Information für die Wissenschaft Nr. 37 | 12. Mai 2021

Nationale Forschungsdateninfrastruktur: Förderung von Konsortien

Ausschreibung 2021 (3. Ausschreibungsrunde)

Ausschreibung 2021 (3. Ausschreibungsrunde)

Bund und Länder haben im November 2018 den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen. In der NFDI sollen Datenbestände systematisch erschlossen, langfristig gesichert und entlang der FAIR-Prinzipien über Disziplinen- und Ländergrenzen hinaus zugänglich gemacht werden. Die NFDI wird in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut. Mit dieser dritten Ausschreibung lädt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Antragstellung für die Förderung weiterer NFDI-Konsortien ein.

Konsortien sind auf langfristige Zusammenarbeit angelegte Zusammenschlüsse von Nutzenden und Anbietenden von Forschungsdaten und umfassen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen. Sie sind nach Fachgruppen beziehungsweise Methoden organisiert und haben zum Ziel, den Zugang zu und das Management der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten.

Die NFDI wird ihre volle Wirksamkeit dann entfalten, wenn sie als vernetzte Struktur wachsen kann. Zum Gelingen der Vernetzung tragen Basisdienste bei, mit denen die infrastrukturelle Grundversorgung für potenziell alle Konsortien gewährleistet und Interoperabilität dauerhaft gesichert wird. Basisdienste sind somit für den Erfolg der NFDI konstitutiv. Weil sie ein gemeinsames Anliegen aller Konsortien sind, muss auch ihre Entwicklung beziehungsweise qualitätsgesicherte Umsetzung in erster Linie von den fachlichen Konsortien selbst ausgehen.

Sofern ein Basisdienst nicht von den fachlichen Konsortien selbst abgedeckt werden kann, können auch bisher noch nicht an einem Konsortium beteiligte Akteure beziehungsweise Einrichtungen – idealerweise im Rahmen strategischer Partnerschaften mit fachlichen Konsortien beziehungsweise Konsortien-Initiativen –, die Verantwortung für diese Basisdienste übernehmen und dafür Mittel beantragen. Für die Erarbeitung solcher Anträge wird erwartet, dass sie sich eng an den Bedarfen der fachlichen Konsortien orientieren und dies in geeigneter Weise im Antrag dokumentieren. Ebenso wird eine enge Rückkoppelung mit dem Direktorat des Vereins Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e. V. erwartet. Bitte berücksichtigen Sie die Ankündigungen auf der Webseite des NFDI-Vereins (Link siehe unten). Das Ergebnis dieser Rückkoppelungsprozesse muss im Antrag dokumentiert werden.

Bund und Länder beabsichtigen, insgesamt bis zu 30 Konsortien zu fördern. Für die Förderung der Konsortien stehen im Endausbau bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung; in dieser Summe ist die Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent enthalten. Somit stehen für die Finanzierung von direkten Projektkosten etwa 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Für einzelne Konsortien sind pro Jahr in der Regel 2–5 Millionen Euro inklusive Programmpauschale beziehungsweise 1,6–3,9 Millionen Euro für direkte Projektkosten vorgesehen. Hinsichtlich dieser Spanne ist zu bedenken, dass – bei der aktuell wahrscheinlichen Förderung von insgesamt 30 Konsortien – pro Konsortium im Schnitt 2,32 Millionen Euro für direkte Projektkosten zur Verfügung stehen.

Wichtige und für die Antragstellung hilfreiche Informationen zum Aufbau der NFDI finden Sie in der Stellungnahme des NFDI-Expertengremiums vom November 2020.

Fristen und Antragstellung

Anträge für die Förderung von NFDI-Konsortien können ausschließlich im Rahmen von Ausschreibungen eingereicht werden. Diese dritte von drei Ausschreibungen zielt auf einen Förderbeginn zum 1. Oktober 2022. Anträge können zunächst für einen Förderzeitraum von fünf Jahren gestellt werden.

Um den zum kooperativen Aufbau der NFDI unerlässlichen Vernetzungsprozess zu unterstützen, ist es erforderlich, dass alle Antragstellenden Absichtserklärungen vorlegen, die über die Homepage der DFG öffentlich zugänglich gemacht werden. Für eine Antragstellung ist eine verbindliche Voranmeldung zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass in dieser verbindlichen Voranmeldung die Namen aller antragstellenden und mitantragstellenden Einrichtungen, der Sprecherin oder des Sprechers sowie aller Co-Sprecherinnen/Co-Sprecher und aller Beteiligten abschließend und vollständig benannt werden müssen. Eine spätere Anpassung oder Ergänzung ist nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei der Zusammensetzung Ihres Konsortiums Gleichstellung und Diversität.

Bitte senden Sie die verbindlichen Voranmeldungen bis spätestens zum 6. August 2021 per E-Mail an nfdi@dfg.de. Bitte fassen Sie die verbindliche Voranmeldung nach dem von der DFG dazu bereitgestellten Formular ab.

Die Frist für die Einreichung des Antrags ist der 1. Oktober 2021. Der Antrag muss über das elan-Portal der DFG eingereicht werden. Das gesamte Antrags- und Begutachtungsverfahren erfolgt in englischer Sprache.

Zur Unterstützung des Vernetzungsprozesses soll wieder eine NFDI-Konferenz stattfinden. Die Konferenz wird am 8. Juli 2021 in einem virtuellen Format abgehalten. Im Zentrum der NFDI-Konferenz steht der Austausch zwischen den Konsortien-Initiativen, für die eine Antragstellung geplant ist, mit den bereits geförderten beziehungsweise zur Förderung vorgeschlagenen Konsortien. Alle weiteren Informationen zur Konferenz finden Sie in der Information für die Wissenschaft Nr. 38 sowie auf der Webseite der DFG.

Weiterführende Informationen

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen zur Antragstellung (Antragsberechtigung, Art und Umfang der Förderung sowie Details zum Verfahren usw.) dem Programmmerkblatt:

Stellungnahme des NFDI-Expertengremiums vom November 2020:

Förderkriterien für NFDI-Konsortien einschließlich weiterer Hinweise:

Hinweise zur Abfassung der verbindlichen Voranmeldung:

Verbindliches Antragsmuster sowie Informationen zur Gestaltung der Anträge auf Förderung:

Zusätzlich zur elektronischen Antragseinreichung muss die antragstellende Einrichtung das Quittungsdokument, das nach dem Hochladen des Antrags über elan generiert wird, ausgedruckt und unterschrieben an die DFG schicken. Bitte reichen Sie das Quittungsdokument bis zum 31. Oktober 2021 per Post ein.

Die Leitungen aller mitantragstellenden Einrichtungen sowie alle Co-Sprecherinnen beziehungsweise Co-Sprecher müssen eine Verpflichtungserklärung von der Webseite der DFG herunterladen, ausdrucken und unterschreiben (eine Verpflichtungserklärung pro Einrichtung). Diese Unterlage muss nicht an die DFG geschickt werden. Vorlage für die Verpflichtungserklärung:

Alle oben genannten Dokumente gesammelt sowie weitere Informationen:

Informationen zur NFDI-Konferenz:

Weitere Informationen zum Verein NFDI e. V.:

Bei Fragen zur Antragstellung sowie zum Verfahren erreichen Sie eine Ansprechperson unter:

  • Tel. +49 228 885-3500

Alternativ können Sie uns Ihre Anliegen gerne per E-Mail zusenden:

Zu Grundsatzfragen der NFDI stehen Ihnen darüber hinaus als Ansprechpersonen zur Verfügung:

  • Dr. Ulrike Eickhoff
    Tel. +49 228 885-2254
  • Dr. Anne Lipp
    Tel. +49 228 885-2260
  • Dr. Johannes Fournier
    Tel. +49 228 885-2418

Bitte beachten Sie auch unsere FAQs: