebenslauf übermittelte Daten.
Wenn Sie uns in anderen Kontexten außerhalb des CV-Templates Informationen „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ übermitteln, nutzen Sie bitte DFG-Vordruck 73.0.
Dies könnte z. B. bei Übermittlung sensibler Daten im Rahmen der Prüfung der Antragsberechtigung im Emmy Noether-Programm, im Anschreiben zum Antrag, im formlosen Antrag auf Personen- und Einrichtungswechsel, im Antrag auf Laufzeit-/Fristverlängerung oder bei Härtefallanträgen vorkommen. In diesen Fällen ist die Einwilligung A in DFG-Vordruck 73.0 in die Geschäftsstellen-interne Datenverarbeitung ausreichend.
Bei Übermittlung besonderer personenbezogener Daten im Antrag, Zusatzantrag oder im Abschlussbericht benötigt die DFG für die Weiterleitung an Gutachter*innen, Gremien und ggf. internationale Partnerorganisationen die Einwilligung B in DFG-Vordruck 73.0. Sollten Sie die Weitergabe nicht wünschen, entfernen Sie entsprechenden Informationen bitte aus dem Antrag, Zusatzantrag oder Abschlussbericht.
Für Antragstellungen im DFG-Förderprogramm Graduiertenkollegs:
Für Antragstellungen im DFG-Förderprogramm Sonderforschungsbereiche:
Für Antragstellungen im Förderprogramm Exzellenzcluster:
Für Antragstellungen in durch die Gruppe LIS betreute DFG-Förderprogramme:
Weitere Informationen und Kontakt zum Datenschutz:
Weitere Informationen zum Umgang mit besonderen persönlichen Situationen und Härtefällen, inhaltliche Beratung in laufenden Förderprojekten und Kontakt: