Information für die Wissenschaft Nr. 10 | 20. Februar 2019

Neue Großgeräteinitiative: Laser-Auftragschweißen für Hochdurchsatzuntersuchungen und additive 3-D-Fertigungen komplexer Legierungen und Verbundwerkstoffe

Im Rahmen dieser Großgeräteinitiative fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) neu verfügbare Technologien zum Laser-Auftragschweißen (Laser Metal Deposition, LMD), die Hochdurchsatzuntersuchungen und additive 3-D-Fertigungen komplexer Legierungen und Verbundwerkstoffe ermöglichen. LMD-Verfahren eröffnen einen wichtigen Zugang für die Werkstoffforschung und -entwicklung sowie in dem strategisch wichtigen Feld der additiven Fertigung. Das Anwendungspotenzial von LMD-Anlagen wird dabei als sehr hoch und vielversprechend eingeschätzt; das aktuell mittels LMD verarbeitbare Werkstoffspektrum steht hinter den prinzipiellen Möglichkeiten der LMD-Technologie weit zurück.

Daher ist das Ziel dieser DFG-Großgeräteinitiative die Förderung von LMD-Anlagen, die verfügbare Technologien deutlich übertreffen und mit denen Hochdurchsatzuntersuchungen von metallischen Legierungen oder Metall-Keramik-Verbundwerkstoffen in Kombination mit der additiven 3-D-Fertigung in neuartiger Weise durchgeführt werden können. Dadurch soll eine vertiefte wissenschaftliche Untersuchung der dem LMD-Verfahren zugrundeliegenden Prozesse sowie eine Evaluation dieser Technologie ermöglicht werden.

Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulen als antragstellende Institutionen. Ein Antrag ist durch eigene infrastrukturelle Maßnahmen und Zusagen sowie ein entsprechendes institutionelles Konzept in angemessener Weise zu unterstützen und muss aufzeigen, wie das beantragte Großgerät in die vorhandene Infrastruktur eingebettet werden soll. Von der Hochschule ist eine für den Antrag verantwortliche Person zu benennen, die im Bewilligungsfall für die wissenschaftliche und gerätetechnische Betreuung, Koordination und Durchführung des Projekts verantwortlich zeichnet.

Zentraler Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung von technologisch aufwendigen LMD-Anlagen für die automatisierte Hochdurchsatzherstellung und -analyse von Legierungen beziehungsweise Verbundwerkstoffen, die verfügbare Technologien deutlich übertreffen. Es wird eine konkrete Beschreibung technischer Spezifikationen der beantragten Anlage in Abgrenzung zu etablierten Technologien und Geräten sowie die Darstellung von dadurch zugänglichen neuen Forschungsmöglichkeiten erwartet. Eine Beantragung von Geräten, die bereits über andere Programme (etwa das Forschungsgroßgeräteprogramm nach Art. 91b GG) in einem nennenswerten Umfang gefördert wurden, ist ebenso wenig vorgesehen wie die Entwicklung von Geräten innerhalb des Projektverlaufs.

Anträge müssen die vorhandene Expertise der gerätebetreibenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler belegen. Sowohl Werkstoff- als auch LMD-Prozess-Kompetenzen im Bereich Additive Fertigung werden vorausgesetzt. Zudem sind laufende und geplante Forschungsvorhaben hinsichtlich LMD-Verfahren an der Hochschule zu skizzieren und darzustellen, die für einen Nutzungszeitraum von mindestens fünf Jahren durch den Einsatz des beantragten Geräts in hohem Maße profitieren können. Die Förderung dieser wissenschaftlichen Projekte selbst ist indes nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und kann daher nicht an dieser Stelle beantragt werden. Neben den auf wissenschaftliche Erkenntnis abzielenden Projekten sollen zudem Maßnahmen beschrieben werden, die das Potenzial der Geräte für die Wissenschaft und die spezifischen Anforderungen der beantragten Technologie – über die Hochschule hinaus – sichtbar evaluieren.

Zusätzlich zur Nutzung des Geräts durch die im Antrag benannten Projekte ist eine Bereitstellung von mindestens 20 Prozent der Nutzungszeit für weitere wissenschaftliche Projekte zu gewährleisten. Der Antrag sollte aufzeigen, wie diese Bereitstellung der Technologie wissenschaftlich und methodisch möglichst gewinnbringend begleitet werden soll. Im Förderfall ist eine entsprechende Nutzungsordnung für das Gerät zu erstellen und der DFG vorzulegen.

Für die Erfüllung der infrastrukturellen, räumlichen und technischen Voraussetzungen (Kühlwasser, Gasanschlüsse, Abzug usw.) für den Betrieb der geförderten Anlagen ist die antragstellende Hochschule verantwortlich. Zusätzlich sind die Verfügbarkeit des grundsätzlich erforderlichen Personals für den Betrieb der Anlage sowie eine Sicherstellung der zu erwartenden Betriebs- und Folgekosten von der Hochschule zuzusagen oder vorzuweisen. Eine Beantragung von spezifischem Personal zur Erreichung der Ziele dieser Ausschreibung ist in begründeten Fällen möglich, etwa Personal, das unmittelbar zur Realisierung der LMD-Anlage und zur Sicherstellung des wissenschaftlichen Betriebs notwendig ist.

Ebenso beantragbar sind Mittel zur Durchführung von projektspezifischen Workshops und für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

An der Antragstellung interessierte Hochschulen werden gebeten, bis 31. März 2019 per E-Mail an manfred.muertz@dfg.de eine formlose Absichtserklärung zu senden. Diese sollte die Nennung der wesentlich am Antrag beteiligten Gruppen und Personen sowie die wichtigsten Merkmale der beantragten Anlage enthalten.

Anträge müssen in englischer Sprache spätestens am 4. Juni 2019 eingereicht werden.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elan-Portal zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten. Bitte wählen Sie im elektronischen Formular unter „Antragstellung – Neues Projekt/Antragsskizze – Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik – Antrag im Rahmen einer Großgeräteinitiative“ die entsprechende Ausschreibung „Laser-Auftragschweißen“ aus der angebotenen Liste. Berücksichtigen Sie bitte bei der Antragstellung insbesondere das Merkblatt mit Leitfaden für die Antragstellung „Großgeräteinitiative“ (DFG-Vordruck 21.7).

Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 28. Mai 2019 ist eine Antragstellung nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.

Weiterführende Informationen

Der Antrag ist über das elan-Portal der DFG einzureichen:

Das Merkblatt Großgeräteinitiative mit Leitfaden für die Antragstellung im Programm Großgeräteinitiative (DFG-Vordruck 21.7) steht im Internet zur Verfügung unter:

Als Vorlage ist der Vordruck 53.101 zu verwenden:

Ansprechpartner bei der DFG: