Logo: Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft

Angaben zu besonderen persönlichen Situationen oder Härtefallanträge

Angaben zu besonderen persönlichen Situationen oder Härtefallanträge enthalten häufig sensible und datenschutzrechtlich besonders schützenswerte Daten. 

Bitte teilen Sie der DFG-Geschäftsstelle nur solche Informationen und Daten mit, von denen Sie den Eindruck haben, dass diese für die DFG-Geschäftsstelle und für die Antragsbearbeitung relevant sind.

Bei einer Entscheidung der DFG über Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten sind die Qualität des Vorhabens und der zu erwartenden Ergebnisse, sowie die Aussicht auf ein Gelingen des Projektes zentrale Bewertungskriterien. In diese Gesamtabwägung wird auch die bisherige wissenschaftliche Leistung Antragstellender einbezogen. Um die wissenschaftlichen Leistungen eines Individuums angemessen zu beurteilen, müssen auch dessen individuelle Lebensumstände Beachtung finden. Wissenschaftliche Chancengleichheit bedeutet hier, unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang antragstellender Personen angemessen zu deren Gunsten zu berücksichtigen.

Zu unvermeidbaren Verzögerungen einer wissenschaftlichen Karriere können insbesondere die folgenden Umstände führen:

  • Schwangerschaft und Geburt
  • Kinderbetreuung
  • Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
  • Behinderung, sowie chronische oder langfristige Erkrankung (Faustregel: Ausfall in der wissenschaftlichen Tätigkeit von mehr als drei Monaten pro Jahr)
  • Freiwilligendienste, Wehr- oder Zivildienst
  • Pandemiebedingte Verzögerungen
  • Wechsel zwischen verschiedenen Wissenschaftssystemen, Spracherwerb
  • Flucht, Asyl

Wenn aus solchen oder ähnlichen Umständen längere Qualifikationsphasen, Publikationslücken oder verminderte Auslandsaufenthalte resultieren, kann ein entsprechender Nachteilsausglich bei Antragstellung erbeten werden. Eine Pflicht zur Offenlegung aller oben aufgeführten, grundsätzlich privaten Umstände besteht aber bei Antragstellung bei der DFG nicht. Die freiwillige Offenlegung kann jedoch sinnvoll sein, um ansonsten ungerechtfertigt erscheinende Lücken im wissenschaftlichen Werdegang zu erklären. Die Bitte um einen solchen Nachteilsausgleich kann dafür sorgen, dass trotz unvermeidbarer Verzögerungen im Lebenslauf allein die bisherige wissenschaftliche Leistung im Vergleich mit anderen Antragstellenden bewertet wird.

Bitte beachten Sie zu Inhalt und Umfang der Angabe von besonderen persönlichen Situationen die nachfolgenden Hinweise:

Die Geburtsdaten von Kindern sowie Zeiten der ausschließlichen Kinderbetreuung (beispielsweise zeitweise Aufgabe der beruflichen Tätigkeit oder Teilzeittätigkeit wegen familiärem Betreuungsbedarf) können für Personen aller Geschlechter freiwillig im Lebenslauf aufgeführt werden. Diese freiwillige Angabe ist von allen am Entscheidungsprozess beteiligten Personen ausschließlich zugunsten Antragstellender bei der Beurteilung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung zu berücksichtigen.

Antragsteller*innen, die sich freiwillig im Rahmen der wissenschaftlichen Begutachtung und Bewertung auf andere unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang berufen möchten, müssen ausdrücklich auf den jeweiligen Umstand hinweisen und den dadurch begründeten zeitlichen Ausfall in der wissenschaftlichen Tätigkeit darlegen Bitte bedenken Sie bei der Auswahl und Umfang der von Ihnen mitgeteilten Informationen zu besonderen persönlichen Situationen, dass für die DFG-Förderung in erster Linie der Zeitraum relevant ist, in dem Sie vollständig oder zeitweise nicht wissenschaftlich tätig sein konnten. Weiterhin wird nur geprüft, ob ein unvermeidbarer Grund für die Ausfallzeit vorlag. Bitte geben Sie zu Ihren freiwillig mitgeteilten persönlichen Umständen außer dem Ausfallzeitraum nicht zu viele Details an. Im Regelfall genügt es, pauschal auf einen Grund wie beispielsweise „Kinderbetreuung“, „Pflege von Angehörigen“ oder „Wechsel des Wissenschaftssystems und Spracherwerb“ zu verweisen. Insbesondere benötigt die DFG im Regelfall keine Angaben zu konkreten medizinischen Diagnosen. In solchen Fällen genügt es anzugeben, dass ein Ausfall „wegen Erkrankung“ vorlag. Damit der Ausfallzeitraum angemessen berücksichtigt werden kann, beziffern Sie bitte Dauer und Umfang möglichst konkret. Auch ein anteiliger Ausfall in der wissenschaftlichen Tätigkeit kann angegeben werden, beispielsweise „Einschränkung in der wissenschaftlichen Tätigkeit von 100% vom 15.3.2020 bis 30.06.2020 (3,5 Monate) und von 50 % vom 1.7.2020 bis 30.06.2021 (entspricht 6 Monaten Ausfall in Vollzeittätigkeit)“.

Die DFG führt zum 01.09.2022 ein neues Muster für die Einreichung von Lebensläufen bei DFG-Förderanträgen ein. In einer Übergangsphase bis Ende Februar 2023 können Sie selber entscheiden, ob Ihr Förderantrag bereits mit dem neuen einheitlichen DFG-Formular für Lebensläufe stellen möchten oder Ihren individuellen Lebenslauf einreichen möchten. Ab 01.03.2023 ist die Verwendung des neuen Musters für Lebensläufe verbindlich vorgeschrieben (außer in Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen und z. T. in internationalen Verfahren). Sie finden das neue Muster für Lebensläufe unter

Wenn Sie in der Übergangsphase bis Ende Februar 2023 nicht das DFG-Formular 53.200 (Muster für Lebensläufe), sondern Ihren individuellen Lebenslauf verwenden und freiwillig eine besondere persönliche Situation geltend machten möchten, fügen Sie diesem bitte immer das nachfolgende DFG-Formular zum Datenschutz (Einwilligung, DFG-Vordruck 73.01) bei. Ohne dieses Formular können die freiwillig mitgeteilten zusätzlichen Informationen zu Ihrem Antrag nicht in Bearbeitung genommen werden. (Nutzen Sie DFG-Vordruck 53.200 für Ihren Lebenslauf wird DFG-Vordruck 73.01 nicht benötigt).

Soweit insbesondere die genannten unvermeidbaren Verzögerungen dazu führen, dass formale Programmkriterien nicht erfüllt sind (beispielsweise ein bestimmter Zeitraum nach der Promotion ist im Emmy-Noether-Programm bereits überschritten), beachten Sie bitte die entsprechenden Programminformationen und die hierzu bereitgestellten „Häufig gestellten Fragen – FAQ“, ggfs. kontaktieren Sie bitte so frühzeitig wie möglich die jeweiligen Ansprechpersonen des konkreten Programms zu möglichen Anrechnungsregelungen. Bitte fügen Sie einer schriftlichen Anfrage an die DFG immer das nachfolgende DFG-Formular zum Datenschutz (Einwilligung, DFG-Vordruck 73.01) bei

Insbesondere aus den unter Nr. 1 genannten Gründen kann es auch besondere Mittel- oder Gestaltungsbedarfe in beantragten oder bewilligten Projekten geben. Dies können beispielsweise sein:

  • Veränderung der Projektlaufzeit
  • Änderung des für das Projekt zur Verfügung stehenden Arbeitsumfangs bei der Projektleitung oder bei im Projekt mit DFG-Mitteln finanziertem Personal (beispielsweise Wechsel auf Teilzeittätigkeit oder vollständiger Ausfall von Personen wegen langfristiger Erkrankung von mehr als drei Monaten pro Jahr oder wegen familiärer Verpflichtungen)
  • Umdisposition von Mitteln (bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der zu Ihrer Bewilligung gehörenden Verwendungsrichtlinien)
  • Übertragung der Projektleitung auf eine andere Person (ggfs. mit der Absicht einer späteren Rückübertragung)
  • Unterbrechung der Arbeiten am Projekt (beispielsweise wegen einer langfristigen Erkrankung von mehr als drei Monaten pro Jahr oder wegen familiärer Verpflichtungen).

Bitte lassen Sie sich in solchen Fällen individuell von der DFG-Geschäftsstelle beraten, welche der vorgenannten Maßnahmen für Ihre persönliche Situation und Ihr konkretes wissenschaftliches Projekt am sinnvollsten eingesetzt werden können. Bei Bedarf können einige dieser Maßnahmen auch miteinander kombiniert werden. Wenn Sie einen solchen Antrag auf Berücksichtigung einer besonderen persönlichen Situation in Bezug auf die Projektgestaltung stellen möchten, nutzen Sie hierfür bitte immer den DFG-Vordruck 73.01. Ohne dieses Formular können die freiwillig mitgeteilten persönlichen Informationen zu Ihrem Antrag nicht in Bearbeitung genommen werden.