Information für die Wissenschaft Nr. 17 | 3. März 2020

DFG startet Nachwuchsakademie zu bildungsbezogener Integration

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) startet unter dem Thema „Bedingungen und Prozesse bildungsbezogener Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ die fünfte Nachwuchsakademie im Bereich Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung. Ziel von Nachwuchsakademien ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem frühen Stadium ihrer Karriere bei der Ausarbeitung ihres ersten eigenen DFG-Antrags zu unterstützen und sie auf die eigenständige Durchführung von Forschungsprojekten vorzubereiten. Ferner sollen herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler möglichst frühzeitig an interdisziplinäre Forschung herangeführt werden.

Zielsetzung der Nachwuchsakademie

Im thematischen Fokus der Nachwuchsakademie stehen angesichts der Zunahme migrationsbezogener Heterogenität in Bildungseinrichtungen Fragen, die sich auf Bedingungen und Prozesse bildungsbezogener Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beziehen. Dabei kann es sich um Fragestellungen handeln, zu denen es vertiefender beziehungsweise differenzierender Analysen bedarf, oder um Fragestellungen, die bisher noch nicht beziehungsweise kaum in den Blick genommen wurden. Beispiele für relevante Forschungsthemen wären etwa die Abgrenzung zwischen sozialen und zuwanderungsbedingten Disparitäten, die Relevanz verschiedener Aspekte sprachlicher Kompetenz für bildungsbezogene Integration, das Zusammenspiel von Faktoren auf unterschiedlichen Ebenen (z. B. Merkmale des Individuums und der Bildungseinrichtung) für Integration im Bildungsbereich, migrationsbezogene Effekte auf Bildungsrenditen im Lebensverlauf oder Integration als nicht linearer Prozess. Ebenso passen Untersuchungen in das Themenspektrum der Nachwuchsakademie, die danach fragen, wie der Prozess der Integration im Bildungsbereich unterstützt werden kann, etwa in der Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen.

Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Nachwuchsakademie richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die eine Stelle an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut innehaben. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum der Projektdurchführung im Jahr 2021. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass das Promotionsverfahren abgeschlossen ist (beziehungsweise zumindest spätestens Ende August 2020 bis zur abgeschlossenen Disputation fortgeschritten ist), noch nicht länger als sechs Jahre zurückliegt und auch noch kein eigener Antrag auf Projektförderung bei der DFG gestellt wurde. Es können bis zu 20 Personen an der Nachwuchsakademie teilnehmen. Dabei richtet diese sich insbesondere an Personen, die eine weitere wissenschaftliche Karriere verfolgen und mindestens eine Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift vorzuweisen haben.

Bewerbung

Für die Bewerbung zur Teilnahme an der Nachwuchsakademie müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Eine maximal vierseitige Skizze zum geplanten eigenen Forschungsvorhaben (Arial 11pt mit 1.5-fachem Zeilenabstand und normalen Seitenrändern). Diese sollte eine knappe Einführung in den theoretischen und empirischen Hintergrund, die Fragestellung und deren Relevanz, das Design des Vorhabens sowie gegebenenfalls eigene projektspezifische Vorarbeiten beinhalten.
  • Lebenslauf, einschließlich Publikationsverzeichnis und Angabe des Promotionsdatums (bei laufenden Promotionsverfahren Angabe des Tages der mündlichen Prüfung)

Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 31. Mai 2020 in maximal zwei PDF-Dateien per E-Mail unter der folgenden Adresse einzureichen:

Bitte benennen Sie die Dateien jeweils mit Ihrem Nachnamen und dem Zusatz „_Skizze“ beziehungsweise „_CV“.

Ablauf

Aus den Bewerbungen werden durch ein Gutachtergremium bis zu 20 Personen für die Teilnahme an der Nachwuchsakademie ausgewählt. Die Auswahl erfolgt nach der wissenschaftlichen Qualität der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten bis zum 17. Juli 2020 eine Rückmeldung darüber, ob sie zur Teilnahme an der Nachwuchsakademie ausgewählt wurden.

Die Nachwuchsakademie umfasst drei Phasen:

1. Herbstakademie an der Humboldt-Universität zu Berlin (31.8. bis 3.9.2020)

Den Kern der Nachwuchsakademie bildet die viertägige Herbstakademie, die in Zusammenarbeit mit dem Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM), dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Forschungsstelle Diversity in Education Research (DiVER) der Universität Hamburg durchgeführt wird. Hier werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Vorhaben jeweils in Kleingruppen vorstellen. Jede der nach thematischen Gesichtspunkten gebildeten Kleingruppen wird etwa fünf Bewerberinnen und Bewerber sowie zwei Expertinnen und Experten umfassen. Nach den Kurzvorträgen erhalten die Bewerberinnen und Bewerber jeweils Rückmeldungen zu den geplanten Vorhaben und Anträgen, wobei der Schwerpunkt auf Hinweisen zur weiteren Optimierung liegen wird. Um ihnen die Möglichkeit zu geben, die Rückmeldungen direkt aufzugreifen und umzusetzen, sind individuelle Arbeitsphasen geplant, bei denen die Expertinnen und Experten für die Beantwortung von Rückfragen zur Verfügung stehen.

Zusätzlich zu der auf die Projektskizzen bezogenen Beratung sind Keynotes vorgesehen, die zu verschiedenen inhaltlichen Fragestellungen den Forschungsstand zusammenfassen sowie offene Fragen und methodische Herausforderungen darstellen. Zwei weitere Plenarvorträge werden Hinweise zur Antragstellung bei der DFG geben. Hier wird der Fokus auf den Kriterien liegen, die in Gutachtenverfahren zur Anwendung kommen, sowie auf Hinweisen für die Gestaltung von Projektanträgen.

Die Reise- und Aufenthaltskosten für die Herbstakademie werden übernommen. Die Teilnahmegebühr beträgt 72 Euro und ist von den Teilnehmenden zu entrichten.

2. Antragstellung und Feedback

Im Anschluss an die Herbstakademie haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, innerhalb von circa drei Monaten ihren DFG-Antrag fertigzustellen. Dabei sind die bei Nachwuchsakademien üblichen Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Es soll sich um „kleine“ Vorhaben handeln, wie etwa ein eng umgrenztes Forschungsprojekt, eine Pilotstudie oder auch eine Anschubfinanzierung für ein größeres Projekt. Dabei können selbstverständlich auch bereits vorhandene Datensätze genutzt werden.
  • Projektlaufzeit: maximal 12 Monate
  • Beantragte Mittel: maximal 50 000 Euro
  • Eine Eigene Stelle kann nicht beantragt werden.
  • Das beantragte Projekt muss in Deutschland durchgeführt werden, kann aber eine internationale Perspektive beinhalten.
  • Die Promotion muss spätestens zu Beginn der Herbstakademie abgeschlossen (das heißt mindestens verteidigt) sein und darf nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
  • Anträge sind nach dem DFG-Merkblatt 50.01 „Programm Sachbeihilfe“ zu erstellen.

Vor Einreichung der Anträge können diese den an der Beratung der Kleingruppen beteiligten Expertinnen und Experten zugeschickt werden, um eine weitere Rückmeldung zu erhalten. Dies sollte spätestens vier Wochen vor Ablauf der Deadline für die Einreichung erfolgen.

3. Begutachtung der Anträge

Die eingereichten Anträge werden im Rahmen eines von der DFG organisierten Begutachtungskolloquiums von den Antragstellenden präsentiert. Das Begutachtungskolloquium findet im Frühjahr 2021 statt. Die Reisekosten werden von der DFG übernommen.

Vernetzungstreffen an der Universität Hamburg (Sommer 2021)

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Anträge bewilligt wurden, sollen die Möglichkeit erhalten, in einem Vernetzungstreffen ihre Forschungsvorhaben ausführlicher vorzustellen und Herausforderungen bei der Umsetzung zu diskutieren. Dieser Austausch soll auch dazu dienen, mögliche Synergien zwischen den Vorhaben zu nutzen. Die Organisatorinnen der Nachwuchsakademie werden bei dem Treffen zur Beratung zur Verfügung stehen.

Termine

  • Bewerbungsschluss: 31.5.2020
  • Information über die Annahme zur Nachwuchsakademie: 17.7.2020
  • Herbstakademie (Humboldt-Universität zu Berlin): 31.8.2020 bis 3.9.2020
  • Einreichung der Vollanträge: 17.1.2021
  • Auswahlkolloquium (DFG, Bonn): voraussichtlich März 2021
  • Vernetzungstreffen (Universität Hamburg): Sommer 2021

Weiterführende Informationen

Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:

Das DFG-Merkblatt 50.01 „Programm Sachbeihilfe“ ist zu finden unter:

Wissenschaftliche Fragen beantworten:

  • Prof. Dr. Petra Stanat, 
    Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen an der Humboldt-Universität zu Berlin, 
    Unter den Linden 6, 10099 Berlin, 
    Tel. +49 30 2093 46500, 
  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ingrid Gogolin, 
    Universität Hamburg, 
    Von-Melle-Park 8, 20146 Hamburg, 
    Tel. +49 40 42838 3398, 

Organisatorische Fragen beantwortet:

  • Dr. Christian Hunkler, 
    Humboldt-Universität zu Berlin, 
    Unter den Linden 6, 10099 Berlin,
    Tel. +49 30 2093 46264, 

Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle: