Information für die Wissenschaft Nr. 82 | 17. November 2020

Neue Maßnahmen der DFG zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft

Einführung des Budgets für Sprecherinnen (bzw. Sprecher) in den Koordinierten Verfahren Forschungsgruppe (einschließlich Kolleg-Forschungsgruppe und Klinische Forschungsgruppe), Graduiertenkolleg, Schwerpunktprogramm, Sonderforschungsbereich (inkl. SFB/Transregio)

Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner Sitzung im September 2019 die Einführung des Budgets für Sprecherinnen (bzw. Sprecher) in Koordinierten Verfahren beschlossen. Ab sofort können Verbünde, deren leitende Person in ihrer Disziplin auf Leitungsebene dem jeweils unterrepräsentierten Geschlecht angehören, im Rahmen eines Einrichtungs- oder Fortsetzungsantrags eine Pauschale in Höhe von 80 000 Euro pro Förderjahr beantragen. Die DFG veröffentlich regelmäßig eine Übersicht, welches Geschlecht auf Leitungsebene in der jeweiligen Fachdisziplin unterrepräsentiert ist. Den Link auf die Webseite finden Sie unten.

Ziel des Budgets für Sprecherinnen (bzw. Sprecher) ist es, einen Anreiz zu bieten, damit Personen eines in der jeweiligen Fachdisziplin unterrepräsentierten Geschlechts das Leitungsamt übernehmen. Somit soll das derzeit unausgewogene Verhältnis von Frauen und Männern in der Leitungsfunktion von Forschungsverbünden verbessert werden. Insbesondere Frauen sind – nicht zuletzt durch ihre gewünschte Beteiligung an Gremien und Kommissionen, aber auch durch Lehre und Wissenschaftsverwaltung – stark eingebunden, sodass weniger Zeit für die Forschung bleibt. Zugleich sind Wissenschaftlerinnen in der Funktion der Sprecherin eines Verbundes bei der DFG bislang deutlich unterrepräsentiert. Auch die Mitgliederversammlung der DFG hat im Rahmen der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards individuelle Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen empfohlen, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Personalmitteln.

Das Budget soll für individuelle und/oder fach- bzw. projektspezifische Entlastungsbedarfe verwendet werden, die durch die Übernahme des Amtes der Sprecherin / des Sprechers bzw. in den Schwerpunktprogrammen der Koordinatorin / des Koordinators entstehen. So könnte beispielsweise wissenschaftliches oder administratives Personal zur Unterstützung daraus finanziert werden. Darüber hinaus könnte auch ein Forschungs(frei)semester der Sprecherin oder des Sprechers oder auch eine anteilige Rotationsstelle aus dem Budget finanziert werden.

Für bereits bewilligte Verbünde besteht die Möglichkeit, das Budget für Sprecherinnen (bzw. Sprecher) über einen formlosen Zusatzantrag zu beantragen. Dieser Zusatzantrag umfasst den Zeitraum bis zum Ende der aktuellen Förderperiode und skizziert, wofür das Budget eingesetzt werden soll. Solche Zusatzanträge können jederzeit eingereicht werden. Eine Bewilligung erfolgt zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Einreichung. Für Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs erfolgt eine Bewilligung ab dem Monat, der der Einreichung folgt; frühestens zum 1. Januar 2021.

Einführung der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen in den Programmen Emmy Noether und Sachbeihilfe

Ebenfalls ab sofort haben Antragstellerinnen und Antragsteller die Möglichkeit, im Emmy Noether-Programm und in der Sachbeihilfe das Modul „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ zu beantragen. Bislang war das Modul nur in den Koordinierten Programmen, wie beispielsweise den Sonderforschungsbereichen oder den Schwerpunktprogrammen, beantragbar. Nun wird es auf weite Teile der Einzelförderung ausgeweitet.

Die zweckgebundene Pauschale beträgt in den Programmen Sachbeihilfe und Emmy Noether bis zu 1000 Euro pro Förderjahr. Sie kann für Maßnahmen der Karriereförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft eingesetzt werden. Finanziert werden können Maßnahmen, die die Wissenschaftlerinnen bei der Verfolgung ihrer wissenschaftlichen Karriere unterstützen, wie beispielsweise die Teilnahme an zusätzlichen Konferenzen oder Coachings. Weiterhin können aus der Pauschale für Forschende mit familiären Verpflichtungen Hilfskräfte zur Entlastung von Routinearbeiten oder auch zur Entlastung von projektspezifischer Lehre finanziert werden. Unter Einhaltung insbesondere rechtlicher Rahmenbedingungen – unter anderem des Besserstellungsverbots und des Verbots des direkten Geldflusses – besteht ebenfalls die Möglichkeit, Kinderbetreuung zu finanzieren.

Weiterführende Informationen

Der DFG-Vordruck „Modul Koordinierung“ mit Informationen zum Budget für Sprecherinnen (bzw. Sprecher) steht unter:

Informationen zur Unterrepräsentanz in den einzelnen Fachbereichen finden Sie hier:

Den DFG-Vordruck „Modul Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ finden Sie hier:

Informationen zu den aktuellen Empfehlungen im Rahmen der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards entnehmen Sie hier:

Informationen und Hinweise zu weiteren verfahrensspezifischen Fördermöglichkeiten im Bereich Chancengleichheit finden Sie in den entsprechenden Verwendungsrichtlinien, den Programm-Merkblättern der einzelnen Verfahren sowie unter: