Information für die Wissenschaft Nr. 29 | 27. März 2024

TWAS-DFG Cooperation Visits Programme – SSA

Einladung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen aus den Ländern Subsahara-Afrikas

Auf Grundlage der Vereinbarung mit The World Academy of Sciences for the Advancement of Science in Developing Countries (TWAS) macht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Wissenschaftler*innen an deutschen wissenschaftlichen Einrichtungen auf die Möglichkeit aufmerksam, promovierte Forscher*innen in frühen Karrierephasen aller Fachrichtungen aus Ländern Subsahara-Afrikas zu einem dreimonatigen Forschungs- und Kooperationsaufenthalt an ihre Einrichtung in Deutschland einzuladen.

Die DFG zahlt an die gastgebende Einrichtung eine monatliche Pauschale von 2350 Euro zur Deckung der Aufenthalts- und Visakosten des*der Gastwissenschaftler*in. Zusätzlich werden die Flug- und Bahnkosten für die An- und Abreise bis zu einem Betrag von 1350 Euro erstattet. Die gastgebende Einrichtung kann darüber hinaus monatlich bis zu 700 Euro Sachmittel für Projektausgaben, beispielsweise für Material- und Laborkosten, erhalten. 

Antragsvoraussetzungen aufseiten der Gastwissenschaftler*innen sind:

  • Besitz der Staatsangehörigkeit eines Landes Subsahara-Afrikas
  • Forschungstätigkeit an einer Universität oder Forschungseinrichtung in einem Land Subsahara-Afrikas
  • Erlangung der Promotion nicht vor dem Jahr 2019. Gastwissenschaftlerinnen mit Kindern dürfen pro Kind zwei Jahre (insgesamt maximal sechs Jahre – 2013) früher die Promotion erlangt haben. 
  • Keine aktuelle Tätigkeit in Deutschland oder laufende Forschung mit der gastgebenden Einrichtung 

Für die Wiederholung von Aufenthalten, vor allem mit dem Ziel der Ausarbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte, steht das DFG-Förderinstrument Aufbau internationaler Kooperationen zur Verfügung (siehe Link unter „Weiterführende Informationen“).

Der Antrag ist bis zum 5. Juni 2024 durch die Gastwissenschaftler*innen bei TWAS einzureichen. Teil des Antrags ist eine offizielle Einladung durch die Gastgeber*innen, die das Forschungsthema der Kooperation benennt (kein Projektantrag) und Angaben zur Infrastruktur enthält, die den Gastwissenschaftler*innen zur Verfügung gestellt wird. 

Die Gastgeber*innen werden gebeten, sich im Vorfeld der Einladung vom Potenzial einer wissenschaftlichen Kooperation mit den Gastwissenschaftler*innen zu überzeugen. Im Bewilligungsfall sollten die gastgebenden Einrichtungen die Gastwissenschaftler*innen bei der Organisation des Aufenthalts, beispielsweise bei der Flugbuchung und Organisation der Unterkunft, unterstützen.

Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. 

Weiterführende Informationen 

Zum TWAS-DFG Cooperation Visits Programme und zu allen Antragsunterlagen bei TWAS:

Link zum DFG-Förderinstrument Aufbau internationaler Kooperationen:

Link zum Informationsblatt für die gastgebende Einrichtung in Deutschland:

Die Datenschutzhinweise zur Forschungsförderung der DFG können Sie unter www.dfg.de/datenschutz einsehen und abrufen. Bitte leiten Sie diese Hinweise ggf. auch an solche Personen weiter, deren Daten die DFG verarbeitet, weil sie an Ihrem Projekt beteiligt sind.

Kontakt in der DFG, Gruppe Internationale Zusammenarbeit: