Pressemitteilung Nr. 56 | 9. Dezember 2016
Exzellenzstrategie: 192 Absichtserklärungen für Exzellenzcluster
DFG-Präsident Strohschneider: „Universitäten nehmen Wettbewerb und ihre Verantwortung als Antragsteller sehr ernst“ / Nächster Schritt Antragsskizzen bis 3. April 2017
In der „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ gibt es einen ersten Indikator für das Interesse der Universitäten an dem Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative zur Förderung der universitären Spitzenforschung und für die Dimensionen des anstehenden Wettbewerbs: Bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind zum Stichtag 1. Dezember 2016 insgesamt 192 Absichtserklärungen für Antragsskizzen auf Exzellenzcluster eingegangen. Diese Zahl nannte DFG-Präsident Professor Dr. Peter Strohschneider nun in den Sitzungen von Senat und Hauptausschuss der DFG, die gemäß der zwischen dem Bund und den Ländern im Juni dieses Jahres geschlossenen Verwaltungsvereinbarung den Wettbewerb in der Förderlinie der Cluster durchführt.
Von den 192 Absichtserklärungen wurden 44 von mehreren Universitäten im Verbund abgegeben, darunter sieben Absichtserklärungen von drei Universitäten gemeinsam, was in der Ausschreibung der Förderlinie der Cluster von Ende September dieses Jahres als Höchstzahl zugelassen ist.
Nach den Absichtserklärungen können die Universitäten nun bis zum 3. April 2017 ausformulierte Antragsskizzen für künftige Exzellenzcluster bei der DFG einreichen. Die jetzigen Absichtserklärungen dienen der Planung der nachfolgenden Begutachtungen und waren noch unverbindlich, so dass sowohl weniger als auch mehr Skizzen eingehen könnten. Im weiteren Verlauf werden die Skizzen in international besetzten Panels begutachtet, bevor Ende September 2017 das mit 39 überwiegend im Ausland tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzte „Expertengremium“ darüber entscheidet, welche Skizzen als weiter ausgearbeitete Anträge in die Endausscheidung kommen. Welche Cluster ab 1. Januar 2019 gefördert werden, entscheidet im September 2018 die „Exzellenzkommission“, in der das Expertengremium und die Wissenschaftsministerinnen und –minister des Bundes und der Länder sitzen. Danach geht die Exzellenzstrategie in die nächste Phase: Universitäten mit einer genügenden Anzahl an Clustern können im Dezember 2018 Anträge für die Förderlinie der Exzellenzuniversitäten abgeben, die der Wissenschaftsrat durchführt. Über sie wird nach erfolgten Begutachtungen im Jahr 2019 entschieden.
DFG-Präsident Professor Dr. Peter Strohschneider kommentierte die Absichtserklärungen in den Gremiensitzungen wie folgt: „Auch wenn die Absichtsbekundungen noch nicht die endgültigen Teilnehmerzahlen sind, so weisen sie die Richtung. Und sie zeigen zweierlei in gleicher Weise: Der Wettbewerb um Exzellenzcluster ist für die Universitäten weiter sehr attraktiv – und die Universitäten nehmen diesen Wettbewerb und ihre Verantwortung als Antragsteller darin sehr ernst.“
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