Chancengleichheitsmaßnahmen in den einzelnen Förderverfahren
Zur Förderung der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bietet die DFG in ihren Förderprogrammen verschiedene, konkrete Maßnahmen an. Damit verfolgt die DFG folgende Ziele:
- die Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf der Ebene der Projektleitung zu erhöhen,
- die im Forschungsverbund arbeitenden Nachwuchswissenschaftlerinnen bei der Verfolgung ihrer wissenschaftlichen Karriere zu unterstützen und
- den Arbeitsplatz "Wissenschaft" familienfreundlicher zu gestalten.
Einzelförderung
Sachbeihilfen
Hier erhält eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler, manchmal auch gemeinsam mit anderen, Forschungsförderung zu einem selbst konzipierten wissenschaftlichen Projekt. Auch die Förderung im Emmy Noether-Programm (Nachwuchsförderung) und die Förderung der Eigenen Stelle erfolgen im Rahmen einer solchen Sachbeihilfe. Die Chancengleichheit unterstützen wir in diesem Programm durch:
- Interner LinkAusgleich des Ausfalls oder einer Teilzeittätigkeit der Projektleitung/Teilprojektleitung aus familiären Gründen (beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger)
- Interner LinkAusgleich des Ausfalls oder der Teilzeittätigkeit des im Projekt beschäftigten Personals aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über Mutterschutz oder Elternzeit
Emmy Noether-Programm
Hier gelten alle für die Einzelförderung beschriebenen individuellen Chancengleichheitsmaßnahmen
Zudem kann im Emmy Noether-Programm das Modul „Familienzuschlag“ beantragt werden
Stipendien
Bei dieser Art der Förderung erhält eine Person Mittel, um im Rahmen eines Stipendiums forschen und ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Stipendien werden in folgenden DFG-Programmen bewilligt: Forschungsstipendien außerhalb Deutschlands, Rückkehrstipendien, Heisenberg-Stipendien.
Für diese Art von DFG-Förderung gibt es folgende Chancengleichheitsmaßnahmen:
Koordinierte Programme
Bei der DFG gibt es zwei verschiedene Arten von Koordinierten Programmen. Zum einen gibt es koordinierte Programme, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Antragstellende sein können, zum anderen koordinierte Programme, in denen die Antragstellung durch wissenschaftliche Einrichtungen erfolgen muss.
Weitere Informationen:
Koordinierte Programme mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als Antragstellende
Schwerpunktprogrammme
Für diese Art von DFG-Förderung gibt es die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:
- Link auf PDF-DateiInfoblatt Gleichstellungsmaßnahmen in Forschungsgruppen und Schwerpunktprogrammen
- Interner LinkMehr zum "Schwerpunktprogramm"
Zudem gelten für Schwerpunktprogramme alle für Sachbeihilfen in der Einzelförderung beschriebenen individuellen Chancengleichheitsmaßnahmen:
Forschungsgruppen
Für diese Art von DFG-Förderung gibt es die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:
- Link auf PDF-DateiInfoblatt Gleichstellungsmaßnahmen in Forschungsgruppen und Schwerpunktprogrammen
- Interner LinkMehr zu den "Forschungsgruppen"
Zudem gelten für Forschungsgruppen alle für Sachbeihilfen in der Einzelförderung beschriebenen individuellen Chancengleichheitsmaßnahmen:
Klinische Forschungsgruppen
Für diese Art von DFG-Förderung gibt es die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:
- Interner LinkModul Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden
- Link auf PDF-DateiInfoblatt Gleichstellungsmaßnahmen in Forschungsgruppen und Schwerpunktprogrammen
- Interner LinkMehr zu den "Klinischen Forschungsgrupen"
Zudem gelten für klinische Forschungsgruppen alle für Sachbeihilfen in der Einzelförderung beschriebenen individuellen Chancengleichheitsmaßnahmen:
Koordinierte Programme mit wissenschaftlichen Einrichtungen als Antragstellende
Graduiertenkollegs
Für diese Art von DFG-Förderung gibt es die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:
- Interner LinkInfoblatt Gleichstellungsmaßnahmen in Graduiertenkollegs
- Interner LinkMehr zum Programm "Graduiertenkollegs"
Zudem gelten für Graduiertenkollegs die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:
Graduiertenschulen
Für diese Art von DFG-Förderung gibt es die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:
Aus den für Graduiertenschulen bewilligten Mitteln können alle für die anderen DFG-Förderverfahren beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit finanziert werden. Zusätzliche Mittel können im Rahmen dieses Förderprogramms nicht beantragt werden.
Zudem gelten für Graduiertenschulen die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:
Sonderforschungsbereiche
Für diese Art von DFG-Förderung gibt es die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:
- Interner LinkMerkblatt 50.06 "Sonderforschungsbereiche"
- Interner LinkMerkblatt 52.14 "Modul Chancengleicheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden"
- Interner LinkMehr zum Programm "Sonderforschungsbereiche"
Zudem gelten für Sonderfoschungsbereiche die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:
DFG-Forschungszentren
Aus den für DFG-Forschungszentren bewilligten Mitteln können alle für die anderen DFG-Förderverfahren beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit finanziert werden.
Zudem gelten für DFG-Forschungszentren die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:
Exzellenzcluster
Aus den für Exzellenzcluster bewilligten Mitteln können alle für die anderen DFG-Förderverfahren beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit finanziert werden.
Zudem gelten für Exzellenzcluster die folgenden Chancengleichheitsmaßnahmen:
Ansprechpersonen
Hier finden Sie zu verschiedenen Anliegen die richtigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle: