Information für die Wissenschaft Nr. 12 | 28. Februar 2017

Open-Access-Transformationsverträge

Die weltweite Initiative zur Transformation des wissenschaftlichen Publikationswesens in den Open Access („OA 2020“) hat zum Ziel, die Finanzierungsströme für wissenschaftlich hochwertige Zeitschriften umzustellen. Künftig soll nicht mehr für den Zugang zu Artikeln, sondern für deren Publikation im Open Access gezahlt werden. Dies kann durch Verträge zwischen Bibliothekskonsortien und Verlagen erreicht werden. Dabei wird ermöglicht, dass alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einer am Vertrag beteiligten Einrichtung ohne eigene Aufwände im Open Access publizieren können.

Wissenschaftliche Bibliotheken und Zentren der Informationsversorgung spielen eine zentrale Rolle für die Open-Access-Transformation, da hier Verträge abgeschlossen sowie Erwerbungsbudgets und oftmals auch Open-Access-Fonds verwaltet werden. Bibliotheken sind darüber hinaus zentrale Ansprechpartner und Beratungsstellen für die lokal ansässigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützt im Rahmen einer Ausschreibung den Abschluss von Verträgen mit Verlagen, um Open-Access-Publikationen gemeinsam mit Lizenzgebühren abzugelten. Auch in Konsortien oder an Einrichtungen nötige Prozessanpassungen für Open-Access-Transformationsverträge können unterstützt werden.

Zudem können wissenschaftliche Einrichtungen Anträge stellen, um modellhaft Workflows zu erarbeiten für die Erhebung von durch ihre Angehörigen verausgabten Artikelgebühren für hybride Zeitschriften. Auch Lösungen zur Integration von Open-Access- und Erwerbungsbudgets oder zur Entwicklung von Verteilungsmechanismen für die Open-Access-Finanzierung sind förderfähig. Darüber hinaus können Einrichtungen Fördergelder beantragen für Prozessanpassungen zur Teilnahme an Transformationsverträgen. Konsortien können zusätzliche Mittel für die Evaluation von Transformationsverträgen erhalten.

Im Rahmen der Ausschreibung können daher neben Vertragsprojekten, die vornehmlich von Konsortien organisiert werden, auch Anträge von einzelnen Einrichtungen eingereicht werden, um strukturellen Herausforderungen an Hochschulen im Zusammenhang mit der Open-Access-Transformation zu begegnen.

Anträge auf Förderung von Open-Access-Transformationsverträgen mit Laufzeit ab 2018 müssen bis spätestens 28. Juni 2017 bei der DFG-Geschäftsstelle über das elan-Portal eingegangen sein. Anträge auf Förderung von Open-Access-Workflow- und -Fondsprojekten (ohne Vertragsabschluss) können 2017 und 2018 jederzeit eingereicht werden.

Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Die Bestätigung der
Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.

Weiterführende Informationen

Das elan-Portal ist zugänglich unter:

Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle: