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Voraussetzung für die Beantragung eines Erkenntnistransferprojektes ist ein DFG-gefördertes Forschungsprojekt, auf dessen Ergebnissen aufgebaut werden soll. Soll ein Transferprojekt aus einem SFB heraus beantragt werden, sind hie weitere Informationen zusammengefasst.
Antragstellende Person ist in der Regel die Projektleiter*in (PI) des DFG-geförderten Forschungsprojekts, auf dem das Erkenntnistransferprojekt aufbaut. Waren mehrere PIs am Vorprojekt beteiligt, so kann mit Zustimmung der weiteren mitverantwortlich Beteiligten auch einer dieser PIs das Erkenntnistransferprojekt alleine beantragen. Mit Zustimmung aller PIs kann auch eine am Vorprojekt beteiligte Mitarbeiter*in das Erkenntnistransferprojekt beantragen.
Anwendungspartner können sowohl Industrieunternehmen/gewerbliche Partner als auch Partner aus dem öffentlichen Bereich/nichtgewerblichen Bereich sein. Der Anwendungspartner muss eine angemessene Eigenleistung vor allem durch eine inhaltliche und personelle Beteiligung erbringen.
Kern eines Erkenntnistransferprojekts bildet ein gemeinsames Arbeitsprogramm von wissenschaftlichem Partner und Anwendungspartner, das die konkreten Aufgaben der Beteiligten (mit entsprechenden Arbeitszeitanteilen) aufzeigt. Damit soll ersichtlich werden, dass alle Partner eine angemessene Eigenleistung, insbesondere im Hinblick auf Inhalt und Personal, erbringen.
Dem Antrag muss ein Kooperationsvertrag zwischen der Forschungseinrichtung der antragstellenden Person und dem Anwendungspartner beigefügt werden, der insbesondere Regelungen zum Umgang mit Arbeitsergebnissen, Nutzungsrechten und Veröffentlichungsrechten umfasst. Hierfür steht ein Mustervertrag zur Verfügung.
E-Mail: | erkenntnistransfer@dfg.de |