Information für die Wissenschaft Nr. 69 | 16. Oktober 2017

Themenoffene Ausschreibung zur Förderung von Forschergruppen im Bereich Public Health

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schreibt zur weiteren Stärkung der Public-Health-Forschung in Deutschland die Förderung von Forschergruppen in diesem Themengebiet aus. Alle Forschungsfragen, bei denen die Gesundheit einer Bevölkerung beziehungsweise einer Population im Vordergrund steht, sind in diese Ausschreibung eingeschlossen. Wissenschaftlich besonders ausgewiesene Gruppen werden dazu aufgerufen, sich im Wettbewerb um die Einrichtung einer Forschergruppe zu bewerben.

Die Forschergruppe dient der Etablierung eines engen und interdisziplinären Bündnisses zur Bearbeitung einer gemeinsamen und eigens gewählten Forschungsaufgabe aus dem Bereich Public Health. Aufgrund der hohen Interdisziplinarität des Faches Public Health, ist die Ausarbeitung von Forschungsthemen, in denen disziplinübergreifende Kooperationen vorgesehen sind, explizit gewünscht. Mit dieser Ausschreibung werden daher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler insbesondere folgender Bereiche angesprochen: Demografie, Epidemiologie, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie, Gesundheitspädagogik, Gesundheitspolitik, Psychologie, Medizinische Soziologie, Gesundheitssystemforschung, Medizin, Medizingeschichte, Medizinethnologie, Philosophie und Ethik der Medizin, Rechtswissenschaften, Sozialepidemiologie, Sozialmedizin, Statistik und Versorgungsforschung sowie die Forschungsbereiche der Gesundheitsfachberufe.

Die Kooperation der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler innerhalb der Forschergruppe muss einen klaren Mehrwert erzeugen, der über die Möglichkeiten von Einzelprojekten deutlich hinausgeht. Dazu sollte der Forschergruppe ein innovatives und thematisch fokussiertes Programm zugrunde liegen, zu dem jedes der Teilprojekte einen erkennbaren und eigenständigen Beitrag leistet. Die thematische und methodische Vernetzung der einzelnen Teilprojekte stellt zudem eine wichtige Voraussetzung für ein überzeugendes Forschungsbündnis dar. Je nach Bedarf kann die Forschergruppe ortsgebunden oder regional verteilt sein. Die Mehrzahl der wissenschaftlichen Projekte muss jedoch an Hochschulen angesiedelt sein. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an Hochschulen für angewandte Wissenschaften tätig sind, werden dazu aufgerufen, an dieser Ausschreibung mitzuwirken. Bei der personellen Zusammensetzung der Forschergruppe sollte im Sinne der Chancengleichheit auf eine adäquate Beteiligung von Wissenschaftlerinnen geachtet werden. Sind bevölkerungsbezogene Studien im Rahmen der Forschergruppe geplant, so sind geschlechtsspezifische Unterschiede beziehungsweise Effekte zu berücksichtigen.

Art und Dauer der Förderung

Die Gesamtförderdauer einer Forschergruppe beträgt sechs Jahre. Die erste Förderperiode beträgt drei Jahre. Über eine Weiterförderung wird aufgrund von Fortsetzungsanträgen entschieden.

Im Rahmen der Forschergruppe können zur Erreichung des Programmziels alle im „Merkblatt Programm Forschergruppen“ aufgeführten Module beantragt werden. Den jeweils beantragten Modulen muss ein inhaltlich klar ausgearbeitetes Konzept zugrunde liegen.

Die Profilstärkung einer Hochschule sowie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses stellen wichtige Aspekte dieser Förderinitiative dar. Daher wird insbesondere auf die Nutzung folgender Module hingewiesen:

  • „Modul Professur“ für eine vorzeitige Neuberufung oder als Strukturmaßnahme zur Stärkung der wissenschaftlichen Profilbildung einer Hochschule;
  • „Modul Anschubförderung“ zur Unterstützung vielversprechender Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler;
  • „Modul Eigene Stelle“ zur Finanzierung der Stelle einer Projektleiterin beziehungsweise eines Projektleiters;
  • „Modul Rotationsstelle“ für eine zeitlich befristete Freistellung von Ärztinnen und Ärzten von der Patientenversorgung, um an einem Forschungsprojekt mitzuarbeiten;
  • „Modul Verbundmittel“ für das Einwerben von Mitteln im Rahmen des Koordinierungsprojekts mit dem Ziel einer strukturierten Doktorandenbetreuung.

Antragstellung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine Antragsskizze vorbereiten wollen, werden gebeten, sich frühzeitig zur Beratung mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. Fragen können an Dr. Katja S. Großmann oder Dr. Eckard Kämper gerichtet werden.

Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst ist eine Antragsskizze zu erarbeiten. Diese ist von der Sprecherin oder dem Sprecher der Forschergruppe per E-Mail an Christiane Krämer zu senden. Die Bewertung der Antragsskizzen erfolgt vergleichend und unter Einbindung einer internationalen Begutachtungsgruppe nach dem üblichen Begutachtungsverfahren der DFG. Positiv bewertete Antragsskizzen können anschießend als Vollantrag ausgearbeitet und eingereicht werden.

Bitte richten Sie sich bei der Erstellung der Antragsskizze nach dem „Leitfaden für die Antragstellung – Einrichtungsantrag Forschergruppen“ (DFG-Vordruck 54.03). Die Antragsskizze und die Lebensläufe der Teilprojektleiterinnen und -leiter sind in englischer Sprache zu verfassen. Der späteste Termin zur Vorlage der Antragsskizzen bei der DFG ist der 1. März 2018.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm Forschergruppe sowie zur Antragstellung können dem „Merkblatt Programm Forschergruppen“ (DFG-Vordruck 50.04) sowie dem „Leitfaden für die Antragstellung – Einrichtungsantrag Forschergruppen“ (DFG-Vordruck 54.03) entnommen werden.

Weiterführende Informationen

Die DFG-Vordrucke 50.04 und 54.03 mit Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung sind zu finden unter:

Ansprechpersonen bei der DFG:

Die Antragsskizzen sind zu senden an: