Information für die Wissenschaft Nr. 92 | 17. Dezember 2019

Mandat der MAK-Kommission verlängert

Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe setzt in neuer Zusammensetzung die Arbeit fort

Der Senat der DFG hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 die Verlängerung des Mandats der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe beschlossen. Der Vorsitz der Kommission liegt weiterhin in den Händen von Prof. Dr. Andrea Hartwig. Das für die Arbeit der Kommission ganz wesentliche wissenschaftliche Sekretariat behält damit weiterhin seinen zentralen Sitz am Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Die Kommission setzt sich aus 36 Mitgliedern und Ständigen Gästen aus unterschiedlichen Expertisen in der Toxikologie, Arbeitsmedizin, Epidemiologie und vielen anderen Wissenschaftsbereichen zusammen. Mit dem Ende der laufenden Mandatsperiode geht ein umfangreicher personeller Wechsel in der Kommission einher. Acht neue Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler konnten für die Arbeit in der Kommission gewonnen werden. Inhaltlich greift die Kommission in der neuen Mandatsperiode mit der Etablierung neuer Arbeitsgruppen, unter anderem zur Identifizierung von frühen Indikatoren für chronische Entzündungsprozesse zur Verhinderung von Lungenerkrankungen oder der Interpretation epidemiologischer Studien im Niedrigdosisbereich, aktuelle und wissenschaftlich kontrovers diskutierte Themen auf.

Der Auftrag der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe besteht in der Aufbereitung, Interpretation und Zusammenfassung des Wissensstands arbeitsplatzrelevanter Stoffe. Im Idealfall können für die betrachteten Stoffe Grenzwerte für die Luft, für Biomonitoring-Untersuchungen und entsprechende Messmethoden empfohlen werden. Die Begründungen hierfür werden unter anderem vom Ausschuss für Gefahrstoffe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) als Grundlage für gesetzliche Regelungen verwendet. Die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte und Einstufungen werden fast ausnahmslos in die Gefahrstoffverordnung übernommen. Die Qualität der Kommissionsarbeit und ihre Anerkennung fußen in wesentlichen Teilen auf der Expertise der dort versammelten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, auf der politischen Unabhängigkeit der Kommission sowie dem wissenschaftsgeleiteten Verfahren, in dem die Ergebnisse der Kommission zustande kommen. In einigen Fällen haben die Empfehlungen der Kommission zu gesundheitlich unbedenklichen Grenzwerten auch über den Arbeitsschutz hinausgehende Bedeutungen. Beispiele hierfür sind die Grenzwerte für Aluminium und Polychlorierte Biphenyle (PCB), deren gesundheitliche Risiken immer wieder Unsicherheiten in der breiteren Öffentlichkeit aufwerfen.

Alle Ergebnisse der Kommission in deutscher und englischer Sprache werden frei zugänglich in der MAK-Collection publiziert. Zusätzlich dazu wird die jährlich erscheinende MAK- und BAT-Werte-Liste in deutscher, englischer und spanischer Version veröffentlicht. Die in der Kommission erarbeiteten Erkenntnisse, insbesondere zu wichtigen Stoffen mit relevanten Expositionen sowie schwierig zu bewertenden Stoffen und komplizierten Datenlagen, sind damit Grundlage auch für europäische und internationale Gremien wie beispielsweise das Risk Assessment Committee (RAC) der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA).

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen über die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG finden Sie unter:

BAT-Begründungen

Zu den Begründungen der Kommission zur Toxizität von PCB:

MAK-Begründung

BAT-Begründung

Ansprechpersonen im Kommissionssekretariat der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe:

Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle: