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Großgeräte in Forschungsbauten nach Art. 91b GG

Forschungsbauten sind eine für die Forschung benötigte, abgrenzbare und zusammenhängende Infrastruktur (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Ersteinrichtung einschließlich Großgeräten) an Hochschulen. Anträge auf Forschungsbauten werden von den Ländern dem Wissenschaftsrat zur Begutachtung vorgelegt. Dieser spricht Empfehlungen an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) über die zu realisierenden Projekte aus. Die GWK entscheidet jährlich im Rahmen sogenannter Förderphasen, welche Forschungsbauten jeweils realisiert werden sollen.

Großgeräte, die zu einem empfohlenen Forschungsbau bis einschließlich Förderphase 2020 gehören, stehen unter dem Vorbehalt eines positiven Votums der DFG und sind daher durch das Sitzland bzw. die Hochschule der DFG vorzulegen. Die DFG begutachtet diese Großgeräteinvestitionen der Forschungsbauten und spricht dazu Empfehlungen aus.

Die finanzielle Abwicklung für diese Großgeräte erfolgt gemeinsam durch das Sitzland und den Bund, die Beschaffung durch die jeweilige Hochschule.

Mit Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 2. Juli 2021 können für bereits in der Einrichtung befindliche Forschungsbauten der Förderphasen 2018 bis 2020 Großgerätekonzepte zur vorgesehenen Geräteausstattung vergleichbar den Großgerätekonzepten für Forschungsbauten der Förderphasen ab 2021 vorgelegt werden. Wie bei neuen Anträgen auf Forschungsbauten auch, wird die Zahl der Großgerätekonzepte und die Bündelung der Geräte in dieselben von der DFG festgelegt, gern auch in Absprache mit den beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Forschungsbaus.

Für die Antragstellung erforderliche Unterlagen und Informationen werden Ihnen auf Nachfrage von der Geschäftsstelle der DFG zugesendet.

Wenden Sie sich dazu bitte an die Gruppe Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik, Tel. 0228 885 2430, E-Mail: Link auf E-Mailwgi@dfg.de.

Weitere Informationen

Webseite der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) und des Wissenschaftsrates