Forschungsimpulse

Mit dem Förderprogramm "Forschungsimpulse" (FIP) bietet die DFG ein Instrument zur Förderung koordinierter Forschungsvorhaben an, das sich an besonders forschungsorientierte Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und Fachhochschulen (FH) richtet. Als Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets unterstützt das Förderinstrument HAW und FH dabei, ihr wissenschaftliches Profil weiter zu entwickeln, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Konzentration und Ergänzung vorhandener Forschungsansätze zu steigern sowie langfristig die Bedingungen für erkenntnisorientierte Forschung an den Hochschulen zu verbessern. 

Aktuelles

Die zweite Ausschreibungsrunde der Forschungsimpulse ist gestartet. Antragsberechtigte HAW und FH sind eingeladen bis zum 29.01.2024 eine Absichtserklärung einzureichen. Die Frist zur Einreichung von Antragsskizzen endet am 15.03.2024. Weitere Informationen können Sie der Ausschreibung entnehmen.

Im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde konnten insgesamt zehn Anträge bewilligt werden.

Ziel der Förderung

Ziel ist es, die wissenschaftliche Profilbildung forschungsstarker HAW/FH zu unterstützen und die Bedingungen für erkenntnisorientierte Forschung an den Hochschulen nachhaltig zu verbessern, um deren Potenziale für das Wissenschaftssystem noch intensiver zu erschließen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind HAW und FH in Deutschland.

Anforderungen an das Projekt

Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität; anspruchsvolles und tragfähiges Arbeitsprogramm; erkennbarer Mehrwert der Zusammenarbeit im Verbund; ausgewiesene Wissenschaftler*innen; Förderung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen und der Gleichstellung von Wissenschaftler*innen; professionelles Management, angemessene personelle, finanzielle und infrastrukturelle Grundausstattung, dauerhafte Perspektive.

Art und Umfang der Förderung

Maximal eine Millionen Euro pro Jahr der Förderung (zzgl. Programmpauschale). Diese Mittel können für Personal, Sachmittel und Investitionen beantragt und flexibel eingesetzt werden.

Dauer der Förderung

Bis zu 8 Jahre Gesamtförderdauer.
5 Jahre in der ersten Förderperiode + 3 weitere Jahre nach einem bewilligten Fortsetzungsantrag.

Formulare und Merkblätter

  • Abgabefrist für die Absichtserklärung: 29.01.2024, 12:00 Uhr
  • Frist für die Einreichung der Antragsskizze: 15.03.2024, 12:00 Uhr

Das Antragsverfahren ist zweistufig und umfasst eine Skizzen- und eine Antragsphase. Alle Anträge werden durch fachlich und inhaltlich passend zusammengestellte Begutachtungsgruppen bewertet. Die Förderentscheidung wird auf Empfehlung des Senats im Hauptausschuss getroffen.

Kontakt

Postfach Forschungsimpulse
E-Mail: FIP@dfg.de
Dr. Mare van den Eeden
E-Mail: mare.eeden@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2439