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Fragen zu besonderen persönlichen Situationen

Unter besonderen persönlichen Situationen versteht die DFG unvermeidbare Lebensumstände, die sich auf die Möglichkeit, wissenschaftlich tätig zu sein, deutlich zeitlich auswirken. Eine deutliche zeitliche Auswirkung liegt im Regelfall vor, wenn man mehr als drei Monate pro Jahr eingeschränkt ist. In der DFG-Förderung sind berücksichtigungsfähige Situationen beispielsweise: Mutterschutz, Schwangerschaft, familiäre Verpflichtungen (Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen), langfristige oder chronische Erkrankung, Behinderung, Wechsel des Wissenschaftssystems, Flucht, Asyl, Spracherwerb oder ähnliche Konstellationen.

Angaben zu besonderen persönlichen Situationen und gegebenenfalls auf diese gestützte Härtefallanträge enthalten häufig sensible und datenschutzrechtlich besonders schützenswerte Daten. Bitte verwenden Sie DFG-Vordruck 73.01, wenn Sie solche Daten außerhalb des CV-Templates (DFG-Vordruck 53.200) übermitteln wollen oder bereits an die DFG übermittelt haben.

Eine Mitteilung solcher persönlichen Umstände an die DFG ist immer freiwillig. Weiterhin sollte immer überlegt werden, in welchem Detaillierungsgrad der DFG Gründe mitgeteilt werden. Bitte teilen Sie der DFG-Geschäftsstelle nur solche Informationen und Daten mit, von denen Sie den Eindruck haben, dass diese für die DFG-Geschäftsstelle relevant sind. Typischerweise sind sowohl die Ausfallzeit in der wissenschaftlichen Tätigkeit wichtig als auch der Grund, warum man nicht oder nur zeitanteilig arbeiten konnte.

Beispiele:

  • Wegen einer schweren Erkrankung konnte Prof. [Name] vom 01.01. bis 31.10.2021 (10 Monate) nicht wissenschaftlich arbeiten und bittet um Berücksichtigung dieses Umstandes bei der Bewertung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung.
  • Aufgrund des Vorliegens einer Schwerbehinderung und der Geburt eines Kindes während der Promotion hat sich die Promotionsdauer von Dr. [Name] deutlich verlängert. Es wird um Berücksichtigung dieser Umstände bei Antragstellung im Walter-Benjamin-Programm gebeten.

Individuelle Lebensumstände können in der Antragstellung relevant sein, um die wissenschaftlichen Leistungen eines Individuums angemessen beurteilen und vergleichend bewerten zu können. Wissenschaftliche Chancengleichheit bedeutet hier, unvermeidbare Einschränkungen oder Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang antragstellender Personen angemessen zu deren Gunsten zu berücksichtigen. Dementsprechend sind solche freiwilligen Angaben von allen am Entscheidungsprozess der DFG beteiligten Personen ausschließlich zugunsten Antragstellender bei der Beurteilung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung zu berücksichtigen.

Auch beispielsweise zusätzliche Bedarfe aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit, chronischer Erkrankung oder Behinderung, Laufzeitverlängerungen, die Absage der Teilnahme an Begutachtungen, Erklärung von Befangenheiten und Ähnliches können Angaben zu besonderen persönlichen Situationen und somit sensible Daten enthalten.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Bei einer chronischen oder langfristigen Erkrankung und/oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung (Faustregel: Ausfall in der wissenschaftlichen Tätigkeit von mehr als drei Monaten pro Jahr) setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung, um gemeinsam ein Konzept für den weiteren Projektverlauf zu entwickeln. Je nach persönlicher Situation, Status des Projekts, Fach und im Projekt beschäftigten Mitarbeiter*innen können verschiedene Lösungen möglich sein, die auf der unten verlinkten DFG-Internetseite erläutert sind.

Bitte beachten Sie, dass signifikante Änderungen im geplanten Projektverlauf (beispielsweise Erkrankungen von mehr als 6 Wochen) auf jeden Fall spätestens nach sechs Wochen bei der DFG angezeigt werden müssen (vgl. einschlägige Verwendungsrichtlinien). Weitere Informationen:

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Sie folgendem Link entnehmen können. Bitte informieren Sie die DFG-Geschäftsstelle baldmöglichst über Ihre Planungen.