Information für die Wissenschaft Nr. 81 | 16. Oktober 2023

Programmankündigung Forschungsimpulse (FIP)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet mit dem Förderinstrument Forschungsimpulse (FIP) ein Programm an, das sich an besonders forschungsorientierte Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen (HAW/FH) in Deutschland richtet. Ziel der Forschungsimpulse ist es, die Potenziale der HAW/FH für das Wissenschaftssystem stärker zu erschließen, indem die Bedingungen für erkenntnisorientierte Forschung nachhaltig gestärkt werden und die wissenschaftliche Profilbildung an den Hochschulen unterstützt wird.

Im Jahr 2022 wurde das Programm Forschungsimpulse zum ersten Mal ausgeschrieben, insgesamt sind fünf Ausschreibungsrunden vorgesehen. Die erste Ausschreibung erfuhr mit 70 Antragstellungen große Resonanz. Die zweite Ausschreibung des Förderprogramms Forschungsimpulse wird im Dezember 2023 erfolgen, hierbei sind Verfahrensanpassungen möglich. Details zu den Modalitäten des Begutachtungsablaufs und des Verfahrens werden mit der Ausschreibung im Dezember bekannt gegeben. Zur Planung der Begutachtungen wird in jedem Fall eine verbindliche Absichtserklärung seitens der antragstellenden HAW/FH erforderlich sein. Frist für die Einreichung der Absichtserklärung wird der 29. Januar 2024 sein. Ein Muster findet sich im Link unter „Weiterführende Informationen“. Weitere Fristen werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 liegen.

Folgende Eckpunkte bleiben dabei unverändert:

  • Die Gesamtförderdauer eines Forschungsimpulses beträgt acht Jahre mit einer fünfjährigen ersten Förderperiode und einer dreijährigen zweiten Förderperiode, die mit einem Fortsetzungsantrag beantragt werden muss.
  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige HAW/FH in Deutschland; Anträge von Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen können nicht entgegengenommen werden. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen ist nicht möglich.
  • Forschungsimpulse sind Forschungsverbünde zu einem selbst gewählten Thema, das Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kollaborativ erforschen wollen, so dass gegenüber einer Gruppe von Einzelprojekten ein klarer Mehrwert entsteht. Innerhalb dieses Rahmens können die Verbünde je nach den Bedarfen des Forschungsvorhabens in ihrer internen Organisationsstruktur flexibel gestaltet werden und bieten Raum für die Entwicklung neuer Formate.
  • Jede antragsberechtige HAW/FH kann pro Ausschreibungsrunde einen Antrag auf Einrichtung eines Forschungsimpulses stellen; hierbei ist auch eine Überarbeitung und erneute Einreichung nicht bewilligter Anträge aus der ersten Ausschreibungsrunde möglich. Die Mittel können flexibel für Personal- und Investitionskosten sowie als Sachmittel eingesetzt werden. Das Antragsvolumen muss durch das Forschungsvorhaben begründet sein und kann höchstens 1 Million Euro pro Jahr betragen.
  • Es wird vorausgesetzt, dass eine Grundausstattung der zur Umsetzung des Forschungsvorhabens erforderlichen wissenschaftlich-technischen Infrastruktur vorhanden ist. Um die Dauerhaftigkeit der durch das Programm etablierten Strukturen zu gewährleisten, ist mit dem Antrag ein Bekenntnis der antragstellenden Hochschule zum Forschungsimpuls einzureichen. Darin soll die Bereitschaft zum Ausdruck kommen, den neu entstandenen Schwerpunkt nach Auslaufen der DFG-Förderung unter Einsatz eigener Mittel weiterzuführen, wobei eine angemessene finanzielle und personelle Unterstützung durch das jeweilige Bundesland erwartet wird.
  • Forschungsimpulse bestehen aus einer Gruppe von federführenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die über eine Stelle für mindestens die Dauer der beantragten Förderperiode an der antragstellenden Hochschule verfügen. Wenn es das Forschungsthema erfordert, können auch Personen von anderen HAW/FH und Universitäten sowie weiteren Forschungseinrichtungen als federführende Personen einbezogen werden. Der Schwerpunkt des Vorhabens soll aber an der antragstellenden Hochschule liegen. Der Verbund wird durch eine Sprecherin bzw. einen Sprecher vertreten.

Die Förderentscheidungen im Programm Forschungsimpulse trifft der Hauptausschuss der DFG. Anträge auf Einrichtung eines Forschungsimpulses werden von Begutachtungsgruppen bewertet, die so zusammengesetzt sind, dass die inhaltlichen, methodischen und strukturellen Gegebenheiten des jeweiligen Antrags Berücksichtigung finden. Besonderes Gewicht für die Bewertung der Anträge haben die wissenschaftliche Qualität des Verbundkonzepts sowie die damit beabsichtigte Schwerpunkt- und Strukturbildung an der antragstellenden HAW/FH. Weiterhin berücksichtigt werden die Qualifikation und die Vorarbeiten der federführend beteiligten Forschenden sowie die Perspektiven für die dauerhafte Unterstützung der Strukturen.

Weiterführende Informationen

Merkblatt Forschungsimpulse (FIP): 

Förderkriterien / Hinweise zur Begutachtung der FIP: 

FAQ zu den FIP: 

Muster und Hinweise für die Absichtserklärung FIP:

Zur Einreichung einer Absichtserklärung müssen die federführend beteiligten Personen im elan-Portal registriert sein. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Registrierung im elan-Portal bis zur Abgabe der verbindlichen Absichtserklärung abgeschlossen ist. Bei Fragen hierzu oder bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an den elan-Helpdesk ().

Der DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (GWP)“ muss durch die antragstellende Hochschule spätestens bis zur Bewilligung umgesetzt worden sein. Im besten Fall erfolgt dies bereits frühzeitig.

Weitere Informationen:

Bitte beachten Sie auch, dass für die Antragstellung die Umsetzung einer Leitlinie zur Verwendung der Programmpauschale erfolgt sein muss:

Ansprechpersonen in der Geschäftsstelle der DFG:

  • Dr. Mare van den Eeden & Dr. Christine Petry