Langfristvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften

Unter "Langfristvorhaben" versteht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
For­schungs­vorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften, die einer kontinuierlichen För­derung von mindestens 7 und maximal 12 Jahren bedürfen (mögliche Beispiele: Editionen, Corpora, ar­chäo­logische Grabungsprojekte, sozial- oder verhaltenswissenschaftliche Längsschnitt­studien). Ihre zentrale wissenschaftliche Bedeutung, ihre gründliche Vorbereitung und durch­dachte Planung sowie ihre professionelle Leitung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Anerkennung als Langfristvorhaben.

Ziel der Förderung

Durchführung langfristig angelegter Forschungsprojekte von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung und mit einem über die engen Fachgrenzen hinausgehenden Ertrag, der sich aus dem häufig infrastrukturellen Charakter der Projekte ergibt. Langfristvorhaben können aus verschiedenen Modulen aufgebaut sein. Die Auswahl der jeweiligen Module erfolgt nach fachlichen Gesichtspunkten und kann daher in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung, den einbezogenen Wissenschaftsgebieten und dem gewünschten infrastrukturellen Aspekt variieren.

Antragsberechtigung

Es gelten die Regeln der Sachbeihilfe.

Anforderungen an das Projekt

Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau mit besonderer Berücksichtigung des Langfristcharakters.

Beantragbare Module:

Dauer der Förderung

Mindestens 7 bis maximal 12 Jahre, Antragstellung zunächst für maximal 3 Jahre

Formulare und Merkblätter

Ab 2025 wird die Fachkollegien-übergreifende Sektion für Langfristvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften im Frühjahr eines jeden Jahres tagen. Anträge, die in dieser Sitzung bewertet werden sollen, müssen bis spätestens zum 1. Oktober des Vorjahres bei der DFG eingegangen sein. Die Entscheidung über die Aufnahme als Langfristvorhaben fällt der Hauptausschuss in seiner Sommersitzung.

Der nächste Termin für die Einreichung von Langfristvorhaben ist daher der 01.10.2024.

Die Zuständigkeit für die Langfristvorhaben und für die Beratung der Projekt­leiter*innen und interessierten Wissenschaftler*innen liegt bei den Programmdirektor*innen des jeweiligen Faches.

Für projektübergreifende Fragen, die die Entscheidungsverfahren und die Gesamtsituation der Langfristvorhaben betreffen, auch für die Beziehungen der Langfristförderung der DFG zu der des Akademienprogramms (Koordination durch die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften), kann man sich zudem an die Koordinatorin und den Koordinator für die Langfristförderung wenden:

Geistes- und Kulturwissenschaften:

Sozial- und Verhaltenswissenschaften:

Administrative Fragen beantwortet: