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Graduiertenschulen (2005-2017/2019)

Graduiertenschulen sind ein wesentlicher Beitrag zur Profilierung und Herausbildung wissenschaftlich führender, international wettbewerbsfähiger und exzellenter Standorte in Deutschland. Sie sind ein Qualitätsinstrument zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und folgen dem Prinzip der Qualifizierung herausragender Doktorandinnen und Doktoranden innerhalb eines exzellenten Forschungsumfelds.

Graduiertenschulen bieten somit innerhalb eines breiten Wissenschaftsgebietes optimale Promotionsbedingungen und fördern als international sichtbare und integrative Einrichtungen die Identifizierung der beteiligten Promovierenden mit dem jeweiligen Standort. Dabei gehen die Graduiertenschulen weit über das Instrument der Graduiertenkollegs hinaus und unterscheiden sich substantiell von diesen.

Kompaktdarstellung des Programms

Ziel der Förderung

Profilierung und Herausbildung wissenschaftlich führender, international wettbewerbsfähiger und exzellenter Standorte in Deutschland. Qualifizierung herausragender Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler innerhalb eines exzellenten Forschungsumfelds.

Antragsberechtigung

Universitäten

Anforderungen an das Projekt

Wissenschaftliche Exzellenz der Beteiligten und des Standortes Wissenschaftliches Programm / Konzept / Leitidee von hoher wissenschaftlicher Qualität und Originalität (interdisziplinär ausgerichtet) auf internationalem Niveau in einem profilbildenden Wissenschaftsgebiet. Überzeugende Auswahl-, Qualifikations- und Betreuungskonzepte unmittelbar auf Bedürfnisse des Standortes bezogen. Professionelles Management und Einbindung in das Strukturkonzept der Universität.

Art und Umfang der Förderung

Erste Förderphase der Exzellenzinitiative (2006/2007 bis 2012) rund 1 Mio. € pro Jahr. Zweite Förderphase Phase (2012-2017) je nach Bedarf von 1 bis 2,5 Mio. € pro Jahr (Richtwerte). Personalkosten, Sachkosten und Infrastrukturmaßnahmen, je nach Notwendigkeit. Einschließlich: Mittel zur Förderung von Promovierenden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden und Professuren (W1-W3), Mittel für ein effizientes Management, eine professionelle Doktorandenrekrutierung und für die öffentliche Präsentation.

Dauer der Förderung

Die erste Phase der Exzellenzinitiative (2006/2007 bis 2012) beinhaltete eine 5- bis 6-jährige Förderung.
Die zweite Phase der Exzellenzinitiative (2012 bis 2017) beinhaltete eine 5-jährige Förderung.
Im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder erhalten Graduiertenschulen eine bis zu 2-jährige Auslauf- oder Überbrückungsfinanzierung (2017 bis 2019).

Formulare und Merkblätter

Ansprechpersonen

Für die Förderlinie Graduiertenschulen: