Pressemitteilung Nr. 33 | 8. Juli 2019

Tierexperimentelle Forschung: Zwischen Tierschutz und wissenschaftlicher Qualität

DFG-Senatskommission veröffentlicht Handreichung

DFG-Senatskommission veröffentlicht Handreichung

In der tierexperimentellen Forschung gilt es, höchste wissenschaftliche Qualität und hohe Tierschutzstandards gleichermaßen sicherzustellen, wobei es in der Praxis zu Wechselwirkungen und Spannungen kommen kann. Die Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ruft Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf, Tierschutzmaßnahmen als integralen Bestandteil wissenschaftlich valider Projektplanung zu verankern. Zur Unterstützung dieses Ziels hat die Senatskommission jetzt eine Handreichung zur Ausarbeitung, Planung und Durchführung tierexperimenteller Forschungsprojekte veröffentlicht.

„Mit der Handreichung will die Senatskommission die beiden elementaren Aspekte der tierexperimentellen Forschung, Tierschutz und wissenschaftliche Aussagekraft, enger miteinander verknüpfen“, sagt die Vorsitzende Prof. Dr. Brigitte Vollmar. „Wir haben die spezifischen Anforderungen an die Durchführung von Tierversuchen in der Forschung herausgearbeitet und bieten darüber hinaus Hilfestellung zur validen Planung und Beschreibung tierexperimenteller Forschung.“

Die Handreichung „Tierversuche in der Forschung: Das 3R-Prinzip und die Aussagekraft wissenschaftlicher Forschung“ beleuchtet den Zusammenhang von Tierschutzmaßnahmen in der Forschung, namentlich im Sinne des 3R-Prinzips, und der Aussagekraft wissenschaftlicher Forschungsprojekte. Das 3R-Prinzip verpflichtet dazu, Tierversuche nach Möglichkeit durch alternative Methoden zu ersetzen (Replacement), die Anzahl der Versuchstiere zu reduzieren (Reduction) und die Belastungen für die Tiere im Versuch zu verringern (Refinement). Die Senatskommission betont, dass die Beachtung und Umsetzung des 3R-Prinzips unerlässlich, aber nur in Kombination mit einer wissenschaftlich gesicherten Projektplanung sinnvoll ist. Wissenschaftliche Aussagekraft, Replizierbarkeit und Tierschutz in der tierexperimentellen Forschung seien nur gegeben, wenn beide Aspekte in vollem Maße berücksichtigt werden.

Als wesentliche Kriterien für die wissenschaftliche Aussagekraft nennt die Senatskommission die Qualität des Tiermodells, die Güte des angenommenen Verhältnisses von Ursache und Wirkung sowie den Grad der Generalisierbarkeit von Versuchsergebnissen über die spezifischen Bedingungen des jeweiligen Versuchs hinaus. Zuletzt werden in der Handreichung Spannungsfelder aus der Praxis der Forschung wie die Wahl der Tierart oder die Festlegung der Tierzahl beschrieben und Empfehlungen für den Umgang mit diesen gegeben.

„Die beiden Aspekte – Tierschutz und wissenschaftliche Aussagekraft – sind untrennbar miteinander verbunden und müssen daher auch in der Breite der wissenschaftlichen Community bereits bei der Planung und Beschreibung eines Forschungsprojekts berücksichtigt werden“, betont Vollmar.

Weiterführende Informationen

Die Handreichung „Tierversuche in der Forschung: Das 3R-Prinzip und die Aussagekraft wissenschaftlicher Forschung“ sowie Informationen zur Senatskommission finden sich unter:

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